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   VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12.N   

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https://dejure.org/2013,3929
VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12.N (https://dejure.org/2013,3929)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.02.2013 - 4 C 1431/12.N (https://dejure.org/2013,3929)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 4 C 1431/12.N (https://dejure.org/2013,3929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 34/2 "Am Wiesenteich" bzgl. Festsetzung eines Eigentumgrundstücks mit der Überplanung "private Grünfläche"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Bebauungsplans Nr. 34/2 "Am Wiesenteich" bzgl. Festsetzung eines Eigentumgrundstücks mit der Überplanung "private Grünfläche"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    B-Plan: Was muss die Auslegungsbekanntmachung enthalten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11

    Bebauungsplan; Abwägung; großflächige Festsetzung privater Grünflächen zu Gunsten

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Die vorgenannten textlichen Festsetzungen stellen auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentum der von diesen Festsetzungen betroffenen Grundstückseigentümer dar, sie sind vielmehr aus Gründen des Natur- und Artenschutzes gerechtfertigt und mit Art. 14 GG zu vereinbaren (vgl. dazu auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2012 - 1 C 11236/11 -, ZfBR 2012, 779, m.w.N.).

    Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass jedes Grundstück durch seine Lage und Beschaffenheit sowie die Einbettung in seine Umwelt, also durch seine jeweilige Situation, geprägt wird, was der Satzungsgeber bei seinen Festsetzungen zu berücksichtigen hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2012, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.2007 - 3 S 129/06

    Straßenplanung; Verkehrslärm; Antragsbefugnis eines Anwohners; öffentliche

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Insofern muss etwa auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Anregungen auch schriftlich ohne Erscheinen bei der Gemeinde vorgebracht werden können (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 12.07.2004 - 8 S 351/04 - und vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris-Dokumente).

    Eine Interpretation des Bekanntmachungstextes dahin, wie ihn die Antragstellerin vornimmt, nämlich dass jede schriftliche Stellungnahme nur während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung abgegeben werden könne, ist lebensfremd und entspricht nicht dem Verständnis eines am Gemeindeleben interessierten, aufgeschlossenen und mündigen Bürgers, der - im Bewusstsein, dass die Gemeindeverwaltungen ihre (hoheitlichen) Aufgaben heutzutage service- und "kundenorientiert" erbringt, den genannten Hinweis zur Kenntnis nimmt (vgl. zu diesem Maßstab: VGH Bad.-Württ., Urt. vom 01.03.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2004 - 8 S 351/04

    Fehlerhafte Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sind, als Beschränkung dieses jedermann zustehenden Rechts verstanden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.4.1978 - BVerwG 4 B 37.78 - BRS 33 Nr. 15 und vom 28.1.1997 - BVerwG 4 NB 39.96 - sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.07.2004 - 8 S 351/04 -m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Insofern muss etwa auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass Anregungen auch schriftlich ohne Erscheinen bei der Gemeinde vorgebracht werden können (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteile vom 12.07.2004 - 8 S 351/04 - und vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris-Dokumente).

  • VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89

    Bekanntmachung eines Bebauungsplans - Verletzung des Entwicklungsgebotes

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Die hier in der Auslegungsbekanntmachung vorgesehene Einsichtnahmemöglichkeit wäre aber dann rechtlich zu beanstanden, wenn die dort bestimmten Tageszeiten mit unvertretbaren Einschränkungen für den an der Planung Interessierten verbunden wären, die zeitliche Beschränkung also zu einer unzumutbaren Verkürzung der Einsichtnahmemöglichkeiten führen würde (vgl. dazu neben der zuvor zitierten Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung auch Krautzberger, in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, Loseblatt-Komm. zum BauGB, Stand: Sept. 2012, § 3 Rn 40 mit Hinweis u.a. auf Hess. VGH, Urt. vom 05.07.1989 - 4 N 589/89 - NVwZ-RR 1990, 291).

    Wie der zitierten Literaturmeinung und auch der genannten Entscheidung des 4. Senats des Hess. VGH vom 05.07.1989 (a.a.O.) zu entnehmen ist, wäre es nach Bundesrecht beispielsweise unzulässig, die Möglichkeit der Einsichtnahme an mehreren Tagen, an denen allgemein Dienst ausgeübt wird, auszuschließen, oder an allen Tagen nur an Vor- oder Nachmittagen vorzusehen; unzulässig wäre wohl auch eine Beschränkung auf wenige, z.B. zwei Stunden täglich (Krautzberger, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.01.1997 - 4 NB 39.96

    Hinweise zur Form von Einwendungen bei Bebauungsplanentwurf

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Sie darf aus diesem Grund keine Zusätze enthalten, die geeignet sind, als Beschränkung dieses jedermann zustehenden Rechts verstanden zu werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11.4.1978 - BVerwG 4 B 37.78 - BRS 33 Nr. 15 und vom 28.1.1997 - BVerwG 4 NB 39.96 - sowie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.07.2004 - 8 S 351/04 -m.w.N. aus der Rechtsprechung).

