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   VGH Hessen, 22.09.1986 - 8 TG 1524/86   

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https://dejure.org/1986,6391
VGH Hessen, 22.09.1986 - 8 TG 1524/86 (https://dejure.org/1986,6391)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.09.1986 - 8 TG 1524/86 (https://dejure.org/1986,6391)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. September 1986 - 8 TG 1524/86 (https://dejure.org/1986,6391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 1 S 1 BBankG, § 123 VwGO, § 795 BGB, § 47 Abs 7 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber Anweisungen der Deutschen Bundesbank über Mindestreserven

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.01.1973 - I C 38.68

    Streitwertfestsetzung für ein Revisionsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 22.09.1986 - 8 TG 1524/86
    Bestehen aber bei dem Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 1 BBankG zwei immerhin denkbare Auslegungsmöglichkeiten (eine zugunsten der Antragstellerin und eine andere zugunsten der Antragsgegnerin), so ist derjenigen Auslegung des Gesetzes der Vorzug zu geben, die zu einem wirtschaftlich sinnvollen und zweckmäßigen Ergebnis führt (so BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1973 in BVerwGE 41, 334 ).

    Mit Rücksicht auf den Umstand, daß es sich bei den von der Antragsgegnerin getroffenen Anweisungen zu § 16 BBankG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (so BVerwGE 41, S. 334 ) nicht um Verwaltungsakte, sondern um Rechtsnormen handelt, wäre hier, wenn dem Begehren der Antragstellerin entsprochen würde, gerichtlicherseits eine bis zur Entscheidung im Hauptprozeß der Beteiligten befristete Außerkraftsetzung einer Rechtsnorm die Folge.

  • VGH Hessen, 24.03.1993 - 8 UE 2821/89

    Zum Recht der Bundesbank, Inhaberschuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit in die

    Wetten der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im einzelnen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie den Inhalt der das Eilverfahren betreffenden Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (VII/3 G 635/86) mit den beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (8 TG 1524/86) entstandenen Vorgängen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, Bezug genommen.
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