Rechtsprechung
   VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6163
VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10 (https://dejure.org/2012,6163)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.03.2012 - 6 A 1150/10 (https://dejure.org/2012,6163)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 (https://dejure.org/2012,6163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,6163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 IFG, § 3 Nr 1 Buchst g IFG, § 4 IFG
    Kein Anspruch auf Informationszugang bei nachteiligen Auswirkungen auf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Prognose für das Vorliegen des Ausschlussgrunds der möglichen Beeinträchtigung strafrechtlicher Ermittlungstätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit einer Prognose für das Vorliegen des Ausschlussgrunds der möglichen Beeinträchtigung strafrechtlicher Ermittlungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 701
  • DÖV 2012, 609
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 24.03.2010 - 6 A 1832/09

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    Wie die Rechtsprechung des Hess. VGH zu § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG - in den Beschlüssen vom 24. März 2010 und 28. April 2010, Az. 6 A 1832/09 und 6 A 1767/08 - auf eine konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung der Behörde abgestellt habe, sei auch bei § 3 Nr. 1 Buchst. g) IFG zu fordern, dass die Beklagte nicht nur die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung, sondern konkrete Hinweise auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft aufzeige.

    Die Behörde muss die konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung als Folge der Ermöglichung des Zugangs zu bestimmten Informationen darlegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.03.2010 - 6 A 1832/09 -, 28.04.2010 - 6 A 1767/08 - und 30.04.2010 - 6 A 1341/09 -).

    Im Beschluss vom 24. März 2010 (6 A 1832/09, ESVGH 61, 62) führt der Senat aus:.

  • VGH Hessen, 28.04.2010 - 6 A 1767/08

    Informationsgesuch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    Wie die Rechtsprechung des Hess. VGH zu § 3 Nr. 1 Buchst. d) IFG - in den Beschlüssen vom 24. März 2010 und 28. April 2010, Az. 6 A 1832/09 und 6 A 1767/08 - auf eine konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung der Behörde abgestellt habe, sei auch bei § 3 Nr. 1 Buchst. g) IFG zu fordern, dass die Beklagte nicht nur die abstrakte Möglichkeit einer Beeinträchtigung, sondern konkrete Hinweise auf eine tatsächliche Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit der Staatsanwaltschaft aufzeige.

    Die Behörde muss die konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung als Folge der Ermöglichung des Zugangs zu bestimmten Informationen darlegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.03.2010 - 6 A 1832/09 -, 28.04.2010 - 6 A 1767/08 - und 30.04.2010 - 6 A 1341/09 -).

  • VG Frankfurt/Main, 26.03.2010 - 7 K 243/09

    Informationszugang; Auswirkungen auf staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. März 2010 - 7 K 243/09.F - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. März 2010 - Geschäftsnummer 7 K 243/09.F - abzuändern und die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger unter Aufhebung des Bescheides vom 20. März 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12. Januar 2009 Zugang zu den Blättern 22 bis 68, 167 bis 174, 176 bis 183, 184 bis 188, 209, 210 bis 212, 213 bis 214, 215, 216 bis 354, 355 bis 533, 570 bis 617, 618 bis 706, 731 bis 734, 735 bis 737, 742 bis 835, 848 bis 850, 851 bis 866 und 894 bis 896 zum Vorgang A... AG (A...) gemäß Schreiben der Beklagten vom 26. März 2010, Gz. Q 27-QR 7330-2009/0001, zu gewähren.

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    "Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), die eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2425/09

    Landesrechtlicher Erschließungsbeitrag; Beteiligung der Gemeinde an den

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    Im Beschluss vom 24. März 2010 (6 A 1832/09, ESVGH 61, 62) führt der Senat aus:.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 10 S 58/97

    Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt: Umfang -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    Bei diesem Ausschlussgrund ist es unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm, nämlich dem Schutz der Rechtspflege und des Gesetzesvollzugs (vgl. Schoch, a.a.O., § 3 Rdnr. 74 und 88; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.06.1998 - 10 S 58/97 -, NVwZ 1998, 987 zu § 7 Abs. 1 UIG), erforderlich, dass ein anhängiges strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegeben ist, das Bezug und eine gewisse Äquivalenz zu der Information hat, in die Einsicht begehrt wird (a), und das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf das konkrete Ermittlungsverfahren haben kann (b).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07

    Land muss BUND informieren

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    "Dass der Gesetzgeber von dem Erfordernis einer solchen konkreten Gefährdungsprognose ausgegangen ist, wird daraus deutlich, dass er § 3 Nr. 1 IFG mit der Möglichkeit nachteiliger Auswirkungen auf die in der Vorschrift genannten Schutzgüter an die Vorschrift in § 8 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes - UIG - angelehnt hat (BT-Drucks. 15/4493, S. 9), die eine entsprechend substantiierte Gefährdungsprognose voraussetzt (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. Februar 2008 - 1 A 10886/07 -, NVwZ 2008, 1141; zum Erfordernis einer Prognose der informationspflichtigen Stelle im Rahmen des Ausschlusstatbestandes in § 3 Nr. 1 Buchst. a) IFG: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 -, DVBl. 2010, 120).
  • VGH Hessen, 30.04.2010 - 6 A 1341/09

