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   VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92   

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https://dejure.org/1995,3212
VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92 (https://dejure.org/1995,3212)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.06.1995 - 6 UE 152/92 (https://dejure.org/1995,3212)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 6 UE 152/92 (https://dejure.org/1995,3212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 Abs 1 Alt 2 VwGO, Art 1 GG, Art 2 GG, § 81b StPO, § 476 Abs 2 S 2 StPO
    Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten durch das BKA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 10
  • NVwZ-RR 1995, 661
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92
    Die Speicherung und Aufbewahrung der Daten sei unzulässig, weil es hierfür keine hinreichende Rechtsgrundlage gebe, die den Anforderungen genüge, welche das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ff.) aufgestellt habe.

    Jedoch habe der Gesetzgeber seit dem "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ff.) ausreichend Zeit gehabt, dem Wandel der verfassungsrechtlichen Anschauungen Rechnung zu tragen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seinem sogenannten "Volkszählungsurteil" (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83 - BVerfGE 65, 1 ff.) ein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" anerkannt, das auf den in Art. 2 Abs. 1 und 1 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - geregelten Grundrechten beruht.

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92
    Zweck der dem Gesetzgeber zustehenden Übergangszeit ist es nicht, eine rechtswidrige Praxis zu legitimieren, sondern ihm ausreichend Zeit für Beratung und Erlaß der entsprechenden Regelungen zu geben (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42.83 - BVerwGE 84, 375 ff., 384).
  • VGH Hessen, 09.03.1993 - 11 UE 2613/89

    Zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen - StPO § 81b als

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92
    Sie betrifft zunächst diejenigen Lichtbilder, Fingerabdruckblätter, Messungsprotokolle sowie Beurkundungen ähnlicher Maßnahmen, die zur Durchführung eines konkreten Strafverfahrens angefertigt wurden (§ 81 b 1. Alternative StPO), während die Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nach § 81 b 2. Alternative StPO ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Strafverfahren der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten nach § 163 StPO zugewiesen sind, dienen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1989 - 1 B 85.89 - DÖV 1990, 117; Hess. VGH, Urteil vom 9. März 1993 - 11 UE 2613/89 - NVwZ-RR 1994, 652 f.).
  • BVerwG, 12.07.1989 - 1 B 85.89

    Strafverfahren - Erkennungsdienst - Aufbewahrung von Unterlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92
    Sie betrifft zunächst diejenigen Lichtbilder, Fingerabdruckblätter, Messungsprotokolle sowie Beurkundungen ähnlicher Maßnahmen, die zur Durchführung eines konkreten Strafverfahrens angefertigt wurden (§ 81 b 1. Alternative StPO), während die Anfertigung, Aufbewahrung und systematische Zusammenstellung erkennungsdienstlicher Unterlagen in kriminalpolizeilichen Sammlungen nach § 81 b 2. Alternative StPO ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einem konkreten Strafverfahren der vorsorgenden Bereitstellung von sächlichen Hilfsmitteln für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben, die der Kriminalpolizei hinsichtlich der Erforschung und Aufklärung von Straftaten nach § 163 StPO zugewiesen sind, dienen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1989 - 1 B 85.89 - DÖV 1990, 117; Hess. VGH, Urteil vom 9. März 1993 - 11 UE 2613/89 - NVwZ-RR 1994, 652 f.).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92
    Daraus ergibt sich die Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, die rechtswidrigen Folgen ihrer Amtshandlungen zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 1984 - 4 C 51/80 - BayVBl. 1985, 154 f., und vom 19. Juli 1984 - 3 C 81/82 - DVBl. 1984, 1178 f.).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92
    Zwar kann es aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls geboten sein, eine Behördenpraxis, die erst aufgrund eines Wandels der verfassungsrechtlichen Anschauungen den bis dahin angenommenen Einklang mit der Verfassung verliert, für eine Übergangszeit hinzunehmen, bis der Gesetzgeber Gelegenheit gehabt hat, die Regelungslücke zu schließen (BVerfG, Beschluß vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268 ff., 288 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende

    Auszug aus VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92
    Daraus ergibt sich die Verpflichtung der vollziehenden Gewalt, die rechtswidrigen Folgen ihrer Amtshandlungen zu beseitigen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. September 1984 - 4 C 51/80 - BayVBl. 1985, 154 f., und vom 19. Juli 1984 - 3 C 81/82 - DVBl. 1984, 1178 f.).
  • VG Lüneburg, 21.12.2016 - 5 A 1/16

