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   VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90   

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VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90 (https://dejure.org/1990,639)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.11.1990 - 12 TH 1760/90 (https://dejure.org/1990,639)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. November 1990 - 12 TH 1760/90 (https://dejure.org/1990,639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 10 Abs 3 S 8 AsylVfG, § 43 Nr 4 AsylVfG
    (Asylverfahren: Beschwerdeausschluß durch AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Anwendung auf bereits anhängige Verfahren - fehlende Übergangsvorschrift)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unstatthaftigkeit einer Beschwerde aufgrund gesetzlicher Neuregelung (§ 10 Abs. 3 S. 8 AsylVfG a.F.); Anwendung einer nach Einlegung der Beschwerde inkraftgetretenen Vorschrift; Auslegung des Regelungsgehalts des § 10 Abs. 3 S. 8 AsylVfG a.F. bezgl. Anwendbarkeit auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 286
  • NVwZ 1991, 296
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90
    Allgemein anerkannt ist, daß neues Verfahrensrecht grundsätzliche auch für bereits anhängige Verfahren gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, und diese in der Lage erfaßt, in der sie sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Vorschriften befinden (BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 61/51, BVerfGE 1, 4, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59 -, BVerfGE 11, 139 , 25.06.1968 - 2 BvR 251/63 - BVerfGE 24, 33 , 11.03.1975 - 2 BvR 135/75 - u.a. BVerfGE 39, 156 , u. 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76 = EZAR 630 Nr. 4; BVerwG, 04.10.19621 C 145/58 -, BVerwGE 15, 48, u. 06.12.1982 - 9 B 3520.82BVerwGE 66, 312 = EZAR 630 Nr. 2; BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51 -, BGHZ 3, 82 , 13.10.1977 - III ZR 141/75 -, MDR 1978, 126, 25.11.1977 - I ARZ 584/77 - NJW 1978, 427, u. 25.01.1978 - IV ZB 70/77 -, NJW 1978, 889; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989,§ 195, Rdnr. 1).

    Diese Norm, die auch für Ausländer gilt (BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382 ), garantiert effektiven Rechtsschutz; sie gewährleistet aber keinen Instanzenzug (BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76 -, BVerfGE 49, 329 , 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76 = EZAR 630 Nr. 4, u. 02.02.1988 - 2 BvR 702/84 u.a. BVerfGE 78, 7 = EZAR 631 Nr. 4; BVerfG - Kammer -, 26.10.1989 - 1 BvR 1130/89 - NJW 1990, 1902).

    Angesichts des stetigen Anstiegs der Asylbewerberzahlen und der dadurch bedingten außerordentlichen Belastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Asylsachen hat das Bundesverfassungsgericht nicht als sachwidrig beanstandet, daß nach § 32 Abs. 6 Satz 1 u. Abs. 8 AsylVfG ein weiteres Rechtsmittel nicht stattfindet, wenn die Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage eines Asylsuchenden als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet abgewiesen hat (BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76 = EZAR 630 Nr. 4).

    Hierbei ist davon auszugehen, daß der Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken ist und daß deshalb die wirksame Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung eine dafür geeignete Verfahrensregelung voraussetzt (vgl. BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80 u.a. -, BVerfGE 56, 216 EZAR 221 Nr. 4, u. 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 - BVerfGE 65, 76EZAR 630 Nr. 4).

    Andererseits muß die Situation des Asylbewerbers miteinbezogen werden, der vor dem rechtskräftigen Abschluß des Hauptsacheverfahrens zum Verlassen des Bundesgebiets gezwungen werden kann, ohne daß eine möglicherweise fehlerhafte erstinstanzliche Entscheidung korrigierbar wäre; und deshalb bedarf es geeigneter verfahrensrechtlicher Vorkehrungen, die der Gefahr unanfechtbarer Fehlentscheidungen entgegenwirken (vgl. BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76 = EZAR 630 Nr. 4), sowie der Sicherstellung, daß lediglich derjenige Asylbewerber das Bundesgebiet verlassen muß, dem das aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG fließende vorläufige Bleiberecht tatsächlich nicht mehr zusteht und bei dem es verantwortet werden kann, ihn das Hauptsacheverfahren ohne weitere persönliche Anwesenheit im Inland betreiben zu lassen (BVerfG, 02.05.1984 -- 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1).

