Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3175
VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14 (https://dejure.org/2016,3175)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.2016 - 9 A 245/14 (https://dejure.org/2016,3175)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 9 A 245/14 (https://dejure.org/2016,3175)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,3175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 47 BImSchG, § 5 BImSchG, § 6 BImSchG, § 3c UVPG
    Immissionsschutzrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 47; BImSchG § 5; BImSchG § 6; UVPG § 3c
    BAGATELLMASSENSTROM; IRRELEVANZSCHWELLE; KOHLEKRAFTWERK; LUFTREINHALTEPLAN; UMWELTVERTRÄGLICHKEITS-VORPRÜFUNG; UMWELTVORSORGE; UMWELTWIRKUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VGH Hessen (Pressemitteilung)

    Klage gegen Braunkohlestaubkraftwerk in Frankfurt-Fechenheim auch in zweiter Instanz erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klage gegen Braunkohlestaubkraftwerk in Frankfurt-Fechenheim auch in zweiter Instanz erfolglos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1192
  • DÖV 2016, 698
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Hessen, 14.07.2015 - 9 C 1018/12

    Wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Der erkennende Senat hat hierzu bisher entschieden, dass sich die Frage der Zulässigkeit von Emissionen über den Luftpfad in Gewässer allein nach immissionsschutzrechtlichen Kriterien und damit anhand der dafür geltenden Grenzwerte der TA Luft und - soweit anwendbar - der Best verfügbaren Techniken bestimmt (Hess. VGH, Urteile vom 14.07.2015 - 9 C 217/13.T -, juris Rn. 113 ff. und 9 C 1018/12.T -, juris Rn. 96 ff.).

    Den künftig vom Kläger zu erwartenden Verschärfungen der Grenzwerte ist - wie ebenfalls schon dargestellt - allenfalls im Wege der Anpassung oder gegebenenfalls des Widerrufs erteilter Genehmigungen zu begegnen, soweit und sobald dies trotz des bestehenden Bestandsschutzes - etwa aufgrund entsprechender Vorbehalte - rechtlich ermöglicht werden wird (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 14.07.2015 - 9 C 1018/12.T -, juris Rn. 112 ff.).

  • VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11

    Kraftwerk Fechenheim

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Das Verwaltungsgericht hat ferner unter Wiedergabe seines Beschlusses in einem parallel von einer Gebietskörperschaft geführten Eilverfahren, des Beschlusses des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dem dazugehörigen Beschwerdeverfahren (vom 19. März 2012 - 9 B 1916/11 - juris) sowie seines - rechtskräftig gewordenen - Urteils in dem Hauptsacheverfahren dazu (8 K 1636/11.F) ausgeführt, die Durchführung der UVP-Vorprüfung sei weder in formeller noch in materieller Hinsicht zu beanstanden, und es habe auch keine Sonderfallprüfung nach Nr. 4.8 TA Luft durchgeführt werden müssen.

    4.1 Dem steht insbesondere nicht entgegen, dass in dem erstinstanzlichen Urteil mit dem zu seiner Begründung wiedergegebenen Beschluss des Senats aus dem parallel durchgeführten Beschwerdeverfahren einer Gebietskörperschaft (9 B 1916/11) fehlerhaft zugrunde gelegt wurde, für den streitgegenständlichen Anlagentyp mit Gewebefilter für Quecksilber sei von einem Abscheidegrad von 99% auszugehen, obwohl sich dieser für das überwiegend gasförmige Quecksilber tatsächlich nur auf 10% belaufe, wie der Beklagte auch zutreffend zugrunde gelegt habe.

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    2.2 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Kläger weiter angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 (- BVerwG 4 C 4.14 -, juris).

    Ein anderes Ergebnis lässt sich entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht aus der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 über die Kumulation mehrerer Vorhaben herleiten (BVerwG 4 C 4/14, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Denn entgegen der Ansicht des Klägers wurde auch in den von ihm zitierten Entscheidungen nur festgestellt, dass die Einstufung der - dort streitgegenständlichen - Luftschadstoffzusatzimmissionen als nach Nr. 4.2.2 Satz 1 a) TA Luft irrelevant weder aus der Perspektive des Bundes-Immissionsschutzgesetzes noch aus der Sicht des europäischen Luftreinhalterechts gegen höherrangiges Recht verstößt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2009 - 8 D 12/08.АК -, juris Rn. 248), und auch mit Blick auf das europäische Luftreinhalterecht keine durchgreifenden Bedenken gegen die Anwendung der Irrelevanzklausel der TA Luft bestehen (OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rdnr. 271 ff.; so auch VGH Mannheim, Urteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 -, Rn. 206 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2014 - 7 D 57/12

    Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Das materielle Zulassungsrecht ist auch sonst in der Rechtsprechung weiterhin als maßgeblich für die Bestimmung, wann erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu besorgen sind, zugrunde gelegt worden (so OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.04.2014 - 7 D 57/12.NE -, juris Rn. 63).
  • BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13

    Geflügelmastanlage; Hähnchenmast; Abluftbehandlung; Bioaerosole;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Der Grundsatz, dass Vorsorge nach Umfang und Ausmaß dem Risikopotential der Immissionen, die sie verhindern soll, proportional sein muss, und der Grundsatz der Risikoproportionalität eine Bagatellgrenze voraussetzt, bei deren Unterschreitung emissionsbegrenzende Maßnahmen nicht angeordnet werden dürfen, hat auch nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bestand (BVerwG, 23.07.2015, BVerwG 7 C 10/13, juris Rn. 24 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Noch weniger wird von den anderen Trägern der öffentlichen Verwaltung - wie hier des Beklagten - verlangt, Maßnahmen zu ergreifen, die über die dort festgelegten hinausgehen (vgl. insoweit BVerwG, Urteil vom 05.09.2013 - 7 C 21/12 -, juris Rn. 58 f.).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 C 11.11

    Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Allerdings scheitert dies nicht schon daran, dass § 50 BImSchG und die Seveso-Richtlinie nur eine in raumbedeutsamen Planungsverfahren anwendbare Planungsleitlinie darstellen; sie sind vielmehr auch in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren anwendbar (BVerwG, Urteil vom 20.12.2012 - 4 C 11.11 -, juris).
  • VGH Hessen, 14.07.2015 - 9 C 217/13

    Wasserrechtliche Einleitungserlaubnisse für das Kraftwerk Staudinger

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Der erkennende Senat hat hierzu bisher entschieden, dass sich die Frage der Zulässigkeit von Emissionen über den Luftpfad in Gewässer allein nach immissionsschutzrechtlichen Kriterien und damit anhand der dafür geltenden Grenzwerte der TA Luft und - soweit anwendbar - der Best verfügbaren Techniken bestimmt (Hess. VGH, Urteile vom 14.07.2015 - 9 C 217/13.T -, juris Rn. 113 ff. und 9 C 1018/12.T -, juris Rn. 96 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - 8 D 12/08

    Klagen gegen Steinkohlekraftwerk in Herne abgewiesen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.2016 - 9 A 245/14
    Denn entgegen der Ansicht des Klägers wurde auch in den von ihm zitierten Entscheidungen nur festgestellt, dass die Einstufung der - dort streitgegenständlichen - Luftschadstoffzusatzimmissionen als nach Nr. 4.2.2 Satz 1 a) TA Luft irrelevant weder aus der Perspektive des Bundes-Immissionsschutzgesetzes noch aus der Sicht des europäischen Luftreinhalterechts gegen höherrangiges Recht verstößt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2009 - 8 D 12/08.АК -, juris Rn. 248), und auch mit Blick auf das europäische Luftreinhalterecht keine durchgreifenden Bedenken gegen die Anwendung der Irrelevanzklausel der TA Luft bestehen (OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., Rdnr. 271 ff.; so auch VGH Mannheim, Urteil vom 20.07.2011 - 10 S 2102/09 -, Rn. 206 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 05.02.2013 - 8 K 1638/11

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klagen gegen

  • VG Frankfurt/Main, 05.02.2013 - 8 K 1636/11

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist Klagen gegen

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • BVerwG, 28.02.2013 - 7 VR 13.12

    Neubau einer Höchstspannungsfreileitung; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • VG Osnabrück, 29.07.2015 - 3 A 46/13

    Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls; Beurteilungsspielraum; Biotop; Brutvogel;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    (e) Der Senat geht mit dem Bundesverwaltungsgericht, vgl. Urteil vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 -, BVerwGE 149, 289 = juris Rn. 37; S. auch: OVG Nds., Urteil vom 22. April 2016 - 7 KS 27/15 -,juris Rn. 138 ff. sowie Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - 9 A 245/14 - , Rn. 95 und 106, davon aus, dass der BASt-Bericht im Grundsatz aktuell die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Konzept der Critical Loads und zu der Ermittlung der Belastungsgrenzen für geschützte Lebensraumtypen enthält.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 -, BVerwGE 149, 289 = juris Rn. 45; auch: OVG Nds., Urteil vom 22. April 2016 - 7 KS 27/15 -, juris Rn. 138 sowie Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - 9 A 245/14 - , juris Rn. 95 und 106.

