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   VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11   

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VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11 (https://dejure.org/2012,31274)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.05.2012 - 9 A 1156/11 (https://dejure.org/2012,31274)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 (https://dejure.org/2012,31274)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    Diese besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915 mit weiteren Nachweisen) darin, derartige Fehler mit "wirkungsvollen Hinweisen" aufzuzeigen, d.h. sie substantiiert mit einer nachvollziehbaren Begründung bestehender Einwände darzulegen.

    Aus der Art und Weise des Umgangs eines Prüfers mit den eigenen Fehlern kann jedoch dann eine Befangenheit folgen, wenn der Prüfer sich von vornherein darauf festgelegt hat, seine Benotung nicht zu ändern, oder wenn es ihm offensichtlich an der Fähigkeit mangelt, eigene Fehler mit dem ihnen objektiv zukommenden Gewicht zu erkennen und zu bereinigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben, etwa weil sie von falschen Tatsachen ausgegangen sind oder sachfremde Erwägungen angestellt haben (so BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 -, NVwZ 2004, 1375 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    In diesem Fall gebietet es vielmehr der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, bei der Neubewertung der Arbeit die Chancengleichheit unter den Prüflingen dadurch zu gewährleisten, dass mit denselben Prüfern die gleichen Bewertungsmaßstäbe erhalten bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1996 - 6 B 22.96 -, NVwZ-RR 1997, 102; Niehues/Fischer, a.a.O., Rdnrn. 344 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    Denn das Gericht darf auch bei der Kausalitätsprüfung nicht in den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum der Prüfer eindringen, daher ist es ihm verwehrt, mögliche Auswirkungen eines festgestellten Prüfungsfehlers auf die Weise verneinen, dass es dabei selbst Bewertungen abgibt, indem es etwa verschiedene Aufgaben, die gestellt worden sind, untereinander gewichtet, den Schwierigkeitsgrad einer Aufgabenstellung einordnet, die Qualität einer Darstellung würdigt oder aber Stärken und Schwächen in der Bearbeitung bzw. die Bedeutung eines Mangels gewichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1999 - 2 C 30.98 -, NVwZ 2000, 921).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    Zudem begründet selbst eine drastische Ausdrucksweise keinen Befangenheitsgrund, solange inhaltliche Bezüge einer solchen Kritik erkennbar sind und die Bemerkungen nicht insgesamt den Rückschluss rechtfertigen, dass der Prüfer einer sachlichen Bewertung nicht hinreichend zugänglich gewesen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - 6 B 36.11 -, juris; Niehues/Fischer, a.a.O., Rdnr. 342).
  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht für eine Vollstreckungsabwehrklage solange ein Rechtsschutzbedürfnis, wie der Vollstreckungsgläubiger den Vollstreckungstitel noch in den Händen hält (Urteil vom 21 Januar 1994 - V ZR 238/92 -, NJW 1994, 1161 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 1999 - 5 UF 296/98 -, juris).
  • OLG Hamm, 08.01.1999 - 5 UF 296/98

    Voraussetzungen für eine Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht für eine Vollstreckungsabwehrklage solange ein Rechtsschutzbedürfnis, wie der Vollstreckungsgläubiger den Vollstreckungstitel noch in den Händen hält (Urteil vom 21 Januar 1994 - V ZR 238/92 -, NJW 1994, 1161 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 8. Januar 1999 - 5 UF 296/98 -, juris).
  • BGH, 04.11.1976 - VII ZR 6/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage -

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    Im Übrigen ist eine Bezugnahme auf § 797 Abs. 4 ZPO hinsichtlich der Unanwendbarkeit von § 767 Abs. 2 ZPO auf Prozessvergleiche auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfolgt (vgl. Urteil vom 4. November1976 - VII ZR 6/76 -, juris).
  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 57/52

    Beilegung eines Streites über die im Ehescheidungsverfahren zu treffende

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    Denn der Korrektor ist - wie sich der insoweit maßgeblichen Überdenkenserklärung vom 29. Oktober 2009 entnehmen lässt - nicht etwa zu Unrecht (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 1952 - IV ZR 57/52 -, NJW 1953, 345; Geimer/Stöber in Zöller, ZPO, 29. Auflage, 2012, § 797 Rdnr. 1; Baumbach/Lauterbach, a.a.O., § 797 Rdnr. 4) davon ausgegangen, dass § 797 Abs. 4 ZPO nicht nur vollstreckbare Urkunden im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO, sondern auch Prozessvergleiche nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO umfasst.
  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2012 - 9 A 1156/11
    Zum anderen aber hätte Kläger in seiner Klausurbearbeitung nur dann von einer Unwirksamkeit der Zustellung des Versäumnisurteils an den Beklagten ausgehen dürfen, wenn aus dem Sachverhalt hervorgegangen wäre, dass das Gericht im Zeitpunkt der Zustellung von der Bestellung eines Prozessbevollmächtigten überhaupt Kenntnis hatte oder hätte haben müssen (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - I ZR 51/80 -, NJW 1981, 1673).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 20.98

    Verwaltungsinternes Kontrollverfahren, Durchführung und Reichweite; Grundsatz der

