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   VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20.N   

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VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20.N (https://dejure.org/2020,8181)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.04.2020 - 8 B 1097/20.N (https://dejure.org/2020,8181)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N (https://dejure.org/2020,8181)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schulpflicht 4. Jahrgangsstufe in Hessen außer Vollzug gesetzt

  • faz.net (Pressemeldung, 24.04.2020)

    Corona-Pandemie in Hessen: Keine Schulpflicht für Viertklässler

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona - und die Schulpflicht der Grundschüler in Hessen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund: Schulpflicht für Viertklässler außer Vollzug gesetzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt - Corona-Virus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ungleichbehandlung von Viertklässler in Hessen gerügt

Papierfundstellen

  • NVwZ 2020, 732

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.

    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden (Hess. VGH, Beschlüsse vom 07. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20

    Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie wird

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.

    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden (Hess. VGH, Beschlüsse vom 07. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).

  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20
    Der Senat hat auch festgestellt, dass die Bestimmungen der Dritten und Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 eine hinreichende gesetzliche Grundlage finden (Hess. VGH, Beschlüsse vom 07. April 2020 - 8 B 892/20.N - und vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, zit. nach juris Rn. 13 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5/14 -, Rn. 12, m. w. N., juris).
  • VG Frankfurt/Main, 06.05.2020 - 9 L 1127/20

    Lehrerin muss auch ohne ausgefeilten Hygieneplan in die Schule

    Aufgrund des Beschlusses des Hess.VGH v. 24.04.2020, 8 B 1097/20, war die zunächst beabsichtigte Rückkehr der Viertklässlerinnen und Viertklässler an die Grundschulen in einem ersten Schritt aufgehoben worden und war für diese Schülergruppe noch nicht absehbar, wann sie an die Schulen zurückkehren kann, mithin eine Öffnung der Grundschulen, wozu auch die C-Schule zählt, über die Notbetreuung hinaus in naher Zukunft nicht zu erwarten.

    [ Anmerkung der erkennenden Kammer: § 3 Abs. 1 Nr. 2a wurde durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 24. April 2020, 8 B 1097/20.N im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig bis zum Ablauf des 3. Mai 2020 außer Vollzug gesetzt und mit Wirkung vom 1. Mai 2020 durch Art. 2 Nr. 3 Buchst. b der Achten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 27. April 2020 (GVBl. S. 282) aufgehoben].

    In seiner Entscheidung vom 24.04.2020, a.a.O., hat der HessVGH § 3 Abs. 1a Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus insbesondere im Hinblick auf die dynamische Verweisung auf die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts im Zusammenwirken mit den Handlungsanweisungen des Antragsgegners vom 22.04.2020 als hinreichend bestimmt erachtet zur Festlegung der Bedingungen, unter denen die Teilnahme der Schüler am Präsenzunterricht wieder erfolgen kann.

  • OVG Sachsen, 10.06.2020 - 3 B 194/20

    Grundschule; Mindestabstand; Schutzpflicht; körperliche Unversehrtheit; Corona

    25 Der Antragsgegner hat zutreffend darauf hingewiesen, dass Kinder im Grundschulalter - ebenso wie Kindergartenkinder - nicht auf die Wahrung eines Mindestabstands verwiesen werden können, weil sie diesen aufgrund ihres Alters, ihrer Einsichtsfähigkeit und ihres Reifegrades bei hoher Beweglichkeit (hierzu ausdrücklich HessVGH, Beschl. v. 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris Rn. 61 zum "gerichtsbekannten" Bewegungsdrang) nicht einhalten würden und auch die Lehrkonzepte für die Abhaltung des Unterrichts in Grundschulen die Einhaltung eines solchen Mindestabstands weder ermöglichen noch vorsehen.
  • VGH Hessen, 08.06.2020 - 8 B 1446/20

    Bordelle in Hessen bleiben weiterhin geschlossen

    Die Verordnungsermächtigung verletzt weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 auch eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N - und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris).
  • VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20

    Corona und Berliner Schulen: Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme

    Die mit der Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin (SARS-CoV-2-Eind-maßnV) vom 22. März 2020 (GVBl. S. 220, ber. S. 224) in der Fassung der Verordnung vom 2. April 2020 (GVBl. S. 233), zuletzt geändert durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 EindmaßnV vom 28. April 2020 (GVBl. S. 286) getroffenen Regelungen haben hieran im Ausgangspunkt nichts geändert (anders für das hessisches Recht offenbar Hessischer VGH, Beschluss vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris Rn. 38, "weitgehend suspendierte Schulpflicht").

    Soweit der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, a.a.O. Rn. 53) unter Hinweis auf ein erhöhtes Infektionsrisiko der Jahrgänge im Präsenzunterricht eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den weiterhin von der Präsenzverpflichtung freigestellten Jahrgängen erkennt, kann dem nicht gefolgt werden.

  • OVG Sachsen, 24.06.2020 - 3 B 196/20

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache; Erledigung der Hauptsache;

    7 Kinder im Grundschulalter - ebenso wie Kindergartenkinder - könnten nicht auf die Wahrung eines Mindestabstands verwiesen werden, weil sie diesen aufgrund ihres Alters, ihrer Einsichtsfähigkeit und ihres Reifegrades bei hoher Beweglichkeit (hierzu ausdrücklich HessVGH, Beschl. v. 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris Rn. 61 zum "gerichtsbekannten" Bewegungsdrang) nicht einhalten würden und auch die Lehrkonzepte für die Abhaltung des Unterrichts in Grundschulen die Einhaltung eines solchen Mindestabstands weder ermöglichten noch vorsähen.
  • OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20

    Infektionsschutzrecht; Normenkontrolleilantrag; Präsenzunterricht

    Diese - zudem zeitweise - Ungleichbehandlung verletzt aber den allgemeinen Gleichheitssatz nicht (anderer Ansicht: Hessischer VGH, Beschl. v. 24.4.2020 - 8 B 1097/20.N -, juris Rn. 54 ff.).
  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1057/20

    Untersagung des Betriebs von Hundeschulen und Hundesalons wird nicht außer

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, noch nicht veröffentlicht), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.
  • VGH Hessen, 02.06.2020 - 8 B 1399/20

    Bestimmungen zum eingeschränkten Regelbetrieb von Kindertageseinrichtungen werden

    Die Verordnungsermächtigung verletzt weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 auch eine hinreichende gesetzliche Grundlage (Hess. VGH, Beschlüsse vom 7. April 2020 - 8 B 892/20.N -, vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N, 8 B 913/20.N - und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris).
  • VGH Hessen, 30.04.2020 - 8 B 1106/20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Hundesalons und Hundeschulen

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der zu Bebauungsplänen entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (zuletzt Beschlüsse vom 8. April 2020 - 8 B 910/20.N - und - 8 B 913/20.N -, juris und vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, noch nicht veröffentlicht), zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen.
  • VGH Hessen, 29.06.2020 - 8 B 1505/20

    Corona-Regel für Schulen bleiben bestehen - Corona-Virus

    Die Verordnungsermächtigung verletzt insbesondere weder das Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG noch den Bestimmtheitsgrundsatz aus Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die Bestimmungen der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus finden in § 32 Satz 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 IfSchG auch eine hinreichende gesetzliche Grundlage (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2020 - 8 B 1097/20.N -, juris zu § 3 Abs. 1 CoronaVV HE 2 in der bis zum 24. Mai 2020 gültigen Fassung, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 S 1216/20 zur entsprechenden baden-württembergischen Verordnung, juris).
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