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   VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21   

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VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21 (https://dejure.org/2021,43599)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 (https://dejure.org/2021,43599)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. August 2021 - 1 B 924/21 (https://dejure.org/2021,43599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 BBG, § 61 Abs 1 S 3 BBG, § 62 Abs 1 S 1 BBG, § 2 BPolBG, § 2 BLVO
    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein "Recht zum Schweigen und zur Lüge" eines Bewerbers um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei

  • rechtsportal.de

    Aufnahme eines Bewerbers in den Vorbereitungsdienst für den mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei bzgl. Zweifel an der charakterlichen Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (23)

  • VGH Hessen, 09.01.2020 - 1 B 2155/19

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Die durch den künftigen Dienstherrn vorzunehmende Bewertung der Eignung eines Bewerbers für das angestrebte Amt bezieht sich auf eine künftige Amtstätigkeit und umfasst eine vorausschauende Aussage darüber, ob der Betreffende die ihm im angestrebten Amt obliegenden beamtenrechtlichen Pflichten erfüllen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 30 ; VGH BW, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 4 S 1914/15 - juris Rn. 9).

    Es genügen berechtigte Zweifel an seiner (charakterlichen) Eignung (zum Ganzen: Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 31 und vom 19. Dezember 2018 - 1 B 2011/18 - n. v.; OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2019 - 6 B 651/19 - juris Rn. 6; OVG S-H, Beschluss vom 5. November 2018 - 2 MB 17/18 - juris Rn. 11).

    Der pflichtgemäßen Beurteilung des Dienstherrn ist es überlassen, welchen (sachlichen) Umständen er bei seiner Auswahlentscheidung das größere Gewicht beimisst und wie er den verfassungsrechtlichen Grundsatz des gleichen Zugangs zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung verwirklicht (Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 32 ).

    Bei einer Einstellung darf der Dienstherr die Fähigkeit und innere Bereitschaft eines Bewerbers verlangen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 33 ; OVG B-B, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris Rn. 6).

    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 34 und 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 6 CS 19.481 -, juris Rn. 17; OVG B-B, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris Rn. 6).

  • VGH Hessen, 18.12.2019 - 1 B 443/19

    Kontakte zum Drogenmilieu bei jugendlichem Polizeibewerber

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Das Verwaltungsgericht ist dem Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2019 - 1 B 443/19 - folgend von einem zutreffenden Prüfungsmaßstab ausgegangen.

    Das Begehren muss schon aufgrund der eingeschränkten Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 B 443/19 -, juris Rn. 33 ).

    Das Fehlverhalten muss dabei nicht zwingend strafrechtliche Relevanz haben, wenn es dessen charakterliche Mängel nur deutlich zu Tage treten lässt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 1 B 443/19 - juris, und vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris).

    Der Bewerber hat insoweit (nur) die Möglichkeit, seine eigene Sicht der Dinge (etwa wie hier die Haltlosigkeit der Anzeige) darzulegen, und ist der Dienstherr auch gehalten, ein entsprechendes Vorbringen zu würdigen (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 B 443/19 -, juris Rn. 50 ).

  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 339/11

    Frage an Bewerber nach erledigtem Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Das Verwertungsverbot des § 51 BZRG und das Verschweigerecht des § 53 BZRG greifen bei eingestellten Verfahren nicht ein, so dass der Dienstherr einen Einstellungsbewerber zulässigerweise auch nach solchen Verfahren fragen kann (a.A. BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11).

    Auch das vom Antragsteller zur Begründung in Bezug genommene Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 -) geht im Grundsatz von der datenschutzrechtlichen Erforderlichkeit von Fragen nach personenbezogenen Daten vor Einstellung in den öffentlichen Dienst aus, wenn der künftige öffentliche Arbeitgeber ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage bzw. der Informationsbeschaffung im Hinblick auf die Begründung des Dienstverhältnisses hat und das Interesse des Arbeitnehmers an der Geheimhaltung seiner Daten unter Berücksichtigung von Art. 33 Abs. 2 GG das Interesse des öffentlichen Arbeitgebers an der Erhebung dieser Daten nicht überwiegt.