    Denn schon nach bisherigem Recht mußte das Verwaltungsgericht die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit oder der Unbeachtlichkeit eines Asylantrags, wollte es sie bejahen, erschöpfend prüfen (vgl. BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 a.a.O.), und zum andern mußte (und muß) sich die offensichtliche Unbegründetheit oder die Unbeachtlichkeit eindeutig aus der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergeben (vgl. BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90
    Andererseits darf sich der durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gewährleistete Rechtsschutz nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpfen, sondern muß zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führen, also insbesondere nicht wiedergutzumachende Folgen, wie sie durch den Sofortvollzug eintreten können, soweit wie möglich ausschließen (BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1).

    Diesen Anforderungen ist indessen bereits dadurch ausreichend Genüge getan, daß das Verwaltungsgericht sich in Eilverfahren der vorliegenden Art nicht mit einer Prognose zur Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung begnügen darf, sondern die offensichtliche Unbegründetheit oder die Unbeachtlichkeit, soll sie bejaht werden, selbst erschöpfend prüfen muß (BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, a.a.O.).

    Andererseits muß die Situation des Asylbewerbers miteinbezogen werden, der vor dem rechtskräftigen Abschluß des Hauptsacheverfahrens zum Verlassen des Bundesgebiets gezwungen werden kann, ohne daß eine möglicherweise fehlerhafte erstinstanzliche Entscheidung korrigierbar wäre; und deshalb bedarf es geeigneter verfahrensrechtlicher Vorkehrungen, die der Gefahr unanfechtbarer Fehlentscheidungen entgegenwirken (vgl. BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76 = EZAR 630 Nr. 4), sowie der Sicherstellung, daß lediglich derjenige Asylbewerber das Bundesgebiet verlassen muß, dem das aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG fließende vorläufige Bleiberecht tatsächlich nicht mehr zusteht und bei dem es verantwortet werden kann, ihn das Hauptsacheverfahren ohne weitere persönliche Anwesenheit im Inland betreiben zu lassen (BVerfG, 02.05.1984 -- 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43 = EZAR 632 Nr. 1).

    Denn schon nach bisherigem Recht mußte das Verwaltungsgericht die Feststellung der offensichtlichen Unbegründetheit oder der Unbeachtlichkeit eines Asylantrags, wollte es sie bejahen, erschöpfend prüfen (vgl. BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 a.a.O.), und zum andern mußte (und muß) sich die offensichtliche Unbegründetheit oder die Unbeachtlichkeit eindeutig aus der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergeben (vgl. BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Klageabweisung wegen Unbeachtlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90
    Diese Norm, die auch für Ausländer gilt (BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73 u.a. -, BVerfGE 35, 382 ), garantiert effektiven Rechtsschutz; sie gewährleistet aber keinen Instanzenzug (BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76 -, BVerfGE 49, 329 , 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 -, BVerfGE 65, 76 = EZAR 630 Nr. 4, u. 02.02.1988 - 2 BvR 702/84 u.a. BVerfGE 78, 7 = EZAR 631 Nr. 4; BVerfG - Kammer -, 26.10.1989 - 1 BvR 1130/89 - NJW 1990, 1902).

