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   VGH Hessen, 24.01.2023 - 4 A 25/22.Z   

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VGH Hessen, 24.01.2023 - 4 A 25/22.Z (https://dejure.org/2023,2802)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.01.2023 - 4 A 25/22.Z (https://dejure.org/2023,2802)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 4 A 25/22.Z (https://dejure.org/2023,2802)
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  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 4 A 1958/20

    Naturschutzrechtliche Beseitigungsverfügung für illegale Bauten in einem

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2023 - 4 A 25/22
    Es ist in der Rechtsprechung (BVerwG, Beschlüsse 19. Februar 1992 - 7 B 106.91-, juris Rdnr. 2 und vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 -, juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 10. März 2022 - 4 A 1958/20.Z -, juris Rdnr. 15 sowie vom 25. November 2022 - 4 A 1669/21.Z -, demnächst in juris) geklärt, dass kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegt, wenn die Behörde in Ermangelung ausreichender personeller Mittel zunächst anlassbezogen vorgeht und erst dann anschließend flächendeckend planvoll und systematisch gleichartige Fälle aufgreift.

    Grundsätzlich gehen die Befugnisse der Behörden, gegen naturschutzwidrige Zustände einzuschreiten, auch nicht durch Zeitablauf verloren (Beschluss des Senats vom 10. März 2022 - 4 A 1958/20.Z -, juris Rdnr. 19).

    Bei einer Vielzahl illegaler baulicher Anlagen in einem bestimmten Gebiet im Außenbereich ist es notwendig, dass die Behörde planmäßig vorgeht und keine willkürlichen Ausnahmen macht (Beschlüsse des Senats vom 10. März 2022 - 4 A 1958/20.Z -, juris Rdnr. 15 und vom 25. November 2022 - 4 A 1669/21.Z -, demnächst in juris).

  • VGH Hessen, 25.11.2022 - 4 A 1669/21
    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2023 - 4 A 25/22
    Es ist in der Rechtsprechung (BVerwG, Beschlüsse 19. Februar 1992 - 7 B 106.91-, juris Rdnr. 2 und vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 -, juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 10. März 2022 - 4 A 1958/20.Z -, juris Rdnr. 15 sowie vom 25. November 2022 - 4 A 1669/21.Z -, demnächst in juris) geklärt, dass kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegt, wenn die Behörde in Ermangelung ausreichender personeller Mittel zunächst anlassbezogen vorgeht und erst dann anschließend flächendeckend planvoll und systematisch gleichartige Fälle aufgreift.

    Bei einer Vielzahl illegaler baulicher Anlagen in einem bestimmten Gebiet im Außenbereich ist es notwendig, dass die Behörde planmäßig vorgeht und keine willkürlichen Ausnahmen macht (Beschlüsse des Senats vom 10. März 2022 - 4 A 1958/20.Z -, juris Rdnr. 15 und vom 25. November 2022 - 4 A 1669/21.Z -, demnächst in juris).

  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2023 - 4 A 25/22
    Es ist in der Rechtsprechung (BVerwG, Beschlüsse 19. Februar 1992 - 7 B 106.91-, juris Rdnr. 2 und vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 -, juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 10. März 2022 - 4 A 1958/20.Z -, juris Rdnr. 15 sowie vom 25. November 2022 - 4 A 1669/21.Z -, demnächst in juris) geklärt, dass kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegt, wenn die Behörde in Ermangelung ausreichender personeller Mittel zunächst anlassbezogen vorgeht und erst dann anschließend flächendeckend planvoll und systematisch gleichartige Fälle aufgreift.
  • BVerwG, 03.12.2009 - 9 B 79.09

    Auslegung des § 44 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz ( FlurbG ) als "Muss"-Vorschrift

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2023 - 4 A 25/22
    Nur bei Vorliegen von Umständen, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, darf die Behörde anders verfahren als im Gesetz vorgesehen und den atypischen Fall nach pflichtgemäßen Ermessen entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 9 B 79.09 -, juris Orientierungssatz 1).
  • VGH Hessen, 12.07.1985 - 4 TH 530/85

    Naturschutz; Nutzungsverbot für Bauwerk im Außenbereich; Gleichheitsgrundsatz;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2023 - 4 A 25/22
    Der Kläger rügt, das Urteil weiche hinsichtlich Art. 3 Abs. 1 GG von der ständigen Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, insbesondere vom Beschluss des beschließenden Senats vom 12. Juli 1985 (- 4 TH 530/85 -) ab.
  • BVerwG, 24.07.2014 - 4 B 34.14

    Ermessensausübung der Bauaufsichtsbehörde; Gleichheitsgrundsatz beim Vorgehen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.01.2023 - 4 A 25/22
    Es ist in der Rechtsprechung (BVerwG, Beschlüsse 19. Februar 1992 - 7 B 106.91-, juris Rdnr. 2 und vom 24. Juli 2014 - 4 B 34.14 -, juris Rdnr. 4; Beschlüsse des Senats vom 10. März 2022 - 4 A 1958/20.Z -, juris Rdnr. 15 sowie vom 25. November 2022 - 4 A 1669/21.Z -, demnächst in juris) geklärt, dass kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegt, wenn die Behörde in Ermangelung ausreichender personeller Mittel zunächst anlassbezogen vorgeht und erst dann anschließend flächendeckend planvoll und systematisch gleichartige Fälle aufgreift.
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