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   VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1567/11.Z   

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https://dejure.org/2012,7468
VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1567/11.Z (https://dejure.org/2012,7468)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.02.2012 - 5 A 1567/11.Z (https://dejure.org/2012,7468)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - 5 A 1567/11.Z (https://dejure.org/2012,7468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Bürgers auf die Verzinsung von seitens einer Kommune erstatteter Säumniszuschläge; Einordnung eines Säumniszuschlags als steuerliche Nebenleistung; Entstehen von Säumniszuschlägen kraft Gesetzes vor Erlass des Abrechnungsbescheides

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Bürgers auf die Verzinsung von seitens einer Kommune erstatteter Säumniszuschläge; Einordnung eines Säumniszuschlags als steuerliche Nebenleistung; Entstehen von Säumniszuschlägen kraft Gesetzes vor Erlass des Abrechnungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1567/11
    Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben, und dass die Partei mit ihrem Anliegen "zu Worte" kommt, um Einfluss auf das Verfahren und seine Ergebnisse nehmen zu können (BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188 [190], und vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 -, BVerfGE 79, 51 [61).
  • VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10

    Keine Zinsen auf zu erstattende Säumniszuschläge

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1567/11
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 18. Mai 2011 - 1 K 350/10.WI - wird abgelehnt.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1567/11
    Er soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme oder Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben, und dass die Partei mit ihrem Anliegen "zu Worte" kommt, um Einfluss auf das Verfahren und seine Ergebnisse nehmen zu können (BVerfG, Beschlüsse vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, BVerfGE 84, 188 [190], und vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 -, BVerfGE 79, 51 [61).
  • VGH Hessen, 11.02.2015 - 29 C 1241/12

    Der Kläger zu 1. war bis Ende 1995 Eigentümer des Hausgrundstücks A...straße ...

    Die Verfügung über die Berichterstatterzuweisung und die Eingangsverfügung des 5. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs - 5 A 1567/11.Z -, mit der die Rechtsmittelschrift des Klägers und ihre Ergänzungen vom 14. Juli und 23. Juli 2011 der Beklagten zur Stellungnahme übersandt wurden, datieren vom 26. Juli 2011.

    Nachdem der Berichterstatter des Verfahrens 5 A 1567/11.Z dem Kläger im Hinblick auf die Beschwerde/ Gegenvorstellung vom 22. August 2011 mit Verfügung vom 29. August 2011 die Gerichtsakten des Verfahrens zur Einsichtnahme in seine Kanzlei für drei Tage übersandt hatte, äußerte sich der Kläger mit Schriftsätzen vom 12. September 2011 zum sachlichen Inhalt des am 6. Juni 2011 zugestellten Urteils der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.

    Nachdem der Berichterstatter des Verfahrens 5 A 1567/11 Z mit Verfügung vom 26. September 2011 zwei Bände Prozessakten des Verfahrens an das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit der Bitte übermittelt hatte, über die Abhilfe der Beschwerde bzw. Gegenvorstellung gegen den Beschluss vom 1. August 2011 zu entscheiden und in der Folge die Akten erneut vorzulegen, das Verwaltungsgericht dem Kläger unter dem 5. Oktober 2011 die Gerichtsakten der Verfahrens 1 K 350/10, 1 E 2113/05, 1 K 565/07, 1 E 512/97 mit Behördenakten, Anlagen und Heftern für eine Woche auf die Kanzlei übersandt hatte und die Berichterstatterin ergänzt hatte, einer abschließenden Begründung werde innerhalb von drei Wochen nach erfolgter Akteneinsicht entgegengesehen, ergänzte der Kläger die Beschwerde/Gegenvorstellung vom 22. August 2011 mit Schriftsatz vom 4. November 2011.

  • VG Neustadt, 01.02.2019 - 5 L 1591/18

    Relevanz bloßen Bestreitens des Zugangs eines Rundfunkbeitragsbescheides;

    Der Antragsgegner hat im Widerspruchsbescheid vom 14. November 2018 die sofortige Vollziehung der Erhebung des Säumniszuschlags in dem Bescheid vom 02. Oktober 2015 angeordnet, da Säumniszuschläge nicht der Vorschrift des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO unterfallen (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 06. Oktober 2015 - 3 B 177/15 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04. Februar 2015 - 2 S 2436/14 -, KStZ 2015, 151; VG Neustadt/Wstr., Beschluss vom 08. September 2016 - 5 L 623/16.NW - Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 63; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand September 2018, § 80 Rn. 144; a.A. Hessischer VGH, Beschluss vom 22. Februar 2012 - 5 A 1567/11.Z -, KStZ 2012, 93; Puttler, in: Sodan/Ziekow, a.a.O., § 80 Rn. 59).
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