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   VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89   

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https://dejure.org/1992,10326
VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89 (https://dejure.org/1992,10326)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.11.1992 - 2 UE 1967/89 (https://dejure.org/1992,10326)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. November 1992 - 2 UE 1967/89 (https://dejure.org/1992,10326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5b Abs 1 S 1 StVG, § 5b Abs 2 Buchst d StVG
    (Zur Anwendbarkeit von StVG § 5b Abs 2 Buchst d, wenn besondere Arbeiten neben der Straße, die die Anbringung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfordern, von einer staatlichen Behörde zur Gefahrenabwehr durchgeführt werden; hier: Kampfmittelräumdienst)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.09.1979 - 7 C 22.78
    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89
    Vielmehr habe man ihn ausschließlich als Träger einer primären Kostenlast an der betreffenden Kampfmittelräumungsaktion beteiligt, was aber einer Erstattungspflicht Dritter nach ausdrücklicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. September 1979 -- 7 C 22.78 --) nicht entgegenstehe.

    Das Aufstellen der Verkehrszeichen und -einrichtungen soll nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht weiterhin entschieden hat (Urteil vom 28. September 1979 -- 7 C 22.78 --, BVerwGE 58 S. 316, 323 f = NJW 1980 S.852 = DVBl. 1980 S.294), und zwar auch nicht im Sinne einer bloßen Verzögerung, durch Unklarheiten über die Kostenträgerschaft beeinträchtigt werden.

  • BVerwG, 01.12.1987 - 8 B 58.87

    Entlastung - Wiederkehrende Leistung - Berufung - Fremdenverkehrsabgabe -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89
    Die Berufung betrifft aber mit den seit 1986 laufend entstandenen Kosten der elektrischen Beleuchtung der Absperrvorrichtungen, welche einen Großteil der Erstattungsforderung insgesamt ausmachen, jedenfalls auch "wiederkehrende Leistungen für mehr als ein Jahr" i.S.des Satzes 2 der Vorschrift, nämlich während mehrerer Jahre erbrachte Leistungen an das Energieversorgungsunternehmen, die auf demselben Rechtsgrund beruhen und gleichartig sind (vgl. Beschluß des BVerwG vom 1. Dezember 1987 -- 8 B 58.87 --, BayVBl. 1988 S.216).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 4 B 239.88

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels rechtsgrundsätzlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89
    Ebensowenig wie es einem Zweifel unterliegen kann, daß beispielsweise die beklagte Deutsche Bundesbahn verpflichtet ist, dem klagenden Landkreis die Kosten für die Beseitigung von Ölschäden zu erstatten, wenn sie nach materiellem Recht selbst zu ihrer Beseitigung verpflichtet war (Beschluß des BVerwG vom 19. Januar 1989 -4 B 239.88-, Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 42), kann nämlich fraglich sein, daß der Beklagte dem Kläger die von diesem für die zeitweilige Vollsperrung der Straße aufgewendeten Kosten der Verkehrszeichen und -einrichtungen zu erstatten hat, falls er diese Kosten nach Maßgabe des § 5 b Abs. 2 StVG letztlich selbst übernehmen muß.
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89
    Dem kann nicht mit Erfolg die Erwägung entgegengehalten werden, daß das auf der Kompetenznorm des Art. 74 Nr. 22 GG beruhende Straßenverkehrsrecht umfassend die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs regele, unabhängig davon, durch welche Vorgänge dieser gefährdet werde, daß es also nicht nur solchen Gefahren begegnen wolle, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1989 -- 7 C 50.88 --, BVerwGE 82 S. 34, 36 f = NJW 1989 S.2411 = DVBl. 1989 S.995, unter Hinweis auf BVerfGE 32 S. 319, 326; 40 S.371, 379 f; 67 S.299, 314; BVerwGE 34 S. 241, 243; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3.Aufl. 1988, S.605).
  • VGH Hessen, 05.12.1989 - 11 UE 128/84

