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   VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18   

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VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18 (https://dejure.org/2019,21246)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.05.2019 - 9 A 2691/18 (https://dejure.org/2019,21246)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 9 A 2691/18 (https://dejure.org/2019,21246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 1460
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 11.06.2018 - 9 C 18.1041

    Keine Beiladung von Nachbarn in bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
    Ermessensleitend sind im Rahmen der Entscheidung über eine einfache Beiladung im Wesentlichen Gesichtspunkte der Prozessökonomie (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2018- 15 E 424/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11.06.2018 - 9 C 18.1041 -, juris).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 3 B 78.11

    Luftreinhalteplan; Luftreinhalte- und Aktionsplan; Luftverunreinigung;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
    Zur Ermöglichung der Interessenwahrnehmung des Antragstellers ist die Beiladung aber auch nicht erforderlich, da er die Möglichkeit hat, unmittelbar gegen ihn konkret betreffende Maßnahmen der Umsetzung von in den Luftreinhalteplan aufgenommenen Anordnungen rechtlich vorzugehen und in diesem Rahmen die Rechtmäßigkeit des Plans auch inzident prüfen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.07.2012 - BVerwG 3 B 78.11 -, juris Rn. 10; Jarass a.a.O., § 40 Rn. 20, § 47 Rn. 61; Hess. VGH, Urteil vom 26.10.2017 - 9 C 873/15.T -, juris Rn. 21 f. zur Lärmaktionsplanung).
  • VGH Hessen, 26.10.2017 - 9 C 873/15

    AARHUS-KONVENTION; ALLGEMEINE LEISTUNGSKLAGE; DRITTSCHUTZ; LÄRMAKTIONSPLAN;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
    Zur Ermöglichung der Interessenwahrnehmung des Antragstellers ist die Beiladung aber auch nicht erforderlich, da er die Möglichkeit hat, unmittelbar gegen ihn konkret betreffende Maßnahmen der Umsetzung von in den Luftreinhalteplan aufgenommenen Anordnungen rechtlich vorzugehen und in diesem Rahmen die Rechtmäßigkeit des Plans auch inzident prüfen zu lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.07.2012 - BVerwG 3 B 78.11 -, juris Rn. 10; Jarass a.a.O., § 40 Rn. 20, § 47 Rn. 61; Hess. VGH, Urteil vom 26.10.2017 - 9 C 873/15.T -, juris Rn. 21 f. zur Lärmaktionsplanung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 15 E 424/18

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Beiladung eines am Verfahren vorher nicht

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
    Ermessensleitend sind im Rahmen der Entscheidung über eine einfache Beiladung im Wesentlichen Gesichtspunkte der Prozessökonomie (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2018- 15 E 424/18 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 11.06.2018 - 9 C 18.1041 -, juris).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Nichtvorlagebeschwerde von

    Auszug aus VGH Hessen, 21.05.2019 - 9 A 2691/18
    Auch bei einer möglichen Beeinträchtigung von Grundrechtspositionen kann das Gericht deshalb im Einzelfall abwägen, ob eine Verfahrensbeteiligung die Durchführung eines Verfahrens, das rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht, derart behindern würde, dass auch bei Ausschöpfung aller prozessrechtlichen Möglichkeiten der Ausschluss der Beiladung gerechtfertigt erscheint (vgl. für den Fall der Beiladung betroffener Grundstückseigentümer im Normenkontrollverfahren über einen Bebauungsplan BVerfG, Beschluss vom 19.07.2000 - 1 BvR 1053/93 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 27.02.2024 - 22 A 23.40047

    Landeshauptstadt München muss Dieselfahrverbot ausweiten

    Insbesondere die in Rede stehende Maßnahmenstufe 3 müsste erst im Wege einer erneuten Änderung der Allgemeinverfügung umgesetzt werden (vgl. § 47 Abs. 6 BImSchG); unmittelbare Bindungswirkung entfaltet der Luftreinhalteplan nur gegenüber den zur seiner Umsetzung berufenen Behörden (so auch HessVGH, B.v. 21.5.2019 - 9 A 2691/18 - juris Rn. 3).

    Im Rahmen der Entscheidung über eine einfache Beiladung sind diese prozessökonomischen Gesichtspunkte im Wesentlichen ermessensleitend (HessVGH, B.v. 21.5.2019 - 9 A 2691/18 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Auch vor dem vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Hintergrund der Gewährung effektiven Rechtsschutzes bedarf es daher keiner Beiladung (so auch HessVGH, B.v. 21.5.2019 - 9 A 2691/18 - juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 17.12.2018 - 9 A 2037/18

    Überschreitung von Grenzwerten genügt nicht schon für das Verhängen von

    Das Verfahren wird als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 9 A 2691/18 fortgesetzt.
  • VG Hamburg, 06.07.2018 - 9 AE 2692/18

    Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG 1992;

    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (9 A 2691/18) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Mai 2018 wird abgelehnt.

    Am 20. Mai 2018 hat die Antragstellerin die unter dem Aktenzeichen 9 A 2691/18 anhängige Klage erhoben und um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Androhung ihrer Abschiebung nach Griechenland nachgesucht.

    Der auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (9 A 2691/18) gegen die Abschiebungsandrohung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 4. Mai 2018 gerichtete Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO, über den die Kammer entscheidet, weil der Einzelrichter dieser den Rechtsstreit nach § 76 Abs. 4 Satz 2 AsylG wegen grundsätzlicher Bedeutung übertragen hat, hat keinen Erfolg, weil er nicht statthaft ist.

  • VG Neustadt, 12.11.2019 - 5 K 1054/19

    Beiladung eines Nachbarn im Baurechtsstreit des Bauherrn gegen die Baubehörde

    Es darf u.a. auch Belange der Verfahrensbeschleunigung (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 21. Mai 2019 - 9 A 2691/18 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 15 E 424/18 -, juris) in den Blick nehmen sowie auch darauf abstellen, ob der Beiladungsinteressent selbst gegen die nunmehr angegriffene Entscheidung hätte vorgehen können oder vorgehen könnte (Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 65 Rn. 10 und 29; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2005 - 4 A 1001.04 -, juris).
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