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   VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91   

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https://dejure.org/1995,7343
VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91 (https://dejure.org/1995,7343)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.08.1995 - 1 UE 2433/91 (https://dejure.org/1995,7343)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. August 1995 - 1 UE 2433/91 (https://dejure.org/1995,7343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 5 GG, § 12 Abs 2 S 3 BBesG
    Ernennung eines Richters auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - Auswirkungen einer späteren Rücknahme der Ernennung auf das Richterverhältnis auf Probe; Fürsorgepflichten des Dienstherrn im Falle des Sofortvollzugs einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 340
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91
    Durch Beschluß vom 21. Dezember 1987 - 2 CB 20/87 - wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. Januar 1987 zurück und verwarf die Revision.

    Infolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 1987 - 2 CB 20.87 - sei die mit Erlaß des Hessischen Ministers der Justiz vom 7. Januar 1977 ausgesprochene Rücknahme der Ernennung des Ehemanns der Klägerin zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit unanfechtbar geworden mit der Folge, daß nach § 16 Abs. 1 HBG die Ernennung als von Anfang an nicht zustandegekommen gelte und aus diesem Amt ein Anspruch auf Dienstbezüge nicht bestanden habe.

  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89

    Sofortige Vollziehung - Entlassung - Probebeamter - Dienstbezüge -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 1574/89 -, NVwZ 1990, 853) gebietet es die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, bei Anordnung des Sofortvollzugs der Entlassung eines Beamten auf Probe eine Regelung für den Fall zu treffen, daß die wirtschaftliche Lage des betroffenen Beamten vor rechtskräftiger Entscheidung in unvertretbarem Maße bis zur Notlage absinkt und daß ihm zur Vermeidung einer solchen Notlage und zur vorläufigen Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts die erforderlichen Beträge zur Verfügung gestellt werden.
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91
    Dieses blieb in seinem Rechtsbestand durch den von Anfang an rechtsunwirksamen Ernennungsakt unberührt (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 3. Oktober 1955 - Nr. 87 III 51 -, BayVGHE 8, 136, 139; Maneck/Schirrmacher, Hessisches Bedienstetenrecht, Teil IV, Stand: Juli 1995, § 16 HBG Rdnr. 6; Weiß/Niedermaier/ Summer/Zängel, Bayerisches Beamtengesetz, Stand: 1. April 1995, Art. 15 Anm. 1 f.; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Stand: April 1994, § 14 Rdnr. 5; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. September 1985 - 2 C 30.84 -, ZBR 1986, 52, 53).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.1991 - 1 C 2/88

    Festsetzung baugestalterischer Vorschriften

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.1995 - 1 UE 2433/91
    Hiergegen erhob der Ehemann der Klägerin am 22. April 1988 Klage bei dem Hessischen Dienstgericht für Richter bei dem Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 C 2/88), zu deren Begründung er im wesentlichen vortrug: Er befinde sich weiterhin im Richterverhältnis auf Probe.
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

    Dieser für das Ausländerrecht maßgeblichen Auslegung steht nicht entgegen, dass nach einem von der Revision angeführten Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zum Beamtenrecht vom 23. August 1995 - 1 UE 2433/91 - (ZBR 1996, 59) die Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit nur die konkrete Ernennung betrifft mit der Folge, dass wieder ein Probebeamtenverhältnis hergestellt wird.
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2017 - 5 LA 193/16

    Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen

    Dann aber durfte die Beklagte auch prüfen, ob der Sachverhalt, der der Verfügung vom 7. April 2015 zugrunde liegt, ausreicht, um auch das verbliebene Probebeamtenverhältnis durch eine Entlassungsverfügung zu beenden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23.8.1995 - 1 UE 2433/91 -, juris Rn 38 m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 88/06

    Erledigung eines ausländerrechtlichen Titels durch eine Einbürgerung nur für die

    Dabei setzte sich das OVG Hamburg mit der auf beamtenrechtlichen Vorschriften beruhenden Entscheidung des VGH Kassel (Urt. v. 23. August 1995 - 1 UE 2433/91 - NVwZ-RR 1996, 340) auseinander, das in einem Fall, in dem ein Richter auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt worden war und letztere Ernennung mit ex-tunc-Wirkung zurückgenommen wurde, entschieden hat, dass der frühere beamtenrechtliche Status wieder auflebe, und dazu ausgeführt hat, dass je nach Fallgruppe der die Rücknahme begründende Sachverhalt häufig ausreichen werde, den verbliebenen "Rechtsstatus" im förmlichen Disziplinarverfahren bzw. bei Rückfall in das Probebeamtenverhältnis durch Entlassung zu beseitigen.

