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   VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86   

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https://dejure.org/1990,2700
VGH Hessen, 25.07.1990 - 3 UE 100/86 (https://dejure.org/1990,2700)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.07.1990 - 3 UE 100/86 (https://dejure.org/1990,2700)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 3 UE 100/86 (https://dejure.org/1990,2700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 2 S 1 BBauG, § 8 Abs 2 LPlG HE, § 1 Abs 4 BBauG, § 233 Abs 1 BBauG, § 1 Abs 7 BBauG
    Zur Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans wegen Verstoßes gegen § 8 Abs. 2 BBauG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Mit ihrer Rüge, das Normenkontrollurteil weiche von den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Hamburg vom 1. Februar 1990 - Bf II 212/86 N - (NuR 1991, 239), den Urteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Juli 1988 (3 UE 1870/84) und vom 25. Juli 1990 (3 UE 100/86) sowie von den Beschlüssen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 1989 (4 TH 2205/87) und vom 3. Juni 1986 (4 OE 69/83, NuR 1986, 344) ab, genügt die Beschwerde nicht den Darlegungsanforderungen des § 47 Abs. 7 Satz 3 VwGO a.F. Die vorgenannten Urteile befassen sich mit der Genehmigungsfähigkeit (Nichtigkeit) eines Bebauungsplans, dessen Festsetzungen im Widerspruch zu einer Landschaftsschutzverordnung stehen.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 2638/91

    Normenkontrolle einer Landschaftsschutzverordnung: zur ordnungsgemäßen

    Es kommt hier nicht darauf an, ob § 1 Abs. 2 der LSchVO Taunus in der Fassung vom 20.01.1976, wonach Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BBauG nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind, dahingehend zu verstehen war, daß die Landschaftsschutzverordnung nur hinter Bebauungspläne zurücktritt, die zeitlich vor der Landschaftsschutzverordnung in Kraft getreten sind (so Hess. VGH, Urteil vom 25.07.1990 - 3 UE 100/86 - NuR 1991, 283), oder auch Bebauungsplänen den Vorrang gab, die nach dem Inkrafttreten der Landschaftsschutzverordnung aufgestellt wurden.
  • VGH Hessen, 23.03.1995 - 4 N 372/92

    ANTRAGSBEFUGNIS; ERSATZVERKÜNDUNG; FORSTWIRTSCHAFTSPRIVILEG; INKRAFTTRETEN;

    Es kommt hier nicht darauf an, ob § 1 Abs. 2 der LSchVO Taunus in der Fassung vom 20.01.1976, wonach Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes im Sinne von § 30 BBauG nicht Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes sind, dahingehend zu verstehen war, daß die Landschaftsschutzverordnung nur hinter Bebauungspläne zurücktritt, die zeitlich vor der Landschaftsschutzverordnung in Kraft getreten sind (so Hess. VGH, Urteil vom 25.07.1990 - 3 UE 100/86 - NuR 1991, 283), oder auch Bebauungsplänen den Vorrang gab, die nach dem Inkrafttreten der Landschaftsschutzverordnung aufgestellt wurden.
  • LG Darmstadt, 22.10.1997 - 9 O (B) 7/97

    Anlegung eines Wendehammers; Begründung eines Bebauungsplans; Eigentumsgarantie

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