    Informationsgesuch an Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    Die Behörde muss die konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung als Folge der Ermöglichung des Zugangs zu bestimmten Informationen darlegen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 24.03.2010 - 6 A 1832/09 -, 28.04.2010 - 6 A 1767/08 - und 30.04.2010 - 6 A 1341/09 -).
  • VGH Hessen, 02.03.2010 - 6 A 1684/08

    Beweisverfahren - Verweigerung des Informationszugangs nach § 9 KredWG

    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    Im Übrigen besteht der Anspruch auf Informationszugang durch Auskunftserteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, aus welchem Interesse der jeweilige Antragsteller dies geltend macht (vgl. nur: Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/08 -, NVwZ 2010, 1036; ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2010 - 10 A 10091/10.OVG -, ZIP 2010, 1091).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.04.2010 - 10 A 10091/10
    Auszug aus VGH Hessen, 21.03.2012 - 6 A 1150/10
    Im Übrigen besteht der Anspruch auf Informationszugang durch Auskunftserteilung nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unabhängig davon, aus welchem Interesse der jeweilige Antragsteller dies geltend macht (vgl. nur: Beschluss vom 02.03.2010 - 6 A 1684/08 -, NVwZ 2010, 1036; ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.04.2010 - 10 A 10091/10.OVG -, ZIP 2010, 1091).
  • BVerwG, 09.11.2010 - 7 B 43.10

    Informationszugangsrecht; Insolvenzverwalter; Auskunftsanspruch

  • BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12

    Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit;

    Wenn nicht lediglich von einer Annäherung, sondern von einer Vereinheitlichung des Schutzstandards die Rede ist, folgt daraus die Übertragung der für § 3 Nr. 2 IFG geltenden Wahrscheinlichkeitsmaßstäbe (vgl. Schoch, a.a.O. § 3 Rn. 97; VGH Kassel, Beschluss vom 2. März 2010 - 6 A 1684/08 - NVwZ 2010, 1036 Rn. 16 und Urteil vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 - DVBl 2012, 701 Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

    Insoweit hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2012 das Verfahren eingestellt und die Klage im Übrigen - auch unter Bezugnahme auf seinen Beschluss vom 10. Mai 2012 und das in einem Parallelverfahren ergangene Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2012 (- 6 A 1150/10 - DVBl 2012, 701) - abgewiesen: Der Versagungsgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. d IFG sei nicht gegeben.

    Bezüglich eines Teils der vorgelegten Schriftstücke folgt indessen Gegenteiliges aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 (DVBl 2012, 703), auf das sich das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil und bereits zuvor in seinem Beschluss des vorläufigen Rechtsschutzes bezogen hat.

  • VGH Hessen, 29.11.2013 - 6 A 1293/13

    Zugang zu Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    Der Kläger ist nicht etwa deshalb vom Zugang zu den Informationen der Beklagten ausgeschlossen, weil er diesen Zugang nicht als gleichsam außenstehender Dritter aus Gründen der Bürgerbeteiligung zum Zwecke allgemeiner Verwaltungskontrolle, sondern deshalb begehrt, weil er als möglicher Geschädigter der Geschäfte der XY GmbH die mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes gewonnenen Informationen für die Begründung eventueller Regressforderungen gegen die Insolvenzschuldnerin, andere zivilrechtlich verantwortliche Personen oder gar die Beklagte selbst verwenden möchte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.03.2012 - 6 A 1150/10 -, DVBl 2012, 701).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2018 - 15 A 28/17

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Informationserteilung von Sozialdaten des

    vgl. Schoch, IFG, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 133 ff.; siehe außerdem Hess. VGH, Urteil vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 -, juris Rn. 37.
  • VG Schleswig, 20.04.2018 - 6 A 48/16

    Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen Akteneinsicht

    Entscheidend dabei ist zum einen, dass die streitgegenständlichen Unterlagen bereits zum Zeitpunkt des klägerischen Informationsbegehrens wegen ihres Bezugs zum Untersuchungsgegenstand Bestandteil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten waren und zum anderen, dass die Informationen, die der Kläger im vorliegenden Verfahren begehrt, bislang von keinem Beteiligten oder einem Dritten eingesehen werden konnten (vgl. Hessischer VGH, Urteil v. 21. März 2012 - 6 A 1150/10 -, juris, Rn. 52).
  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1071/13

    Der Kläger begehrt Einsicht in die Unterlagen der Bundesanstalt für

    Zu dem Ausschlussgrund des § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG [Auswirkungen auf Gerichtsverfahren und Ermittlungsmaßnahmen] hat der Senat bereits im Urteil vom 21. März 2012 (6 A 1150/10, DVBl 2012, 701) dahingehend Stellung genommen, dass es insoweit für die Feststellung der möglichen Beeinträchtigung strafrechtlicher Ermittlungstätigkeit einer auf Tatsachen begründeten Prognose bedarf, dass Anhaltspunkte die Vermutung rechtfertigen, das Bekanntwerden der konkret verlangten Information(en) habe negative Auswirkungen auf das Verfahren.
  • VG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 7 K 4497/10
    Die in die Verfahren 7 K 403/11.F und 7 L 1237/12.F (T. ./. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eingeführten weiteren Auskünfte der Staatsanwaltschaft München I und das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom Urteil vom 21.03.2012 6 A 1150/10 (BeckRS 2012, 49879) in dem Verwaltungsstreitverfahren U ./. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung vor der erkennenden Kammer.