  • BGH, 25.02.1985 - VIII ZR 116/84

    Geltendmachung einer Option auf Verlängerung des Mietverhältnisses nach

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Ein Prüfer ist nicht nur dann von der nochmaligen Bewertung einer Prüfungsleistung auszuschließen, wenn er sich von vornherein darauf festgelegt hat, seine Benotung nicht zu ändern, sondern auch dann, wenn es ihm an der Fähigkeit gebrechen sollte, eigene Fehler zu erkennen und einzuräumen, oder auch nur, diese mit dem ihnen objektiv gebührenden Gewicht zu bereinigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.05.1999 - 6 C 13.98 -, juris Rn. 58; Bay. VGH, Beschluss vom 04.11.2005 - 7 ZB 05.1999 -, juris; Hess. VGH, Urteil vom 21.05.2012 - 9 A 1156/11 -, juris).
  • VG Gießen, 07.08.2013 - 7 K 3318/12

    Schüler scheitert mit Klage gegen Notengebung

    Die Bewertung der Arbeit des Klägers bei der schriftlichen Prüfung im Fach Englisch mit der Note "6" ist im Rahmen der nur eingeschränkt möglichen gerichtlichen Nachprüfung (vgl. hierzu eingehend Hess. VGH, 21.05.2012 - 9 A 1156/11 -, Rz. 20 in m.w.N.) nicht zu beanstanden.
  • VG Wiesbaden, 24.07.2018 - 7 K 121/14

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z. B. Apotheker, Architekten,

    Dies ist objektiv, wenngleich aus dem Gesichtswinkel eines Prüflings, zu beurteilen (vgl. dazu und zum Folgenden Hess. VGH, Urt. v. 21.05.2012 - 9 A 1156/11 , juris, Rn. 36 ff.).

    Etwas Anderes gilt indes, wenn von der Befangenheit der alten Prüfer auszugehen ist (vgl. dazu und zum Folgenden Hess. VGH, Urt. v. 21.05.2012 - 9 A 1156/11 , juris, Rn. 36 ff.).

  • KG, 14.07.2016 - Not 22/15

    Notarielle Fachprüfung: Gerichtliche Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen;

    Allerdings ist es grundsätzlich unbedenklich, wenn er sich, sofern er den Ausführungen des Erstkorrektors folgt, darauf beschränkt, sich dem Erstgutachten mit den Worten "einverstanden" oder "Ich folge dem Erstgutachten" anzuschließen (VGH Kassel, Urteil vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 14 E 1274/11 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rdn. 711).
  • VG München, 29.01.2019 - M 4 K 18.266

    Anspruch auf Neubewertung einer Klausur der Ersten Juristischen Staatsprüfung

    Im Übrigen führen unzutreffende Rechtsausführungen eines Prüfers nicht zu dessen Befangenheit (vgl. VGH Kassel, U.v. 21.5.2012 - 9 A 1156/11).
  • KG, 08.06.2023 - AR 2/22

    Gerichtliche Überprüfung der Bewertung der Aufsichtsarbeiten in der notariellen

    Grundsätzlich müssen für vergleichbare Prüflinge so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten, was regelmäßig nur dann erreicht wird, wenn die Beurteilung durch dieselben Prüfer erfolgt (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 - juris).
  • VG Berlin, 19.04.2022 - 12 K 20.21
    Wie ausgeführt, ergibt sich insbesondere aus seiner ausführlichen Stellungnahme, dass ihm nicht die Fähigkeit fehlte, die eigene Bewertung kritisch zu überprüfen und eigene Fehler zu erkennen und zu bereinigen (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 - juris Rn. 40).
  • VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20

    Prüfungsrecht

    Dafür müssen über das bloße Festhalten am Ergebnis der Bewertung hinaus weitere objektive Umstände hinzukommen, die verdeutlichen, dass der Prüfer auf seine ursprüngliche Bewertung in jedem Fall festgelegt ist (vgl. zu alledem HessVGH, Urteil vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 -, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Berlin, 28.08.2023 - 12 K 392.21
    Denn vereinzelte drastische oder unsensible Ausdrucksweisen reichen hierfür nicht aus, sofern die Kritik weiterhin inhaltliche Bezüge aufweist und die Bemerkungen nicht insgesamt den Rückschluss rechtfertigen, dass die Prüferin sich einer sachlichen Bewertung nicht hinreichend geöffnet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - 6 B 36/11 - juris Rn. 16; Hessischer VGH, Urteil vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 - juris Rn. 40; Fischer/Jeremias/Dieterich, a.a.O. Rn. 342).
  • VG Berlin, 16.06.2020 - 12 K 61.18
    Allerdings reichen vereinzelte drastische oder unsensible Ausdrucksweisen nicht aus, sofern die Kritik weiterhin inhaltliche Bezüge aufweist und die Bemerkungen nicht insgesamt den Rückschluss rechtfertigen, dass der Prüfer sich einer sachlichen Bewertung nicht hinreichend geöffnet hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - 6 B 36/11 -, juris, Rn. 16; VGH Hessen, Urteil vom 21. Mai 2012 - 9 A 1156/11 -, juris, Rn. 40; Niehues/Fischer/Jeremias, PrüfungsR, 7. Auflage 2018, Rn. 342).
  • VG Berlin, 12.01.2023 - 12 K 386.19

    Bachelorstudiengang Gehobener Polizeivollzugsdienst: Zusammensetzung des

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