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   VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08   

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https://dejure.org/2008,12052
VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08 (https://dejure.org/2008,12052)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.2008 - 1 B 1024/08 (https://dejure.org/2008,12052)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 1 B 1024/08 (https://dejure.org/2008,12052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 69 Abs 5 BPersVG, § 76 Abs 1 BPersVG, § 77 BPersVG, § 28 PostPersRG, § 29 PostPersRG
    Mitbestimmungsrecht - zur vorübergehenden Zuweisung eines Beamten zu einem Tochterunternehmen der Telekom AG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuweisung einer dauerhaften oder vorübergehenden Tätigkeit bei einem Tochterunternehmen der Telekom AG einem Beamten ohne seine Zustimmung; Zustimmungspflichtigkeit bei einer konzernfremden Beschäftigung bei einem völlig anderen Arbeitgeber; Übertragbarkeit nur ...

  • Judicialis

    BPersVG § 69 Abs 5; ; BPersVG § 76 Abs 1; ; BPersVG § 77; ; PostPersRG § 28; ; PostPersRG § 29; ; PostPersRG § 4 Abs 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsetzung - Zuweisung zu Vivento-Service-Center: Betriebsrat; Mitbestimmung; Zustimmung; Zuweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 3 MB 48/07

    Beamter; Unternehmen; Zustimmung; Zuweisung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08
    Im Gegensatz dazu ist bei der Verwendung in einem Tochterunternehmen der Telekom AG nicht einmal die dauerhafte Zuweisung an die Zustimmung des Beamten geknüpft; für eine nur vorübergehende Zuweisung besteht noch weniger eine besondere Schutzwürdigkeit, so dass hier das Zustimmungserfordernis erst recht nicht greift (so auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.11.2007 - 3 MB 48/07 -).
  • BVerwG, 19.04.1988 - 6 P 33.85

    Personalvertretungsrecht - Vorläufige Regelungen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08
    Denn im Gewand der vorläufigen Maßnahme darf nicht die endgültige Maßnahme bereits durchgesetzt werden (s. Hess. VGH, Beschluss vom 10.08.1988 - BP V TK 964/87 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.04.1988 - 6 P 33.85 - = DVBl. 1988, 699).
  • VGH Bayern, 08.09.1993 - 18 P 93.2374
    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08
    Fraglich erscheint jedoch, ob auf der Grundlage einer derartigen vorläufigen Regelung die befristete Zuweisung von Anfang an für neun Monate ausgesprochen werden durfte, obgleich nach der ausdrücklichen gesetzlichen Vorgabe in § 29 Abs. 3 Satz 1 PostPersRG die anzurufende Einigungsstelle binnen zwei Monaten entscheiden soll und damit die für neun Monate ausgesprochene Zuweisung voraussichtlich länger dauern wird als das Einigungsstellenverfahren in Anspruch nimmt (vgl. zur Beschränkung der Zeitdauer auf das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren: Bay. VGH, Beschluss vom 08.09.1993 - 18 P 93.2374 - = PersR 94, S. 132 sowie BVerwG, Beschluss vom 02.08.1993 - 6 P 20.92 -).
  • BVerwG, 02.08.1993 - 6 P 20.92

    Personalvertretungsrecht - Vorläufige Regelung - Teilabordnung von Lehrern -

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.2008 - 1 B 1024/08
    Fraglich erscheint jedoch, ob auf der Grundlage einer derartigen vorläufigen Regelung die befristete Zuweisung von Anfang an für neun Monate ausgesprochen werden durfte, obgleich nach der ausdrücklichen gesetzlichen Vorgabe in § 29 Abs. 3 Satz 1 PostPersRG die anzurufende Einigungsstelle binnen zwei Monaten entscheiden soll und damit die für neun Monate ausgesprochene Zuweisung voraussichtlich länger dauern wird als das Einigungsstellenverfahren in Anspruch nimmt (vgl. zur Beschränkung der Zeitdauer auf das personalvertretungsrechtliche Mitbestimmungsverfahren: Bay. VGH, Beschluss vom 08.09.1993 - 18 P 93.2374 - = PersR 94, S. 132 sowie BVerwG, Beschluss vom 02.08.1993 - 6 P 20.92 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 1 B 748/13

    Zulässigkeit der vorläufigen Zuweisung eines Postbeamten auf eine andere Stelle

    Ebenso neben den bereits oben zitierten Entscheidungen Hess. VGH, Urteil vom 25. Juni 2008 - 1 B 1024/08 -, ZBR 2009, 99 = juris, Rn. 6; VG Stuttgart, Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 17 K 4230/07 -, juris, Rn. 10.
  • VG Schleswig, 11.12.2008 - 12 A 104/08
    Die Zustimmungspflichtigkeit knüpft danach nicht an den zeitlichen Rahmen einer Zuweisung an, sondern daran, ob dem Beamten eine Tätigkeit bei einem Unternehmen zugewiesen wird, welches nicht von der Deutschen Telekom AG beherrscht wird (so auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.6.2008 1 B 1024/08 juris; VG Bayreuth, Urteil vom 10.10.2008 B 5 K 08.632).

    Entsprechend setzt eine rechtmäßige Zuweisung einen amtsangemessenen Arbeitsposten voraus (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 25.6.2008 1 B 1024/08 juris; VG Stuttgart, Beschluss vom 17.10.2007 17 K 4230/07 juris; Bay. VG Ansbach, Beschluss vom 14.8.2008 AN 11 S 08.01447; VG Lüneburg, Beschluss vom 8.10.2008 1 B 59/08 juris).

  • VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 3524/08

    Beteiligung des aufnehmenden Betriebsrats einer Tochter der Telekom AG; Zuweisung

    Die von der Zulässigkeit der befristeten Zuweisung ohne Zustimmung des betroffenen Beamten ausgehenden Entscheidungen (grundlegend offenbar OVG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 29.11.2007 - 3 MB 48/07 - und Hess. VGH, Urteil vom 25.06.2008, - 1 B 1024/08 -, sowie die Vorinstanzen dazu; vgl. im Anschluss daran z.B. auch VG Stuttgart, Beschluss vom 19.10.2007 - 17 K 4810/07 - und Urteil vom 04.02.2009, aaO.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 28.1.2008 - 6 K 34/08 -) folgern dies aus dem Fehlen einer dem § 4 Abs. 4 S. 1 PostPersRG entsprechenden Regelung bei Zuweisungen zu Unternehmen im Sinne von S. 2 der Vorschrift, nach welcher die dauerhafte Zuweisung auch ohne Zustimmung des Beamten zulässig sein soll.
  • OVG Niedersachsen, 07.12.2012 - 5 ME 262/12

    Anforderungen an das Vorliegen einer vorübergehenden Zuweisung i.S.v. § 4 Abs. 4

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine vorübergehende Zuweisung an ein in § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG genanntes Unternehmen zwar zustimmungspflichtig (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 27.1.2009 - 5 ME 427/08 -, juris Rn. 16; Beschluss vom 20.5.2010 - 5 ME 40/10 -, n. v.; anders OVG SH, Beschluss vom 29.11.2007 - 3 MB 48/07 -, juris Rn. 5; HessVGH, Urteil vom 25.6.2008 - 1 B 1024/08 -, juris Rn. 6).
  • VG Frankfurt/Main, 03.09.2008 - 9 L 1667/08

    Vorläufige Regelung über die Zuweisung amtsangemessener Aufgaben; Zuständigkeit

    Im Hinblick auf die hier verfügte Zeitdauer der angeordneten Zuweisung bestehen folglich erhebliche rechtliche Bedenken gegen die Verfügung vom 18.02.2008 (vgl. auch HessVGH B. v. 25.06.2008 - 1 B 1024/08 - den Beteiligten bekannt).
  • VG München, 15.12.2008 - M 21 S 08.2796

    Amtsangemessenheit einer Tätigkeit als Service-Center-Agent für einen Beamten des

    Für eine nur vorübergehende Zuweisung besteht noch weniger eine besondere Schutzwürdigkeit, so dass hierfür erst recht kein Zustimmungserfordernis angenommen werden kann (so auch Hessischer VGH vom 25.06.2008 Az.: 1 B 1024/08 - juris).
  • VG München, 13.07.2010 - M 21 S 10.2276

    Anforderungen an die Begründung des besonderen Vollzugsinteresses; Zuweisung

    Ist die Dauerhaftigkeit wegen einer in der Zuweisungsverfügung enthaltenen Befristung nicht gewahrt, so sind die strengen Voraussetzungen des § 4 Abs. 4 Satz 2 oder 3 PostPersRG nicht erfüllt und darf die Maßnahme daher - als endgültige Zuweisung - nicht ergehen (so z.B. VG Stuttgart vom 17.08.2009, a.a.O., juris-Rdnr. 43; Kammerentscheidung vom 11.01.2010 - M 21 S 09.5380; BayVGH vom 28.01.2010 - 15 B 09.2622 - juris; a.A. z.B. noch: OVG Lüneburg vom 29.11.2007 - 3 MB 48/07 - juris; VGH Kassel vom 25.06.2008 - 1 B 1024/08 - PersV 2008, 433 = ZfPR online 2008, Nr. 11, 14 = ZBVR online 2008, Nr. 11, 21 = IÖD 2009, 21 = ZBR 2009, 99 = DÖD 2009, 132).
  • VG München, 11.01.2010 - M 21 S 09.5380

    Vorübergehende Zuweisung führt nicht zur Erfüllung des Anspruchs auf eine

    Zwar haben insoweit Oberverwaltungsgerichte (z.B. OVG Lüneburg vom 29.11.2007 - 3 MB 48/07 - juris; VGH Kassel vom 25.06.2008 - 1 B 1024/08 - PersV 2008, 433 = ZfPR online 2008, Nr, 11, 14 = ZBVR online 2008, Nr. 11, 21 = IÖD 2009, 21 = ZBR 2009, 99 = DÖD 2009, 132) die Auffassung vertreten, dass einem Beamten, sofern die übrigen Voraussetzungen des $ 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 PostPersRG vorliegen, nicht nur dauerhaft, sondern auch vorübergehend und dennoch ohne seine Zustimmung eine Tätigkeit bei einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Antragsgegnerin zugewiesen werden könne.
  • VG Köln, 15.10.2009 - 15 K 91/09

    Hinreichend definiertes Aufgabenfeld, das einem Amt im dienstrechtlichen Sinne

    siehe nur Beschluss der Kammer vom 16.10.2008 - 15 L 1387/08 - ebenso Hess. VGH , Urteil vom 25.06.2008 - 1 B 1024/08 - Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 11.12.2008 - 12 A 104/08 - letztere hier zitiert nach Juris.
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