    Da die gesetzlichen Regelungen überdies vorläufigen Rechtsschutz nur dann vorsehen, wenn in der Hauptsache noch nicht rechtskräftig entschieden ist, und da Hauptsacheverfahren einerseits und Eilverfahren andererseits selbständige Prozesse sind, liegt ein Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG sogar bei rechtskräftiger Abweisung der Klage ohne vorherige Entscheidung über den Eilantrag nicht vor (BVerfG, 02.02.1988 - 2 BvR 702/84 u.a. -, a.a.O.); um so weniger kann allein der Beschwerdeausschluß des § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG verletzen.

    Hierin liegt, da jedenfalls nicht nach unsachlichen Kriterien differenziert worden ist, weder ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG noch eine Verletzung des Gebots, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG); denn die Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG auflaufende Beschwerdeverfahren macht - in welchem Stadium auch immer diese sich befinden mögenden gesetzlichen Richter nicht unbestimmt (BVerfG, 02.02.1988 2 BvR 702/84 u.a. -, BVerfGE 78, 7 = EZAR 631 Nr. 4).

  • VGH Hessen, 04.09.2023 - 3 D 1144/23

    Beschwerdeausschluss im asylrechtlichen Eilverfahren hier: Ablehnung eines

    Mit diesem Beschwerdeausschluss, der mit dem Gesetz zur Neuregelung des Ausländerrechtes vom 9. Juli 1990 (BGBl. I Seite 1381) in das Asylverfahrensgesetz aufgenommen wurde, sollte eine Beschleunigung der Asylverfahren und damit die Verkürzung der Aufenthaltsdauer abgelehnter Asylbewerber herbeigeführt werden (VGH Kassel, Beschluss vom 23. November 1990 - 12 TH 1760/90 -, juris Rdnr. 15).

    Schließlich verfolgte, wie sich aus der Begründung des Entwurfs ergibt (BT-Drucks. 11/7834), auch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I Seite 2170; Inkrafttreten am 15. Oktober 1990) das Ziel, angesichts des außerordentlich hohen Zuzugs von Asylbewerbern schnell wirkende Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung des Asylverfahrens zu ergreifen und deshalb unter anderem § 10 Abs. 3 Satz 8 AsylVfG bereits Mitte Oktober 1990 in Kraft zu setzen (VGH Kassel, Beschluss vom 14. November 1990 - 13 TH 2904/90 -, juris Rdnr. 16 f.; Beschluss vom 23. November 1990 - 12 TH 1760/90 -, juris Rdnr. 15).

  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87

    Zur Anerkennung eines türkischen Asylberechtigten wegen der Betätigung für die

    Da das Gesetz keine einschränkenden Übergangsvorschriften enthält, die die Anwendung auf anhängige Verfahren ausschließen, ist vor dem Hintergrund der allgemein mit dieser Gesetzesänderung u.a. verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drucks. 11/6321, S. 48 f. und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 -- 12 TH 1760/90 --) davon auszugehen, daß die Prüfung des klägerischen Asylbegehrens auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, und dies im Tenor zum Ausdruck zu bringen ist.
  • VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von

    Vor dem Hintergrund der allgemein mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drs. 11/6321, S. 48 f., und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90 -, EZAR 632 Nr. 10) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Entscheidung über einen vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensvorschriften gestellten Asylantrag auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (Hess. VGH, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85 - u. - 12 UE 2106/87 -, EZAR 231 Nr. 1 sowie 15.03.1991 - 10 UE 1538/86).
  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 4006/88

    Asylrecht - politische Verfolgung - syrisch-orthodoxer Christ in der Türkei -

    Vor dem Hintergrund der allgemein mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drs. 11/6321, S. 48 ff., u., in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 -- 12 TH 1760/90 --, EZAR 632 Nr. 10) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Entscheidung über einen vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensvorschriften gestellten Asylantrag auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (Hess. VGH, 25.02.1991 -- 12 UE 2583/85 -- u. -- 12 UE 2106/87 -- sowie 15.03.1991 -- 10 UE 1538/86 --).
  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86

    Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a

    Vor dem Hintergrund der allgemein mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drs. 11/6321, S. 48 f., und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 -- 12 TH 1760/90 --, EZAR 632 Nr. 10) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Entscheidung über einen vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensvorschriften gestellten Asylantrag auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (Hess. VGH, 25.02.1991 -- 12 UE 2583/85 -- u. -- 12 UE 2106/87 --, EZAR 231 Nr. 1 sowie 15.03.1991 -- 10 UE 1538/86 --).
  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85

    Zum Prüfungsumfang eines Asylantrages durch das Gericht - insbesondere im

    Da das Gesetz keine einschränkenden Übergangsvorschriften enthält, die die Anwendung auf anhängige Verfahren ausschließen, ist vor dem Hintergrund der allgemein mit dieser Gesetzesänderung unter anderem verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drucksache 11/6321, S. 48 f., und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 -- 12 TH 1760/90 --, EZAR 632 Nr. 10) davon auszugehen, daß die Prüfung des klägerischen Asylbegehrens auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen, und dies im Tenor zum Ausdruck zu bringen ist.
  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 3172/86

    Zur politischen Verfolgung syrisch-orthodoxer Minderheiten in der Türkei;

    Vor dem Hintergrund der allgemein mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drs. 11/6321, S. 48 f., und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90 -, EZAR 632 Nr. 10) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Entscheidung über einen vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensvorschriften gestellten Asylantrag auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (Hess. VGH, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85 - u. - 12 UE 2106/87 -, EZAR 231 Nr. 1 sowie 15.03.1991 - 10 UE 1538/86 -).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 149/86

    Asylbegehren eines türkischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens -

    Vor dem Hintergrund der allgemein mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drs. 11/6321, S. 48 f., und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90 -, EZAR 632 Nr. 10) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Entscheidung über einen vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensvorschriften gestellten Asylantrag auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (Hess. VGH, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85 - Hess. VGH, 25.02.1991 - 12 UE 2106/87 -, EZAR 231 Nr. 1; Hess. VGH, 15.03.1991 - 10 UE 1538/86 -).
  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84

    Asylrecht: politische Verfolgung - Anti-Terror-Gesetz in der Türkei

    Vor dem Hintergrund der allgemein mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drs. 11/6321, S. 48 f., und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 -- 12 TH 1760/90 --, EZAR 632 Nr. 10) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Entscheidung über einen vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensvorschriften gestellten Asylantrag auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (Hess. VGH, 25.02.1991 -- 12 UE 2583/85 -- u. -- 12 UE 2106/87 -- sowie 15.03.1991 -- 10 UE 1538/86 --).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88

    Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer

    Vor dem Hintergrund der allgemein mit der Gesetzesänderung verfolgten Ziele der Konzentration und Beschleunigung von Asylverfahren (vgl. BT-Drs. 11/6321, S. 48 f., und, in anderem Zusammenhang, Hess. VGH, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90 -, EZAR 632 Nr. 10) ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die Entscheidung über einen vor Inkrafttreten der neuen Verfahrensvorschriften gestellten Asylantrag auch darauf zu erstrecken ist, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG vorliegen (Hess. VGH, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85 - u. - 12 UE 2106/87 - sowie 15.03.1991 - 10 UE 1538/86 -).
  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3139/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

  • VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88

    Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl

  • VGH Hessen, 30.09.1991 - 12 UE 2333/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 2 J: 1990 im

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2038/88

    Asylverpflichtungsklage eines türkischen Staatsangehörigen jezidischer

  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 28.10.1991 - 12 UE 56/86

    Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten für das Kind eines

  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 OE 350/82

    Asylrecht: zur Frage der politischen Verfolgung in der Türkei durch

  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 28/86

    Asylklage türkischer Staatsangehöriger syrisch-orthodoxen Glaubens; politische

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Hessen, 18.03.1991 - 12 OE 166/82

    Asylanspruch eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit -

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2001 - 1 OA 1843/01

    Streitwert; Vorkaufsrecht

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