    Das Bundesarbeitsgericht erkennt nach diesen Grundsätzen ein berechtigtes Interesse des öffentlichen Arbeitgebers an, sich bei einem Bewerber um ein öffentliches Amt nach anhängigen Straf- und Ermittlungsverfahren zu erkundigen, wenn bereits ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Bewerbers für die in Aussicht genommene Tätigkeit begründen kann (BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 -, juris Rn. 22 f.).

    Dabei sei unerheblich, welcher Sachverhalt den Ermittlungen zugrunde gelegen habe (BAG, Urteil vom 15. November 2012 - 6 AZR 339/11 -, juris Rn. 24 ff.).

  • VGH Hessen, 28.11.2019 - 1 B 372/19

    Einstellung in gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 34 und 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 6 CS 19.481 -, juris Rn. 17; OVG B-B, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris Rn. 6).

    Das Fehlverhalten muss dabei nicht zwingend strafrechtliche Relevanz haben, wenn es dessen charakterliche Mängel nur deutlich zu Tage treten lässt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 1 B 443/19 - juris, und vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris).

    Denn Sinn und Zweck der Verwertungsverbote ist die Förderung der Resozialisierung verurteilter Straffälliger, indem diese vom Strafmakel der Verurteilung befreit werden, den es im Fall eingestellter Ermittlungsverfahren nicht gibt (Senatsbeschluss, Beschluss vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 27; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 1973 - I D 62.73 -, NJW 1974, 286; BGH, Beschluss vom 8. März 2005 - 4 StR 569/04 -, juris).

  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Die charakterliche Eignung ist ein Unterfall der persönlichen Eignung (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 26).

    Selbst ein einmaliges Fehlverhalten kann Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen, wenn es die charakterlichen Mängel des Bewerbers deutlich zu Tage treten lässt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn.10).

    Das Fehlverhalten muss dabei nicht zwingend strafrechtliche Relevanz haben, wenn es dessen charakterliche Mängel nur deutlich zu Tage treten lässt (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 1 B 443/19 - juris, und vom 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2018 - 4 S 19.18

    Polizeibewerber; Einstellung Vorbereitungsdienst; Eignungszweifel;

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Bei einer Einstellung darf der Dienstherr die Fähigkeit und innere Bereitschaft eines Bewerbers verlangen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (Senatsbeschluss vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 33 ; OVG B-B, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris Rn. 6).

    Dies umfasst auch Verstöße, die nicht zu einer Verurteilung geführt haben, sondern bei denen das Ermittlungsverfahren eingestellt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2020 - 1 B 2155/19 -, juris Rn. 34 und 28. November 2019 - 1 B 372/19 -, juris Rn. 25; Bay. VGH, Beschluss vom 2. Mai 2019 - 6 CS 19.481 -, juris Rn. 17; OVG B-B, Beschluss vom 26. März 2018 - OVG 4 S 19.18 -, juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2014 - 6 A 1896/13

    Justizvollzug; Übernahme; Eignung; Charakter; Ermittlungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Das Verschweigen auch von eingestellten Ermittlungsverfahren ist für sich genommen geeignet, die charakterliche Integrität des Bewerbers in Frage zu stellen (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2014 - 6 A 1896/13 -, juris Rn. 48; VG Berlin, Beschluss vom 1. Dezember 2016 - 26 L 227.16 -, juris Rn. 19).

    Falschangaben schon in der Bewerbungsphase, mithin in einer Phase der Konkurrenz, belegen eine Selbstbegünstigungstendenz (OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris Rn. 10, Beschluss vom 19. November 2014 - 6 A 1896/13 -, juris Rn. 44) und lassen darauf schließen, dass der Bewerber die Bedeutung der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber seinem Dienstherrn gemessen an den eigenen Interessen verkannt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Der Dienstherr kann zulässigerweise auch nach solchen Verfahren fragen, die nicht zu einem strafgerichtlichen Urteil geführt haben und eingestellt worden sind, und die zugrundeliegenden Vorfälle bei der charakterlichen Eignung des Bewerbers würdigen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 -, juris Rn. 7).