    Lediglich mündlich vorgetragenen Argumenten, die nirgendwo fixiert werden, kommt das ihnen gebührende Gewicht nicht in gleicher Weise zu; denn bei ihnen besteht auch bei einer gewissenhaft arbeitenden Verwaltung die Gefahr, in Vergessenheit zu geraten oder abweichend von der eigentlichen Meinung des Einwenders festgehalten zu werden (s. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.01.1997 - BVerwG 4 NB 39.96 -, juris-Dokument).

  • VGH Bayern, 13.02.2007 - 14 ZB 05.2210
    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Aber auch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche - Straßenbegleitgrün - in Verbindung mit dem vorgesehenen Anpflanzen von Bäumen entlang der Odenwaldallee / Friedensstraße im östlichen Planbereich dürfte als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt zu betrachten sein, da auch nach Auffassung des Senats die Ausweisung eines Grünzugs variierender Breite der Antragsgegnerin einen planerischen Spielraum belässt, in dem sich die genannten Festsetzungen noch bewegen (vgl. dazu auch: Bay. VGH, Beschluss vom 13.02.2007 - 14 ZB 05.2210 -, juris-Dokument).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - BVerwG IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB können zwar nicht allein aus Gründen des Naturschutzes oder des Landschaftsschutzes getroffen werden, sondern grundsätzlich nur aus städtebaulichen Gründen; zu denen zählt allerdings auch der Umweltschutz (s. BVerwG, Beschluss vom 24.04.1991, NVwZ 1991, 877), auf den sich die vorliegende Festsetzung stützen kann.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungselement der städtebaulichen Entwicklung "im großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1999 - BVerwG 4 CN 6/98 - BRS 62 Nr. 48).
  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
    Soll die Grünfläche der privaten Nutzung vorbehalten bleiben, ist sie als private festzusetzen (s. BVerwG, Urt. vom 30.08.2001 - BVerwG 4 CN 9.00 -, BRS 64 Nr. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2010 - 5 S 884/09

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan -

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2012 - 8 S 1337/10

    Anforderungen an die öffentliche Auslegungsbekanntmachung betreffend die

  • VGH Hessen, 25.11.2004 - 4 N 1795/01
  • BVerwG, 11.04.1978 - 4 B 37.78

    UzulässigeZusätze in der Bekanntmachung der Auslegung eines Planentwurfs

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • VGH Hessen, 23.04.2015 - 4 C 567/13

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Produktionsbetrieb neben einem Mischgebiet

    Daher ist es erforderlich, die vorhandenen Unterlagen zu Themenblöcken zusammenzufassen und sie im Text der Bekanntmachung schlagwortartig zu charakterisieren (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, juris Rdnr. 15 ff; Hessischer VGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - 4 C 1431/12.N -; Krautzberger in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Juli 2014, § 3 Rdnr. 36).

    Ob die Offenlegungsbekanntmachung deshalb fehlerhaft ist, weil sie keinen genügenden Hinweis auf den Auslegungsort enthält (vgl. Urteil des Senats vom 21. Februar 2013 - 4 C 1431/12.N -, juris), bedarf hier keiner Entscheidung.

  • VGH Hessen, 15.09.2015 - 4 C 2000/12

    Überprüfung der Gültigkeit des Regionalplans Südhessen 201 0/Regionaler

    Hierfür ist es ausreichend, aber auch erforderlich, wenn der Interessierte durch die Bekanntmachung eine Orientierung darüber bekommt, welche umweltrelevanten Probleme die Planung nach den bei der Behörde vorhandenen Erkenntnissen aufwirft und ob Anlass zu einer eigenen erstmaligen oder ergänzenden Stellungnahme besteht (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. Februar 2013 - 4 C 1431/12.N -m.w.N., juris; BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, BVerwGE 147, 206).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2013 - 8 C 11067/12

    Bauplanung; Offenlegung des Planentwurfs; Umweltgutachten; Ausschluss

    Eine darüber hinaus gehende Unterrichtung darüber, für welche Schutzgüter (Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur und Sachgüter) im Umweltbericht eine Bestandsaufnahme und Folgenbewertung vorgenommen wird, ist nicht geboten (a.A.: VGH BW, Urteil vom 12. Juni 2012, a.a.O., Rn. 42; HessVGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - 4 C 1431/12 -, juris, Rn. 37 f.) Ein solcher Hinweis erschöpfte sich im Wesentlichen in der Wiedergabe des erwartbaren Inhalts eines Umweltberichts und ginge über die geforderte Angabe der "Arten" der vorliegenden Informationen hinaus.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2017 - 1 KN 8/12

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Möglichkeit einer Einsichtnahme in die

    (BVerwG, Urteil v. 04.07.1980 - 4 C 25.78 -, juris [Rn. 9ff]; so auch VGH Kassel, Urteil v. 21.02.2013 - 4 C 1431/12.N -, juris [Rn. 30 ff]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.07.2018 - 1 KN 24/14

    Nachbarklage gegen Bebauungsplan

    (BVerwG, Urteil vom 04.07.1980 - 4 C 25.78 -, juris [Rn. 9ff]; so auch VGH Kassel, Urteil vom 21.02.2013 - 4 C 1431/12.N -, juris [Rn. 30 ff]; vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 24.11.2017 - 1 KN 8/12 -).
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