    Austausch der Rechtsgrundlage; Erkennungsdienstliche Behandlung; Gefahrenabwehr;

    Jedoch wird durch eine Entscheidung über die Aufbewahrung bzw. die Löschung der den Kläger betreffenden Daten sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung unmittelbar berührt (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 22.06.1995 - 6 UE 152/92 -, juris, Rn. 22; OVG NRW, Beschl. v. 14.04.2010 - 5 A 479/09 -, juris, Rn. 25).
  • VGH Hessen, 16.12.2004 - 11 UE 2982/02

    Erkennungsdienst; polizeiliche Speicherungspraxis; Löschung von Daten;

    Die zugrundeliegenden KPS- und KAN-Richtlinien stellen nur verwaltungsinternes Innenrecht dar und vermögen daher mangels Rechtsnormqualität keine ausreichende Rechtsgrundlage zu bieten (vgl. schon Hess. VGH, U. v. 22. Juni 1995 - 6 UE 152/92, NVwZ-RR 1995, S. 661 [662]).
  • VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98

    Datenschutz: Löschungsanspruch; Unzulässigkeit der Speicherung;

    Mit Urteil vom 22. Juni 1995 (6 UE 152/92) hat der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. November 1991 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des verwaltungsgerichtlichen Urteils wie folgt gefasst wird: Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 10. Juni 1988 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14. Februar 1990 verpflichtet, die Löschung der über ihn, den Kläger, gespeicherten und/oder aufbewahrten personenbezogenen Daten zu verfügen und dem Kläger die Löschung zu bestätigen.
  • BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95

    Datenschutz - Zeitpunkt der Anwendung des BKAG auf Löschungs- und

    Die gegen das stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. November 1991 gerichtete Berufung der Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 22. Juni 1995 (ESVGH 46, 10 = NVwZ-RR 1995, 661) zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    Da hiernach eine übergangsweise Aktengewährung zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage von vornherein ausscheidet, braucht zu der weiteren Frage nicht Stellung genommen werden, ob bei Zubilligung einer solchen Übergangsfrist diese inzwischen jedenfalls abgelaufen wäre (so AG Wolfratshausen StV 1995, 355 ; vgl. auch Urt. des Hess. Verwaltungsgerichtshofs v. 22.06.1995 - 6 UE 152/92 - zur Frage der Speicherung und weiteren Aufbewahrung/Vorhaltung personenbezogener Daten durch das BKA).
  • VG Gießen, 20.08.1997 - 10 E 11561/92

    Rechtswidriger Strafnachrichtenaustausch mit der Türkei

    Hinzu kommt, daß die Übergangsfrist für den Gesetzgeber, nach nunmehr fast 14 Jahren, abgelaufen ist und insoweit auch eine übergangsweise Duldung des rechtswidrigen Handelns nicht mehr zulässig ist (zur Übergangsfrist des Gesetzgebers siehe Simitis, NJW 1989 S.21 f.; VG München, Urteil vom 22.10.1987, Az. M 17 K 86.625, RDV 1987 S.88 f. = CR 1988 S.329 ff. mit Anmerkung von Riegel, VG Wiesbaden, Urteil vom 13.01.1989, Az. IV E 733/87, VGH Kassel, Urteil vom 22.06.1995, Az. 6 UE 152/92, NVwZ-RR 1995 S.661, 662 = CR 1996 S.241, 242 f. und Urteil vom 22.06.1995, Az. 6 UE 1668/92, DVBl. 1996 S.570, OVG Bremen, Urteil vom 28.06.1994, Az. OVG 1 BA 30/92, CR 1994 S.700 ff. mit Anmerkung von Walz in CR 1995 S.52 ff., Demke/Schild, a.a.O., § 3 Erläuterung III b bb).
  • VG Wiesbaden, 25.05.2009 - 6 K 168/09

    Löschung seiner Ausschreibung im Schengener Informationssystem SIS

    Zuletzt stellte der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteilen vom 22.06.1995 (Az.: 6 UE 1668/92 und 6 UE 152/92) unter Bestätigung der Erstentscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aus 1991 bzw. 1992 fest, dass das BKA-Gesetz damaliger Fassung lediglich Aufgabenzuweisung feststelle, nicht aber Normen enthalte, in denen die Voraussetzungen für die Befugnis zur Speicherung und die Verpflichtung zur Löschung personenbezogener Daten geregelt sind.
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