    Nichts anderes gilt für das Verschweigerecht des § 53 Abs. 1 BZRG, welches nach dem eindeutigen Wortlaut ebenfalls eine "Verurteilung" voraussetzt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 -, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 1996 - 2 B 45/96 -, juris Rn. 22, juris, vgl. auch Hase, BZRG, 2. Aufl. 2014, § 51 Rn. 1, § 53 Rn. 2; zwischen anhängigen und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren differenzierend Götz, Das Bundeszentralregister, Kommentar, 3. Aufl. 1985, § 53 Rn. 19).

  • OVG Bremen, 19.07.1996 - 2 B 45/96

    Soldat auf Zeit; Entlassung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Nichts anderes gilt für das Verschweigerecht des § 53 Abs. 1 BZRG, welches nach dem eindeutigen Wortlaut ebenfalls eine "Verurteilung" voraussetzt (vgl. VGH BW, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 -, juris Rn. 11; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Juli 1996 - 2 B 45/96 -, juris Rn. 22, juris, vgl. auch Hase, BZRG, 2. Aufl. 2014, § 51 Rn. 1, § 53 Rn. 2; zwischen anhängigen und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren differenzierend Götz, Das Bundeszentralregister, Kommentar, 3. Aufl. 1985, § 53 Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2020 - 1 A 1937/18

    Streit um die Ablehnung einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst des

    Auszug aus VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 924/21
    Falschangaben schon in der Bewerbungsphase, mithin in einer Phase der Konkurrenz, belegen eine Selbstbegünstigungstendenz (OVG NRW, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris Rn. 10, Beschluss vom 19. November 2014 - 6 A 1896/13 -, juris Rn. 44) und lassen darauf schließen, dass der Bewerber die Bedeutung der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber seinem Dienstherrn gemessen an den eigenen Interessen verkannt hat.
  • BVerwG, 03.12.1973 - I D 62.73

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 10.02.1988 - 2 BvR 522/87

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherheitsüberprüfung eines Beamten durch den

  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 6 CS 19.481

    Entlassung eines Beamten auf Widerruf bei mangelnder charakterlicher Eignung

  • BVerwG, 18.12.1980 - 1 D 89.79

    Beamter des gehobenen Dienstes - Dienstgestaltung - Dienstposten -

  • VG Berlin, 01.12.2016 - 26 L 227.16

    Ablehnung einer Bewerbung für den mittleren Polizeivollzugsdienst

  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04

    Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (keine erweiternde Auslegung über die

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2019 - 6 B 651/19

    Anspruch eines Bewerbers auf Freihaltung eines Ausbildungsplatzes für den

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18

    Vorläufige Ernennung zum Beamten auf Widerruf nach Entlassung aus der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2015 - 4 S 1914/15

    Tätowierung als Eignungsmangel für den mittleren Polizeivollzugsdienst

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 31.17

    Besorgnis der Befangenheit; Beurteilung für Reservedienst Leistende; Dienstliche

  • VG Trier, 27.09.2022 - 7 L 2837/22

    Bewerber mit Rückentattoo darf kein Polizist werden

    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Einstellungsbewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, Rn. 26 m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 - 1 B 924/21 -, Rn. 32; beide juris).

    Hinzu kommt, dass an Bewerber für den Polizeivollzugsdienst angesichts der polizeilichen Aufgaben, welche mit Eingriffsrechten bis hin zum unmittelbaren Zwang wahrgenommen werden, besonders hohe Anforderungen bezüglich der charakterlichen Eignung zu stellen sind (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 35; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 - 2 B 302/19 -, Rn. 16, juris).

    Vor diesem Hintergrund darf der Antragsgegner die Fähigkeit und innere Bereitschaft des Bewerbers voraussetzen, die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrzunehmen, insbesondere die Freiheitsrechte der Bürger zu wahren und rechtsstaatliche Regeln einzuhalten (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 34; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 a.a.O., Rn. 16).

