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   VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09.Z.A   

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VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09.Z.A (https://dejure.org/2009,18008)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.07.2009 - 5 A 829/09.Z.A (https://dejure.org/2009,18008)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 5 A 829/09.Z.A (https://dejure.org/2009,18008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter i.S.v. § 6 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Annahme des Nationalpasses als Indiz für die Unterschutzstellung i.S.v. § 72 Abs. 1 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • Judicialis

    AsylVfG § 72

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter i.S.v. § 6 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ); Annahme des Nationalpasses als Indiz für die Unterschutzstellung i.S.v. § 72 Abs. 1 Nr. 1 Asylverfahrensgesetz ( AsylVfG ); Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.12.1991 - 9 C 126.90

    Asylverfahren - Anerkennung als Asylberechtigter - Erlöschen

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09
    Das Verwaltungsgericht hat - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2008 - A 6 S 1026/05 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. November 1996 - Bs V 61/96 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1991 - 9 C 126.90 -, NVwZ 1992, 679) - angenommen, dass die Annahme des Nationalpasses nur ein Indiz für die Unterschutzstellung sei, das der Bestätigung durch sonstige Umstände bedürfe, die etwa dann anzunehmen seien, wenn die Sicherung des diplomatischen Schutzes gewissermaßen auf Vorrat erfolgt sei oder sich der Ausländer sonst ohne Not wieder in den Schutz des Heimatstaates begeben habe.
  • VGH Hessen, 27.10.2000 - 8 TZ 2310/00

    Besetzungsrüge wegen unrichtiger Anwendung des Geschäftsverteilungsplans;

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09
    Mängel bei der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplans im Einzelfall begründen einen Verfassungsverstoß nur dann, wenn sie auf unvertretbaren, mithin sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, DVBl 2002, 60 [61]; Hess.VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2000 -, 8 TZ 2310/00 -, ESVGH 51, 69).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - A 6 S 1026/05

    Kosovo, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Anfechtungsklage,

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09
    Das Verwaltungsgericht hat - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2008 - A 6 S 1026/05 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. November 1996 - Bs V 61/96 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1991 - 9 C 126.90 -, NVwZ 1992, 679) - angenommen, dass die Annahme des Nationalpasses nur ein Indiz für die Unterschutzstellung sei, das der Bestätigung durch sonstige Umstände bedürfe, die etwa dann anzunehmen seien, wenn die Sicherung des diplomatischen Schutzes gewissermaßen auf Vorrat erfolgt sei oder sich der Ausländer sonst ohne Not wieder in den Schutz des Heimatstaates begeben habe.
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 37/96

    Einzelrichter und mündliche Verhandlung

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09
    Anders als etwa Beweisbeschlüsse oder Aufklärungsbeschlüsse können sie die (sachlichen) Entscheidungsgrundlagen nicht verändern und damit die Endentscheidung auch nicht wesentlich sachlich vorbereiten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 12 ZB 06.1211 -, Juris; Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 2. Auflage 2006, § 101 Rn. 38; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 4. Auflage 2007, § 101 Rn. 8; Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, Rn. 9; a.A. BFH, Urteil vom 9. August 1996 - VI R 37/96 -, NVwZ-RR 1997, 260; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 101 Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 27.05.1998 - Bf V 61/96
    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09
    Das Verwaltungsgericht hat - in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2008 - A 6 S 1026/05 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 11. November 1996 - Bs V 61/96 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1991 - 9 C 126.90 -, NVwZ 1992, 679) - angenommen, dass die Annahme des Nationalpasses nur ein Indiz für die Unterschutzstellung sei, das der Bestätigung durch sonstige Umstände bedürfe, die etwa dann anzunehmen seien, wenn die Sicherung des diplomatischen Schutzes gewissermaßen auf Vorrat erfolgt sei oder sich der Ausländer sonst ohne Not wieder in den Schutz des Heimatstaates begeben habe.
  • VGH Bayern, 19.10.2006 - 12 ZB 06.1211
    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09
    Anders als etwa Beweisbeschlüsse oder Aufklärungsbeschlüsse können sie die (sachlichen) Entscheidungsgrundlagen nicht verändern und damit die Endentscheidung auch nicht wesentlich sachlich vorbereiten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 12 ZB 06.1211 -, Juris; Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 2. Auflage 2006, § 101 Rn. 38; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 4. Auflage 2007, § 101 Rn. 8; Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, Rn. 9; a.A. BFH, Urteil vom 9. August 1996 - VI R 37/96 -, NVwZ-RR 1997, 260; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Auflage 2007, § 101 Rn. 7).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 6 C 8.00

    Studiengebühr für Langzeitstudierende verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09
    Mängel bei der Auslegung und Anwendung eines Geschäftsverteilungsplans im Einzelfall begründen einen Verfassungsverstoß nur dann, wenn sie auf unvertretbaren, mithin sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhen (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, DVBl 2002, 60 [61]; Hess.VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2000 -, 8 TZ 2310/00 -, ESVGH 51, 69).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18

    Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter nach

    In diesem Fall obliegt es den Beteiligten, ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ggf. auf Entscheidungen des Richterkollegiums zu beschränken; dies bedarf jedoch einer ausdrücklichen Erklärung, woran es vorliegend fehlt (im Ergebnis wie hier Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 5 A 829/09 -, juris, Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 -12 ZB 06.1211 -, juris, Rn. 5; Dolderer , in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 101 Rn. 31; Ortloff / Riese , in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 101 Rn. 11 ; Geiger, in: Eyermann , VwGO, 14. Aufl. 2014, § 101 Rn. 9; Jacob / Wegner , in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, S. 748).
  • OVG Niedersachsen, 14.10.2011 - 13 OA 196/11

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Streitwertbeschwerde durch den

    Wird gleichwohl ein (deklaratorischer) Feststellungsbescheid erlassen (vgl. zu dieser Möglichkeit etwa: GK-AsylVfG, Stand: Mai 2011, § 72 Rdnrn. 49 und 50), ändert dies an der dem zugrunde liegenden und unmittelbar im Asylverfahrensgesetz verankerten rechtlichen Grundlage auch dann nichts, wenn die Feststellung durch die Ausländerbehörde getroffen wird (vgl. zur Einordnung einer nach § 72 AsylVfG zu beurteilenden Klage als Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz auch: Hess. VGH, Beschl. v. 24.07.2009 - 5 A 829/09.Z.A. -, juris Rdnr. 2).
  • VG Düsseldorf, 08.10.2014 - 11 K 900/14

    Ohne mündliche Verhandlung ; Verzicht ; Einzelrichterübertragung ;

    Diese Wirkung haben nur Entscheidungen, die den Gegenstand des Verfahrens beeinflussen, d.h. neue Gesichtspunkte einbringen, nicht aber solche, die nur den Verfahrensablauf betreffen, wie etwa die Ablehnung oder Anordnung des Ruhens des Verfahrens, die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs oder - wie vorliegend - die Übertragung auf den Einzelrichter, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 5 A 829/09.Z.A.-, juris, Rn 11 m.w.N.; Dolderer in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Auflage 2014, § 101 Rn 31, 38 m.w.N.
  • VG Augsburg, 29.01.2013 - Au 7 K 11.30204

    Somalia; Untertauchen; Klage unzulässig

    Der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung ist nicht durch die Übertragung auf den Einzelrichter vom 8. Januar 2013 verbraucht, da diese lediglich den äußeren Fortgang des Verfahrens betrifft, aber keine inhaltliche Änderung der Entscheidungsgrundlage bedeutet (BayVGH, B.v. 19.10.2006 - 12 ZB 06.1211 - juris; HessVGH, B.v. 24.7.2009 - 5 A 829/09.Z.A. - juris; Ortloff/Riese in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 101 Rn. 11; a.A. BFH, U.v. 9.8.1996 - VI R 37/96 - NVwZ-RR 1997, 260).
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