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   VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20   

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https://dejure.org/2020,37031
VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20 (https://dejure.org/2020,37031)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.10.2020 - 7 B 1913/20 (https://dejure.org/2020,37031)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 (https://dejure.org/2020,37031)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04

    Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Die aufeinander bezogenen Regelungen des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG begründen nach Sinn und Zweck einen Anspruch der Religionsgemeinschaften auf Schaffung der organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen sowie auf inhaltliche Gestaltung des Religionsunterrichts (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - BVerwG 6 C 2.04 -, juris, Rdnr. 19 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 14. September 2005 - 7 UE 2223/04 -, juris, Rdnr. 50 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 14.09.2005 - 7 UE 2223/04

    Islamischer Religionsunterricht; Kooperationspartner gem GG Art 7 Abs 3

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Die aufeinander bezogenen Regelungen des Art. 7 Abs. 3 Satz 1 und 2 GG begründen nach Sinn und Zweck einen Anspruch der Religionsgemeinschaften auf Schaffung der organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen sowie auf inhaltliche Gestaltung des Religionsunterrichts (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2005 - BVerwG 6 C 2.04 -, juris, Rdnr. 19 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 14. September 2005 - 7 UE 2223/04 -, juris, Rdnr. 50 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 6 C 37.14

    Ersatzschule; Verleihung der Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Ob der allgemeine Hinweis, dass die Voraussetzungen für den Erlass des Bescheides auch künftig gegeben sein müssen, für einen entsprechenden Vorbehalt ausreichen, sei vorliegend nicht entscheidungserheblich, da bereits nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Dezember 2015 - BVerwG 6 C 37.14 -, juris, Rdnr. 20) eine Nebenbestimmung, die sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen auch künftig erfüllt bleiben, rechtswidrig sei.
  • VGH Bayern, 04.10.2005 - 11 CE 05.2304
    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung, durch die der vollziehenden Gewalt vorbeugend bestimmte Maßnahmen untersagt werden, lässt sich allenfalls dann bejahen, wenn bereits die Hinnahme des befürchteten Verwaltungshandelns während der Zeitspanne, die bis zu einem Beschluss nach § 80 Abs. 5 VwGO verstreicht, den Betroffenen in besonders schwerwiegender, nicht wieder gutzumachender Weise in seinen Rechten beeinträchtigt (Bayerischer VGH, Beschluss vom 4. Oktober 2005 - 11 CE 05.2304 -, juris, Rdnr. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2012 - 8 B 58.12

    Ablehnung eines Richters; Ablehnungsgesuch; Ablehnung von Gerichtspersonen;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Das bedeutet, dass sogar schon Ausführungen des Vertretenen im Schriftsatz seines Bevollmächtigten, und daher erst Recht - wie hier - lediglich als Anlage übersandte Schreiben des Vertretenen nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nicht zu berücksichtigen sind, weil der Bevollmächtigte als Vertreter damit keine eigene Verantwortung für diese übernimmt (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. September 2011 - 1 B 459/11 -, juris, Rdnr. 7 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - BVerwG 8 B 58.12 -, juris, Rdnr. 16 m.w.N.).
  • VG Wiesbaden, 06.09.2019 - 6 L 1363/19

    Islamunterricht an hessischen Schulen

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Denn der Antragsteller lässt in seiner Begründung unerwähnt, dass das Verwaltungsgericht an der betroffenen Stelle der Entscheidung (Seite 7 des Beschlusses vom 13. Juli 2020) als Erkenntnisgrundlage seinen Beschluss vom 6. September 2019 im Verfahren 6 L 1363/19.WI anführt.
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 47/84

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Elternrechts bei der Entscheidung über die

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Dafür, wie dies zu geschehen hat, sind grundsätzlich die Vorstellungen der Religionsgemeinschaften über Inhalt und Ziel der Lehrveranstaltung maßgeblich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1987 - 1 BvR 47/84 -, juris, Rdnr. 16; Hess. VGH, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2011 - 1 B 459/11

    Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde mangels Einhaltung der Begründungsfrist

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Das bedeutet, dass sogar schon Ausführungen des Vertretenen im Schriftsatz seines Bevollmächtigten, und daher erst Recht - wie hier - lediglich als Anlage übersandte Schreiben des Vertretenen nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nicht zu berücksichtigen sind, weil der Bevollmächtigte als Vertreter damit keine eigene Verantwortung für diese übernimmt (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. September 2011 - 1 B 459/11 -, juris, Rdnr. 7 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - BVerwG 8 B 58.12 -, juris, Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.08.2007 - 7 C 2.07

    Einweggetränkeverpackungen; Dosenpfand; Pfandpflicht; Rücknahmepflicht;

    Auszug aus VGH Hessen, 22.10.2020 - 7 B 1913/20
    Denn § 88 VwGO, der gemäß § 122 Abs. 1 VwGO auf Beschlüsse entsprechende Anwendung findet, legitimiert den Richter nicht, an die Stelle dessen, was eine Partei erklärtermaßen will, das zu setzen, was sie - nach Meinung des Richters - zur Verwirklichung ihres Bestrebens "wollen" sollte (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 2007 - BVerwG 7 C 2.07 -, juris, Rdnr. 29).
  • BVerfG, 19.01.2021 - 1 BvR 2671/20

    Anspruch des DITIB Landesverbandes Hessen auf erneute Durchführung des

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Es ist festzustellen, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2020 - 6 L 753/20.WI - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Oktober 2020 - 7 B 1913/20 - den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzen; die Beschlüsse sind aufzuheben und die Sache ist an das Verwaltungsgericht zurückzuverweisen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BVerfGG).

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