    Bei der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst muss der Dienstherr daher von dieser Bereitschaft überzeugt sein, sodass bereits berechtigte Zweifel eine solche Einstellung hindern und die positive Feststellung der fehlenden charakterlichen Eignung insoweit nicht erforderlich ist (HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 a.a.O., Rn. 32 m.w.N.; OVG NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 a.a.O., Rn. 11 m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 29. Januar 2020 a.a.O., Rn. 16).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

    Es genügen wie erwähnt berechtigte Zweifel an seiner (charakterlichen) Eignung (BVerwG, Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 27.78 -, juris Rn. 40; HessVGH, Beschluss vom 21. August 2021 - 1 B 924/21 -, juris Rn. 32 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2023 - 6 A 2619/21

    Ablehnung der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; Zweifel an der

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.8.2021 - 1 B 924/21 -, juris Rn. 35; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.3.2022 - 4 S 3920/21 -, ZBR 2023, 40 = juris Rn. 16.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 4 S 7.22

    Polizeidienst; Beamter auf Probe; Straftat während Vorbereitungsdienst;

    Wenn und soweit die Frage nach laufenden oder ohne Verurteilung eingestellten Ermittlungsverfahren zulässig ist (vgl. generell BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 - juris Rn. 26 und speziell VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2021 - 1 B 924/21 - juris Rn. 41; BAG, Urteil vom 20. März 2014 - 2 AZR 1071/12 - juris Rn. 29 und 49; VGH Mannheim, Beschluss vom 27. November 2008 - 4 S 2332/08 - juris Rn. 7; von Roetteken, in: von Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Stand Oktober 2021, § 12 Rn. 104 f.), wäre eine Täuschung grundsätzlich widerrechtlich und nur ausnahmsweise berechtigt, nämlich im Fall einer nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG privilegierten Verurteilung.

    Der Ansatz des Verwaltungsgerichts beruht auf der verbreiteten und wohl zutreffenden Annahme, dass das Privileg aus § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG nur für die dort erfassten Verurteilungen und nicht für noch laufende Strafverfahren gilt (vgl. Malek, in: Müller/Schlothauer/Knauer, Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung, 3. Aufl. 2022, § 30 Rn. 105; Günther, DÖD 1990, 281 ), womöglich auch nicht für ohne Verurteilung eingestellte Verfahren (siehe VGH Kassel, Beschluss vom 23. August 2021 - 1 B 924/21 - juris Rn. 45 ff. in Auseinandersetzung mit dem BAG).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2023 - 6 B 1026/23

    Einstellung; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Polizeivollzugsdienst;

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.8.2021 - 1 B 924/21 -, DVBl. 2022, 254 = juris Rn. 38; OVG NRW, Beschluss vom 19.11.2014 - 6 A 1896/13 -, RDV 2015, 197 = juris Rn. 44, 48.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.8.2021 - 1 B 924/21 -, a. a. O. Rn. 39, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18.12.1980 - 1 D 89.79 -, juris Rn. 28.

    vgl. erneut Hess. VGH, Beschluss vom 23.8.2021 - 1 B 924/21 -, a. a. O. Rn. 40.

    vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.8.2021 - 1 B 924/21 -, a. a. O. Rn. 41 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, juris Rn. 7.

  • VGH Bayern, 01.03.2023 - 3 ZB 22.2390

    Verbeamtung zu Recht abgelehnt wegen Verschweigens von Straf- und

    1.3 Das Verwaltungsgericht (UA Rn. 32) führte zu Recht aus, dass das Verwertungsverbot des § 51 des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) und das Verschweigerecht des § 53 BZRG bei eingestellten Verfahren nicht eingreifen, so dass der Dienstherr einen Einstellungsbewerber zulässigerweise nach solchen Verfahren fragen kann (HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 924/21 - juris LS).

    Auch eine Analogie der Vorschriften scheide mangels planwidriger Regelungslücke und vergleichbarer Interessenlage aus (HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 924/21 - juris Rn. 48; VGH BW, B.v. 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - juris Rn. 11).

    Der vom Verwaltungsgericht zitierte Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 23. August 2021 (1 B 924/21 - juris Rn. 45 ff.) mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingehend auseinandergesetzt und überzeugend dargelegt, aus welchen Gründen er dessen Sichtweise nicht teilt (vgl. dazu auch VG Berlin, B.v. 1.12.2016 - 26 L 227.16 - juris Rn. 21).

    Im Übrigen ist die Frage der analogen Anwendung des § 53 Abs. 1 Nr. 1 BZRG nicht im Rahmen eines Berufungsverfahrens klärungsbedürftig, da sie anhand des Wortlauts, der gängigen Auslegungsmethoden und der vorliegenden Rechtsprechung (verneinend) beantwortet werden kann (vgl. HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 924/21 - juris 45 ff.; VG Berlin, B.v. 1.12.2016 - 26 L 227.16 - juris, Rn. 21).

  • VG Augsburg, 13.10.2022 - Au 2 K 21.643

    Keine Ernennung als Beamtin auf Probe wegen Verschweigens eines strafrechtlichen

    Das Verschweigen auch von eingestellten Ermittlungsverfahren ist für sich genommen geeignet, die charakterliche Integrität des Bewerbers in Frage zu stellen (HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 924/21 - juris Rn. 38; OVG NW, B.v. 19.11.2014 - 6 A 1896/13 - NJOZ 2015, 264).

    Das Verwertungsverbot des § 51 BZRG und das Verschweigerecht des § 53 BZRG greifen bei eingestellten Verfahren nicht ein, so dass der Dienstherr einen Einstellungsbewerber zulässigerweise auch nach solchen Verfahren fragen kann (OVG NW, B.v. 31.3.2021 - 1 A 1506/20 - juris Rn. 11; HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 924/21 - juris LS).

    Auch eine Analogie der Vorschriften scheidet mangels planwidriger Regelungslücke und vergleichbarer Interessenlage aus (HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 924/21 - juris Rn. 48; wohl OVG NW, B.v. 31.3.2021 - 1 A 1506/20 - juris Rn. 35; VGH BW, B.v. 27.11.2008 - 4 S 2332/08 - juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2022 - 4 S 3920/21

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst; Zweifel an der

    Zwar begegnet es, worauf der Beklagte zurecht hinweist, keinen rechtlichen Bedenken, für die Einstellung in den Polizeidienst besonders hohe Anforderungen an die Gesetzestreue und charakterliche Stabilität des Bewerbers zu stellen (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, Juris Rn. 35; Sächs. OVG, Beschluss vom 05.10.2020 - 2 B 305/20 -, Juris Rn. 10; OVG Bremen, Beschluss vom 13.07.2018 - 2 B 174/18 -, Juris Rn. 19), weshalb Sachverhalte mit strafrechtlicher Relevanz unabhängig von ihrer Sanktionierung und auch dann, wenn es sich um ein einmaliges Fehlverhalten gehandelt hat, Zweifel an der charakterlichen Eignung begründen können (Senatsbeschluss vom 27.11.2008 - 4 S 2332/08 -, Juris Rn. 5, 7; Hess. VGH, Beschluss vom 23.08.2021 - 1 B 924/21 -, Juris Rn. 35).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 54-IV-21
    Auch die eingestellten Ermittlungsverfahren zugrundeliegenden Vorfälle können bei der charakterlichen Eignung des Bewerbers gewürdigt werden (vgl. HessVGH, Beschluss vom 23. August 2021 - 1 B 924/21 - juris Rn. 41 mit Verweis auf VGH BW a.a.O.).
  • VG Magdeburg, 03.03.2022 - 5 A 118/20

    Anspruch auf erneute Entscheidung über eine Bewerbung um Einstellung in ein

    Dabei belegen falsche oder unvollständige Angaben eine Selbstbegünstigungstendenz (vgl. zum Verschweigen von Ermittlungsverfahren OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 1 A 1937/18 -, juris Rn. 10) und lassen darauf schließen, dass der Bewerber die Bedeutung der Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber seinem Dienstherrn gemessen an den eigenen Interessen verkennt, woraus die Befürchtung resultieren kann, dass auch zukünftig mit einem entsprechenden Fehlverhalten des Bewerbers zu rechnen ist (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 23. August 2021 - 1 B 924/21 -, juris Rn. 40).
  • VG Freiburg, 27.06.2023 - 3 K 2748/22

    Prüfung der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst

  • VG Greifswald, 31.01.2024 - 6 B 1780/23

    Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe im Wege der einstweiligen Anordnung

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