    1. Kosten für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe - Erstattungsanspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89
    Dies gilt nach verbreiteter Auffassung grundsätzlich auch für die Fälle, in denen zwei Träger öffentlicher Verwaltung darüber streiten, wer von ihnen die Kosten für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe letztlich zu tragen hat (vgl. Urteil des 11. Senats des Hess.VGH vom 5. Dezember 1989 -11 UE 128/84- unter Hinweis auf BSG DVBl. 1982 S. 490 ff.; BVerwGE 76 S. 108, 110 f.; Klein, DVBl. 1962 S. 166, 169; Wollschläger, Geschäftsführung ohne Auftrag im öffentlichen Recht und Erstattungsanspruch, 1977, S. 32 ff.).
  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 48.82

    Einwirkung Privatrecht-öffentliches Recht

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89
    Aber auch dort, wo es, wie für die Kosten der Verkehrszeichen und -einrichtungen, an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung über Rückerstattungen fehlt, müssen rechtsgrundlose Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht werden (Urteil des BVerwG vom 12. März 1985 -7 C 48.82-, BVerwGE 71 S. 85, 87 f.; vgl. auch Ossenbühl, Der öffentlichrechtliche Erstattungsanspruch, NVwZ 1991 S. 513 ff., jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68

    Einrichtung bewachter Parkplätze zur Begrenzung von Dauerparken -

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89
    Dem kann nicht mit Erfolg die Erwägung entgegengehalten werden, daß das auf der Kompetenznorm des Art. 74 Nr. 22 GG beruhende Straßenverkehrsrecht umfassend die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs regele, unabhängig davon, durch welche Vorgänge dieser gefährdet werde, daß es also nicht nur solchen Gefahren begegnen wolle, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1989 -- 7 C 50.88 --, BVerwGE 82 S. 34, 36 f = NJW 1989 S.2411 = DVBl. 1989 S.995, unter Hinweis auf BVerfGE 32 S. 319, 326; 40 S.371, 379 f; 67 S.299, 314; BVerwGE 34 S. 241, 243; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3.Aufl. 1988, S.605).
  • BVerfG, 09.02.1972 - 1 BvR 111/68

    Verfassungsrechtliche Prüfing des Verbots von Anlagen der Außenwerbung innerhalb

    Auszug aus VGH Hessen, 24.11.1992 - 2 UE 1967/89
    Dem kann nicht mit Erfolg die Erwägung entgegengehalten werden, daß das auf der Kompetenznorm des Art. 74 Nr. 22 GG beruhende Straßenverkehrsrecht umfassend die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs regele, unabhängig davon, durch welche Vorgänge dieser gefährdet werde, daß es also nicht nur solchen Gefahren begegnen wolle, die dem Verkehr und den Verkehrsteilnehmern von anderen Verkehrsteilnehmern drohen, sondern auch Gefahren, die von außerhalb auf den Verkehr einwirken (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1989 -- 7 C 50.88 --, BVerwGE 82 S. 34, 36 f = NJW 1989 S.2411 = DVBl. 1989 S.995, unter Hinweis auf BVerfGE 32 S. 319, 326; 40 S.371, 379 f; 67 S.299, 314; BVerwGE 34 S. 241, 243; Steiner, Straßen- und Wegerecht, in: Besonderes Verwaltungsrecht, 3.Aufl. 1988, S.605).
  • VG Darmstadt, 23.02.2004 - 3 G 2590/03

    Kampfmittelräumdienst in Hessen: Aufgabenzuweisung - zuständige

    Im Übrigen verweist der Antragsgegner auf ein Schreiben des Hessischen Ministeriums des Innern vom 08.04.1990 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu Aktenzeichen 2 UE 1967/89.

    Zwar führte das HMdI in einem Schreiben vom 08.04.1990 in dem Verfahren 2 UE 1967/89 an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof aus, die Kampfmittelräumung könne als Aufgabe der Gefahrenabwehr nur einheitlich wahrgenommen werden, weshalb sie nach dem Krieg dem Regierungspräsidium Wiesbaden zur Wahrnehmung für ganz Hessen übertragen worden sei.

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