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Dabei sind nur solche Auswirkungen des Vorhabens relevant, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen (vgl. dazu auch: Hess. VGH, Urt. vom 25.02.2016 - 9 A 245/14 - S. 31 f. des Urteilsabdrucks.; Bayer. VGH, Beschluss vom 04.07.2016 - 22 CS 16.1078 -, juris; s. auch Dienes, in Hoppe/Beckmann, Komm. zum UVPG, 4. Aufl. § 3c, Rn 16; Sangenstedt, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band I, § 3 c UVPG, Rn 33 und 35).

    Voraussetzung für eine den Anforderungen des § 3c Satz 6 UVPG genügenden Dokumentation ist, dass die der Vorprüfung zugrunde gelegten Unterlagen, die wesentlichen Prüfschritte und die dabei gewonnenen Erkenntnisse über etwa nachteilige Umweltwirkungen zumindest grob skizziert in der erteilten Genehmigung oder in einem zu den Verwaltungsakten genommenen Dokument niedergelegt sind und damit dem gesetzlichen Ziel der Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Entscheidung, dass ein Projekt keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, entsprochen wird (s. Hess. VGH, Urteil vom 25.02.2016 - 9 A 245/14 -, S. 13 des Urteilsabdrucks unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 7 VR 13/12 -, juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2022 - 2 D 378/21

    Ausschluss der Anwendung des beschleunigten Verfahrens durch die Möglichkeit

    Hinsichtlich des von ihr in ihrem Schriftsatz vom 1. April 2022 angeführten Urteils des Hessischen VGH vom 25. Februar 2016 - 9 A 245/14 -, juris, genügt der Hinweis, dass dieses vor der einschlägigen Judikatur des EuGH ergangen ist und sich im Übrigen auch nicht zu Abschwächungsmaßnahmen und ihrer Berücksichtigung in einer FFH-Vorprüfung verhält.
  • OVG Saarland, 05.04.2017 - 2 B 726/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Notwendigkeit

    Erfasst werden sollen nur Vorhaben, die eine Gefährdung spezifischer ökologischer Schutzfunktionen befürchten lassen.(Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 25.02.2016 - 9 A 245/14 -, juris; sowie Sangenstedt, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, § 3 c UVPG, Rn 33; und Dienes a.a.O.).
  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Dabei sind nur solche Auswirkungen des Vorhabens relevant, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen (vgl. dazu auch: VGH Kassel, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 , Rn. 12 , juris; VGH Kassel, Urteil vom 25. Februar 2016 - 9 A 245/14 , Rn. 46 , juris; VGH München, Beschluss vom 4. Juli 2016 - 22 CS 16.1078, Rn. 39, juris; Dienes, in Hoppe/Beckmann, UVPG, 4. Aufl.2012, § 3c, Rn 16; Sangenstedt, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 3c UVPG, 41. EL 2003, Rn 33 und 35).
  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

    Für die Bestimmung, wann erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG zu besorgen sind, ist das materielle Zulassungsrecht maßgeblich; das UVPG stellt hierzu nicht, auch nicht in seinem § 12, eigene Maßstäbe auf und es lässt sich aus diesem auch nicht eine "eigene Messlatte zum Erhebungsaufwand und zur Abschätzung von Umweltauswirkungen im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge" herleiten (Hess. VGH, Urteil v. 25.02.2016 - 9 A 245/14, Juris), wobei zu den Umweltauswirkungen, die bei überschlägiger Prüfung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu prüfen sind, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt (Nr. 1), Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft (Nr. 2), Kulturgüter und sonstige Sachgüter (Nr. 3) sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern (Nr. 4) gehören.
  • VG Leipzig, 19.07.2017 - 1 K 1266/15

    Klagebefugnis eines Nachbarn gegen die Genehmigung einer Bio-Legehennenanlage

    § 34 BNatSchG fordert aber einen Zusammenhang zwischen dem Stickstoffeintrag eines Vorhabens und einer Beeinträchtigung (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.4.2014 - 9 A 25/12 -, [...] Rn. 45; NdsOVG, Urt. v. 22.4.2016 - 7 KS 77/15 -, [...] Rn. 138; HessVGH, Urt. v. 25.2.2016 - 9 A 245/14 -, [...] Rn. 95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht