Rechtsprechung
VGH Hessen, 25.11.2020 - 5 A 2103/20.Z |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
KAG § 11 Hess
Rückerstattung von Ausbaubeiträgen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 07.08.2020 - 2 K 3513/19
- VGH Hessen, 25.11.2020 - 5 A 2103/20.Z
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2020 - 5 A 2103/20
Nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. Mai 1967 - VII C 69.65 -, BVerwGE 27, 141 = Juris Rn. 23 mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat anschließt, Verwaltungsakte, die auf einer unwirksamen Rechtsnorm beruhen (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 9 LA 51/07 -, Juris mit weiteren Nachweisen). - OVG Niedersachsen, 18.06.2008 - 9 LA 51/07
Erstattung der Zweitwohnungsteuer im Hinblick auf den Beschluss des …
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2020 - 5 A 2103/20
Nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 26. Mai 1967 - VII C 69.65 -, BVerwGE 27, 141 = Juris Rn. 23 mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat anschließt, Verwaltungsakte, die auf einer unwirksamen Rechtsnorm beruhen (vgl. dazu auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 9 LA 51/07 -, Juris mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96
Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von …
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2020 - 5 A 2103/20
Vor dem Hintergrund, dass die Beklagte frühzeitig einen Bearbeitungsplan vorgelegt hat, in welcher Reihenfolge die mehr als 800 betroffenen Beitragsbescheide abzuarbeiten sind, kann auch keine Rede davon sein, dass die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen im Sinne der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17. Oktober 1997 - 8 C 1/96 -, NVwZ 1998, 1061) in so erheblichem Maße verletzt werden, dass von niemanden erwartet werden kann, den Verwaltungsakt als (noch) verbindlich anzuerkennen. - BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12
Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden
Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2020 - 5 A 2103/20
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils in diesem Sinne bestehen, wenn gegen dessen Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, NVwZ 2016, 1243 = Juris Rn. 16) und sich ohne nähere Prüfung die Frage nicht beantworten lässt, ob die Entscheidung im Ergebnis aus einem anderen Grund richtig ist (…Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 124 Rn. 7, 7a mit weiteren Nachweisen).