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   VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18   

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https://dejure.org/2018,33435
VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18 (https://dejure.org/2018,33435)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.08.2018 - 2 B 294/18 (https://dejure.org/2018,33435)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. August 2018 - 2 B 294/18 (https://dejure.org/2018,33435)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 123 VwGO, § 17a HStrG, § 1004 BGB, § 862 BGB
    Rechtsschutzinteresse einer Behörde für einen Antrag auf einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse einer Behörde für einen Antrag auf einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 123 ; HStrG § 17a; BGB § 1004 ; BGB § 862
    Rechtsschutzinteresse; einstweilige Anordnung; Behörde; Straßenbaulastträger; öffentliche Straße; Anliegergebrauch; Beseitigungsbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 306
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Wie weit der Anliegergebrauch gewährleistet ist, richtet sich nach der neueren Judikatur vielmehr nach dem einschlägigen Straßenrecht, dessen Regelungsbereich das Nachbarschaftsverhältnis zwischen Straße und angrenzenden Grundstücken mit umfasst und insoweit Inhalt und Schranken des Eigentums an Anliegergrundstücken im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG bestimmt (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7/99 -, juris Rn. 5).

    Der Umfang des Anliegergebrauchs wird dadurch bestimmt und begrenzt, dass die Straße als öffentliche Einrichtung nicht allein der Erschließung der Anliegergrundstücke, sondern schwergewichtig auch dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis in seinen unterschiedlichen Ausgestaltungen dient, so dass ein Ausgleich zwischen einer Vielzahl von Interessen erfolgen muss (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7/99 -, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 5).

    Ausgehend von dem Gesichtspunkt, dass die Straße als öffentliche Einrichtung in erster Linie dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis dient (s.o., vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7/99 -, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 5), und unter Berücksichtigung des beengten Straßenraums in der Altstadt ist die Anbringung von Klappläden im Erdgeschoss des Hauses hier nicht vom Anliegergebrauch umfasst.

  • BVerfG, 11.09.1990 - 1 BvR 988/90

    Teileinziehung einer Straße ist keine Enteignung

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Der Umfang des Anliegergebrauchs wird dadurch bestimmt und begrenzt, dass die Straße als öffentliche Einrichtung nicht allein der Erschließung der Anliegergrundstücke, sondern schwergewichtig auch dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis in seinen unterschiedlichen Ausgestaltungen dient, so dass ein Ausgleich zwischen einer Vielzahl von Interessen erfolgen muss (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7/99 -, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 5).

    Ausgehend von dem Gesichtspunkt, dass die Straße als öffentliche Einrichtung in erster Linie dem allgemeinen Verkehrsbedürfnis dient (s.o., vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7/99 -, juris Rn. 5; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. September 1990 - 1 BvR 988/90 -, juris Rn. 5), und unter Berücksichtigung des beengten Straßenraums in der Altstadt ist die Anbringung von Klappläden im Erdgeschoss des Hauses hier nicht vom Anliegergebrauch umfasst.

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 4.72

    Anbringung eines Warenautomaten im Straßenraum vor dem eigenen Ladengeschäft

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Kennzeichnend und Voraussetzung für den Anliegergebrauch bleibt aber immer das besondere Angewiesen sein des Grundeigentums auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - IV C 4.72 -, juris Rn. 20 m.w.N,; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - IV C 77.67 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Kennzeichnend und Voraussetzung für den Anliegergebrauch bleibt aber immer das besondere Angewiesen sein des Grundeigentums auf das Vorhandensein und die Benutzung der Straße (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - IV C 4.72 -, juris Rn. 20 m.w.N,; BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969 - IV C 77.67 -, juris Rn. 20).
  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71

    Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Die öffentlichen Sachen unterstehen nämlich nach der in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden dualistischen Konzeption durchaus der im BGB niedergelegten privaten Eigentumsordnung; die öffentlich-rechtliche Zweckbindung dieser Sachen schränkt lediglich die Eigentümerstellung ein (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1973 - V ZR 176/71 -, BGHZ 60, 365 ff., juris Rn. 15; Staudinger/ Gursky (2012) BGB, § 1004 Rn. 85 m.w.N.; Staudinger/ Roth (2016) BGB, § 905 Rn. 26; Baldus in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2017, § 1004 Rn. 49 m.w.N.).Die zivilrechtlich begründeten Eigentums- und Besitzschutzansprüche können von der öffentlich-rechtlichen Körperschaft aber nicht mit Verwaltungsakt durchgesetzt werden, sondern nur unmittelbar durch gerichtliche Geltendmachung.
  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Die Antragstellerin verweist zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Rechtsschutzinteresse einer Behörde für eine Leistungs- oder Feststellungsklage nicht schon dann entfällt, wenn die Möglichkeit besteht, das Begehren durch Verwaltungsakt geltend zu machen, sofern nicht der Erlass eines Verwaltungsakts gesetzlich vorgeschrieben ist, und angesichts der Streitlage ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen ist (u.a. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 9 C 30/15 -, BVerwGE 157, 203 ff., juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2011 - 8 C 53/09 -, BVerwGE 139, 87 ff., juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 26. April 1968 - VI C 113.67 -, BVerwGE 29, 310 ff, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.).
  • OVG Bremen, 29.10.1998 - 1 BB 394/98

    Studentenschaft; Öffentliche Mittel; Rektor der Universität; Haushaltsrelevante

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Diese Grundsätze gelten auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren (OVG Bremen, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - 1 BB 394/98 -, juris Rn. 9; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 97).
  • VGH Bayern, 08.04.1992 - 4 B 88.933
    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Dies ist nur insoweit der Fall, als die Mülltonnen unmittelbar zur Abholung bereitgestellt werden, und umfasst den Vorabend des Abfuhrtages und den Abfuhrtag selbst (Bay. VGH, Urteil vom 8. April 1992 - 4 B 88.933 -, juris Rn. 13; Sächsisches OVG, Urteil vom 5. März 2012 - 1 A 966/10 -, juris Rn. 41; vgl. auch § 8 Abs. 4 der Abfallsatzung der Antragstellerin i.d.F. vom 5. Dezember 2013).
  • BVerwG, 23.02.2011 - 8 C 53.09

    Bundesrechnungshof; bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Die Antragstellerin verweist zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Rechtsschutzinteresse einer Behörde für eine Leistungs- oder Feststellungsklage nicht schon dann entfällt, wenn die Möglichkeit besteht, das Begehren durch Verwaltungsakt geltend zu machen, sofern nicht der Erlass eines Verwaltungsakts gesetzlich vorgeschrieben ist, und angesichts der Streitlage ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen ist (u.a. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2017 - 9 C 30/15 -, BVerwGE 157, 203 ff., juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2011 - 8 C 53/09 -, BVerwGE 139, 87 ff., juris Rn. 12; BVerwG, Urteil vom 26. April 1968 - VI C 113.67 -, BVerwGE 29, 310 ff, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

    Auszug aus VGH Hessen, 21.08.2018 - 2 B 294/18
    Ein Verbleib der Gegenstände im öffentlichen Straßenraum bis zum rechtskräftigen Abschluss eines möglicherweise Jahre dauernden Rechtsstreites ist mit der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht vereinbar.Zutreffend sind ferner die Ausführungen der Antragstellerin, dass die Geltendmachung von Besitzschutzansprüchen nach §§ 861, 862 BGB wegen verbotener Eigenmacht im Wege einstweiligen Rechtsschutzes keinen besonderen Anordnungsgrund voraussetzt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. November 2011 - 10 W 47/11 - Joost in: Münchener Kommentar, a.a.O., § 861 Rn. 15; Palandt/ Herrler, BGB, 77. Aufl. 2018, § 861 Rn. 11 und § 862 Rn. 12; Klinck in: Staudinger, Eckpfeiler des Zivilrechts (2014) V. Besitz Rn.60).
  • OVG Sachsen, 05.03.2012 - 1 A 966/10

    Aufstellen von Altpapiertonnen für private Sammlung als Anliegergebrauch

  • BVerwG, 25.01.2017 - 9 C 30.15

    Anfechtungsanspruch; Anfechtungsfrist; Auslegung; Duldungsbescheid; Einrede;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2022 - 11 A 17/22

    Aufstellung von Müllgroßbehältern auf öffentlichem Straßengrund über den Abholtag

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Februar 1975 - II A 1021/73 -, OVGE 30, 259, Beschluss vom 16. Juli 2019 - 11 A 594/19 - S. 4, nicht veröffentlicht; Hess. VGH, Beschluss vom 21. August 2018 - 2 B 294/18 - NVwZ-RR 2019, 306 (308) = juris, Rn. 14, m. w. N.; VG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juli 2008 - 16 L 1099/08 -, juris, Rn. 9 f.
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