    Das Eingreifen dieses Versagungsgrundes setzt voraus, dass die konkrete Möglichkeit einer erheblichen und spürbaren Beeinträchtigung der Behörde, die das strafrechtliche Ermittlungsverfahren führt, als Folge der Ermöglichung des Informationszugangs zu den einschlägigen Informationen bei der Behörde, an die der Antrag auf Informationszugang gerichtet ist, besteht (vgl. HessVGH, Beschluss vom 21.03.2012 6 A 1150/10, BeckRS 2012, 49879).

    Die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in dem bei ihm geführten Berufungsverfahren 6 A 1150/10, das denselben Sachverhaltskomplex betraf, eingeholten weiteren Auskünfte und Stellungnahmen der Antragsgegnerin, der dortigen beigeladenen K und der Staatsanwaltschaft München I rechtfertigen jedoch den Schluss, dass jedenfalls derzeit Gründe vorliegen, um dem Antragsteller den von ihm begehrten Informationszugang zu verweigern.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Urteil vom 21.03.2012 6 A 1150/10 (BeckRS 2012 49879) aus: ,(...) Hingegen hat die Beigeladene mit Schriftsatz vom 14. Februar 2012 die Umstände der Einsetzung des Sonderermittlers, dessen Aufgaben und seine Möglichkeiten zur Ermittlung der notwendigen Daten näher erläutert (Bl. 693 ff. der Gerichtsakte).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2013 - 8 A 809/12

    Einsichtsanspruch eines Journalisten in Rechtsgutachten des Rechtsamtes zu

    vgl. zu der mit § 6 Satz 1 Buchst. b IFG NRW vergleichbaren Regelung in § 3 Nr. 1 Buchst. g IFG Bund: BVerwG, Beschluss vom 9. November 2010 - 7 B 43.10 -, NVwZ 2011, 235 = juris Rn. 11 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. April 2010 - 10 A 10091/10.OVG, 10 A 10091/10 -, ZIP 2010, 1091 = juris Rn. 29; Hess. VGH, Urteil vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 -, DVBl. 2012, 701 = juris Rn. 36, und OVG Hamburg, Beschluss vom 16. April 2012 - 5 Bf 241/10.Z -, ZInsO 2012, 989 = juris Rn. 16 f.; S. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 2. November 2011 - 1 L 161/09 -, juris Rn. 41 (zu § 5 Nr. 2 IFG Mecklenburg-Vorpommern).
  • VGH Hessen, 30.07.2015 - 6 A 1998/13

    Informationszugang bei Berechnungen des Statistischen Bundesamts

    Dem Kläger steht der Anspruch auf Zugang auch unabhängig von seiner Intention zu (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.03.2012 - 6 A 1150/10 -, DVBl 2012, 701).
  • VGH Hessen, 03.07.2012 - 6 B 1209/12

    Informationszugang im Wege der einstweiligen Anordnung

    Die Beschwerde ist insoweit begründet, als sie sich auf den Informationszugang zu denjenigen sechs Blättern des Verwaltungsvorgangs bezieht, die auch im Verfahren xy gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VG Frankfurt - 7 K 243/09.F -bzw. Hess. VGH - 6 A 1150/10 -) Streitgegenstand waren und dem dortigen Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 26. März 2010 überreicht wurden.

    Die Ausführungen des Antragstellers unter Punkt 3 und 4 der Beschwerdebegründung vom 6. Juni 2012 vermögen der Beschwerde jedenfalls insoweit nicht zum Erfolg zu verhelfen, als der Antragsteller geltend macht, es liege eine andere Situation vor, als diejenige, die der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2012 - 6 A 1150/10 - zu Grunde gelegen habe.

  • VGH Hessen, 11.03.2015 - 6 A 1598/13

    Besondere Vertraulichkeits- und Geheimhaltungspflicht

  • VGH Hessen, 26.07.2012 - 6 E 1533/12

    Streitwert bei Anspruch auf Informationszugang

  • VG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - 7 K 2168/12

    Zugang zu Informationen der BaFin

  • VG Köln, 13.09.2012 - 13 L 1121/12

    Notrufaufzeichnungen müssen nicht herausgegeben werden

  • VGH Hessen, 15.04.2013 - 6 E 549/13

    Streitwert bei Informationsanspruch nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz

  • VGH Hessen, 30.06.2015 - 6 A 1098/13
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht