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   VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18   

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VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18 (https://dejure.org/2019,2356)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.01.2019 - 5 B 2364/18 (https://dejure.org/2019,2356)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 5 B 2364/18 (https://dejure.org/2019,2356)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EILVERFAHREN; AUFSCHIEBENDE WIRKUNG; WIDERSPRUCH; GEBÜHR; ANORDNUNG; AUSSETZUNGSANTRAG; BEHÖRDE; ANGEMESSENE FRIST; ERGEBNISKONTROLLE; KOSTENUNTERDECKUNG; KOSTENÜBERDECKUNG

  • rechtsportal.de

    VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 1 ; VwGO § 80 Abs. 6
    Sachlicher Nichtentscheid einen Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch die Behörde ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 30.01.2008 - 1 ME 270/07

    Rohbauwert als Ausgangspunkt für die Ermittlung der Baugebühren; Bestimmtheit des

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18
    Dabei handelt es sich nach einhelliger Rechtsprechung um eine für das betreffende Eilverfahren nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung, um die mit dieser Vorschrift rechtspolitisch beabsichtigte Entlastung der Gerichte zu gewährleisten (vgl. bereits: Beschluss des Senats vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, HSGZ 1993, 461; auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 1 M 406/15 -, NordÖR 2016, 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, NVwZ-RR 2008, 594, sämtlich Juris).

    Was dabei unter einer "angemessenen Frist" im Sinne dieser Vorschrift zu verstehen ist, richtet sich - wie auch das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat - nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, a.a.O.; Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 186 m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2015 - 1 M 406/15

    Anforderungen an die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18
    Dabei handelt es sich nach einhelliger Rechtsprechung um eine für das betreffende Eilverfahren nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung, um die mit dieser Vorschrift rechtspolitisch beabsichtigte Entlastung der Gerichte zu gewährleisten (vgl. bereits: Beschluss des Senats vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, HSGZ 1993, 461; auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 1 M 406/15 -, NordÖR 2016, 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, NVwZ-RR 2008, 594, sämtlich Juris).

    Es handelt sich dabei um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der anhand der Umstände des Einzelfalls vom Gericht zu konkretisieren ist (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 1 M 406/15 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.10.1997 - 5 UE 1593/94

    Wasserbenutzungsgebühr: Gebührenkalkulation im Falle eines kommunalen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18
    Der hessische Gesetzgeber hat nämlich dem Berechnungsverfahren, dass zur Ermittlung der zulässigen Gebührenhöhe führt, keinen so überragenden Stellenwert eingeräumt, dass allein das Fehlen einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation im Zeitpunkt des Satzungserlasses - ohne Rücksicht auf ein gleichwohl richtiges Ergebnis - zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führen kann (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 1593/94 -, HSGZ 1998, 197 = NVwZ-RR 1999, 197; vom 8. April 2014 - 5 A 1994/12 -, HSGZ 2014, 379; Beschluss vom 20. Januar 2016 - 5 A 1471/15.Z -, DÖV 2016, 487 [nur LS], alle auch Juris).
  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18
    Der hessische Gesetzgeber hat nämlich dem Berechnungsverfahren, dass zur Ermittlung der zulässigen Gebührenhöhe führt, keinen so überragenden Stellenwert eingeräumt, dass allein das Fehlen einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation im Zeitpunkt des Satzungserlasses - ohne Rücksicht auf ein gleichwohl richtiges Ergebnis - zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führen kann (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 1593/94 -, HSGZ 1998, 197 = NVwZ-RR 1999, 197; vom 8. April 2014 - 5 A 1994/12 -, HSGZ 2014, 379; Beschluss vom 20. Januar 2016 - 5 A 1471/15.Z -, DÖV 2016, 487 [nur LS], alle auch Juris).
  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 5 TH 826/92
    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18
    Dabei handelt es sich nach einhelliger Rechtsprechung um eine für das betreffende Eilverfahren nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung, um die mit dieser Vorschrift rechtspolitisch beabsichtigte Entlastung der Gerichte zu gewährleisten (vgl. bereits: Beschluss des Senats vom 26. Juli 1993 - 5 TH 826/92 -, HSGZ 1993, 461; auch: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 1 M 406/15 -, NordÖR 2016, 19; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30. Januar 2008 - 1 ME 270/07 -, NVwZ-RR 2008, 594, sämtlich Juris).
  • VGH Hessen, 20.01.2016 - 5 A 1471/15

    Niederschlagswassergebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 23.01.2019 - 5 B 2364/18
    Der hessische Gesetzgeber hat nämlich dem Berechnungsverfahren, dass zur Ermittlung der zulässigen Gebührenhöhe führt, keinen so überragenden Stellenwert eingeräumt, dass allein das Fehlen einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation im Zeitpunkt des Satzungserlasses - ohne Rücksicht auf ein gleichwohl richtiges Ergebnis - zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führen kann (vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 1997 - 5 UE 1593/94 -, HSGZ 1998, 197 = NVwZ-RR 1999, 197; vom 8. April 2014 - 5 A 1994/12 -, HSGZ 2014, 379; Beschluss vom 20. Januar 2016 - 5 A 1471/15.Z -, DÖV 2016, 487 [nur LS], alle auch Juris).
  • VGH Hessen, 30.11.2023 - 5 A 1290/21

    Zur gebührenmindernden Berücksichtigung einer Wasserkonzessionsabgabe

    Der hessische Gesetzgeber hat dem Berechnungsverfahren, das zur Ermittlung der zulässigen Gebührenhöhe führt, keinen so überragenden Stellenwert eingeräumt, dass allein das Fehlen einer ordnungsgemäßen Gebührenkalkulation im Zeitpunkt des Satzungserlasses - ohne Rücksicht auf ein gleichwohl richtiges Ergebnis - zur Unwirksamkeit des Gebührensatzes führen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2019 - 5 B 2364/18 -, juris Rn. 7 und vom 20. Januar 2016 - 5 A 1471/15.Z -, juris Rn. 9; Senatsurteil vom 8. April 2014 - 5 A 1994/12 -, juris Rn. 35).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2021 - 2 MB 3/21

    Auslegung eines Stundungsantrages in ein vorläufiges Rechtsschutzbegehren; Fehlen

    Die Antragsgegnerin hat den Aussetzungsantrag zwar nicht, wie es § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO vorsieht, ganz oder zum Teil abgelehnt (vgl. zum in Abgabensachen dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltetem Aussetzungsverfahren als nicht nachholbarer Zugangsvoraussetzung für das vorläufige Rechtsschutzverfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO: VGH Kassel, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 B 2364/18 -, juris Rn. 3; OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 1 M 406/15 -, juris Ls 1 und Rn. 5; jeweils mwN.; NK-VwGO/Adelheid Puttler, 5. Auflage 2018, § 80 Rn. 180 mwN.) (a).

    Der Senat hält mit Blick auf die konkreten Umstände des Einzelfalls und der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 VwGO (vgl. zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "angemessene Frist" und "zureichenden Grundes": VGH Kassel, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 B 2364/18 -, juris Rn. 4; OVG Greifswald, Beschluss vom 16. Oktober 2015 - 1 M 406/15 -, juris Rn. 6; jeweils mwN; Schoch/Schneider/Schoch, 40. EL Februar 2021, VwGO § 80 Rn. 514 mwN.) eine Frist von einem Monat zur sachlichen Entscheidung über den Aussetzungsantrag des Antragstellers für (mehr als) angemessen.

  • VG Köln, 24.07.2023 - 20 L 835/23

    Mitglieder der "Ülkücü-Bewegung (Graue Wölfe) sind voraussichtlich

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.01.2019 - 5 B 2364/18 -, juris, Rn. 3; VGH Ba.-Württ., Beschluss vom 28.02.2011 - 2 S 107/11 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2021 - 9 ME 257/21

    Aussetzung der Vollziehung; Zugangsvoraussetzung

    Dabei wird zuweilen eine Anlehnung an die Monatsfrist des § 74 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 VwGO empfohlen (vgl. HessVGH, Beschluss vom 23.1.2019 - 5 B 2364/18 - juris Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 5.3.2015 - 6 CS 15.368 - juris Rn. 8; NdsOVG, Beschluss vom 30.1.2008 - 1 ME 270/07 - juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Köln, 06.12.2021 - 14 L 757/21
    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.1.2019 - 5 B 2364/18 -, juris, Rn. 6; OVG M.-V., Beschluss vom 16.10.2015 - 1 M 406/15 -, juris, Rn. 6.
  • VG Wiesbaden, 24.04.2020 - 1 L 952/19

    Erfolgloser Eilantrag gegen "verbösernde Nacherhebung"

    Bei diesem Aussetzungsantrag handelt es sich um eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung, die bei Eingang des Eilantrags bei Gericht vorliegen muss und zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nachgeholt werden kann (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 5 B 2364/18 -, Rn. 3 , juris, mit weiteren Nachweisen).
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