    In diesem Sinne hat auch der VGH Kassel (Urt. v. 23. August 1995 - 1 UE 2433/91 - NVwZ-RR 1996, 340) in dem Fall entschieden, in dem ein Richter auf Probe zum Staatsanwalt unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt worden war und letztere Ernennung mit ex-tunc-Wirkung zurückgenommen wurde, und dazu ausgeführt, dass je nach Fallgruppe der die Rücknahme begründende Sachverhalt häufig ausreichen werde, den verbliebenen "Rechtsstatus" im förmlichen Disziplinarverfahren bzw. bei Rückfall in das Probebeamtenverhältnis durch Entlassung zu beseitigen.

  • VG Karlsruhe, 12.11.2014 - 4 K 2369/14

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Probe wegen außerdienstlichen Fehlverhaltens

    Die Fürsorgepflicht gebietet es nur dann, dem Beamten die Dienstbezüge bzw. ein Teil davon bis zum rechtskräftigen Abschluss des Entlassungsverfahrens zu belassen, wenn sich der Rechtsbehelf bzw. das Rechtsmittel gegen die das Beamtenverhältnis beendende Entscheidung nicht schon von vornherein - wie hier - als offensichtlich unbegründet erweist (vgl. auch Hess. VGH, Urt. v. 23.08.1995 - 1 UE 2433/91 - NVwZ-RR 1996, 340).
  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2008 - 21 A 983/06
    Auch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. August 1995 (- 1 UE 2433/91 -, NVwZ-RR 1996, 340), auf das sich die Klägerin beruft, stützt ihre Auffassung nicht.

    vgl. hierzu Hessischer VGH, Urteil vom 23. August 1995 - 1 UE 2433/91 -, Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 2.2 Nr. 7.

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 14 LB 2/22

    Fleisch; Gabelbeinfleisch; Hähnchen; Irreführungsverbot; Kennzeichnung;

    Dies hat zur Folge, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt vom 2. Februar 2015 wieder wirksam ist bzw. von vornherein als nicht zurückgenommen anzusehen und durch die von Anfang an rechtsunwirksame Aufhebungsverfügung vom 2. Februar 2016 unberührt geblieben ist (vgl. Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 48 Rn. 15 a.E. m.w.N.; Peuker, in: Knack/Henneke, VwVfG, 11. Aufl. 2019, § 48 Rn. 53 a.E. m.w.N.; Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020, § 11 Rn. 20; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht I, 12. Aufl. 2007, § 51 Rn. 94; HessVGH, Urt. v. 23.8.1995 - 1 UE 2433/91 -, juris Rn. 37; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.1990 - 6 S 1513/90 -, NVwZ 1992, 184 (185 m.w.N.); BSG, Urt. v. 21.2.1985 - 11 RA 2/84 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 12 LC 77/07

    Feststellung der Fortgeltung einer im Jahre 1994 erteilten

    Insofern sei der Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit dem vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Fall des Hessischen VGH ( Urteil vom 23.8.1995 - 1 UE 2433/91 -, NVwZ-RR 1996, 340), in dem es um das Wiederaufleben des Status eines Beamten auf Probe nach rückwirkender Aufhebung seiner Ernennung auf Lebenszeit gegangen sei.
  • VG Braunschweig, 29.01.2007 - 7 B 485/06

    Anwärterbezüge; Arglist; arglistige Täuschung; Beamter; Begründung; Bezüge;

    Soweit die Fürsorgepflicht des Dienstherrn es bei der Entlassung eines Beamten auf Probe nach der von der Antagstellerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (2 BvR 1574/89 - NVwZ 1990, 853) gebieten kann, von der sofortigen Vollziehung abzusehen, um zu verhindern, dass die wirtschaftliche Lage des Beamten vor rechtskräftiger Entscheidung in unvertretbarem Maße bis zur Notlage absinkt, vermag dieser Gesichtspunkt das widerstreitende öffentliche Interesse an der Nichtweitergewährung von Bezügen und sonstigen Leistungen - wie auch von der Antragstellerin ausgeführt - jedenfalls dann nicht zu überwiegen, wenn die für sofort vollziehbar erklärte Rücknahme der Ernennung - wie hier - offensichtlich rechtmäßig ist (vgl. BVerfG, a. a. O., mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des BVerwG; Hess. VGH, Urt. v. 23.08.1995 - 1 UE 2433/91 -, ZBR 1996, 340 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.03.1988 - 2 B 5/88 -, NVwZ 1989, 82 f.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., Rn. 1179).
  • VG Braunschweig, 06.07.2004 - 7 A 704/02

    Beamter; Besoldung; Billigkeitsentscheidung; Rückforderung; Sonderzuwendung

    Jedenfalls dann, wenn sich die Klage gegen die das Beamtenverhältnis beendende Verfügung nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet erweist, ist dem Beamten ein Teil der Dienstbezüge zu belassen, um den notwendigen Unterhalt zu gewährleisten (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 23. Juni 1995, 1 UE 2433/91, NVwZ-RR 1996, 340 f.).
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