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   VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22.Z   

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https://dejure.org/2022,42343
VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22.Z (https://dejure.org/2022,42343)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.11.2022 - 10 A 1021/22.Z (https://dejure.org/2022,42343)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. November 2022 - 10 A 1021/22.Z (https://dejure.org/2022,42343)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Für die verwaltungsgerichtliche Prüfung entscheidend ist nur, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) oder die gesetzliche (Subventions-) Zweckbestimmung gebunden sind (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15/14 - und Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5/95 - jeweils juris).

    In dieser Konstellation ist es auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15/14 -, Rn. 24; Beschluss vom 11. November 2008 - 7 B 38/08 -, Rn. 9; jeweils juris).

    Insofern ist das Verwaltungsgericht hier zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass für die verwaltungsgerichtliche Prüfung allein entscheidend ist, wie die Behörde die Verwaltungsvorschrift handhabt und in welchem Umfang sie an den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15/14 - und Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5/95 - jeweils juris).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Für die verwaltungsgerichtliche Prüfung entscheidend ist nur, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen an den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) oder die gesetzliche (Subventions-) Zweckbestimmung gebunden sind (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15/14 - und Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5/95 - jeweils juris).

    Insofern ist das Verwaltungsgericht hier zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, dass für die verwaltungsgerichtliche Prüfung allein entscheidend ist, wie die Behörde die Verwaltungsvorschrift handhabt und in welchem Umfang sie an den Gleichheitssatz gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 15/14 - und Urteil vom 17. Januar 1996 - 11 C 5/95 - jeweils juris).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 2 BvR 350/18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 BvR 350/18 -, Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, Rn. 9; jeweils juris).

    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechts- oder Tatsachenfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts oder seiner einheitlichen Auslegung und Anwendung geboten erscheint, und die sich nicht ohne Weiteres unter Heranziehung der bisherigen Rechtsprechung und unter Anwendung der anerkannten Auslegungsmethoden beantworten lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 BvR 350/18 -, juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 26.06.2002 - 8 C 30.01

    Anhörung Beteiligter; alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts; Zinsen

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften begründen nämlich nicht unmittelbar Rechte und Pflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 8 C 30/01 -, juris, Rn. 23) und binden deshalb auch die Gerichte mangels normativer Wirkung nicht, da die Befugnis zur letztverbindlichen Auslegung des objektiven Rechts nicht der Verwaltung überantwortet ist, sondern durch Art. 19 Abs. 4 GG den Gerichten obliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1989 - 5 C 42/88 -, Rn. 18 und Urteil vom 10. Dezember 1969 - VIII C 104.69 -, Rn. 14; jeweils juris).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet hingegen nicht statt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. März 2018 - 10 C 1/17 -, juris, Rn. 15 ff.).
  • VGH Bayern, 31.03.2022 - 6 ZB 21.2933

    Kein Anspruch auf Corona-Pflegebonus für Beschäftigte in ambulanten

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Zwar bleibt der Richtliniengeber auch hier an den Gleichheitssatz gebunden (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 31. März 2022 - 6 ZB 21.2933 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2022 - 6 A 2054/20

    Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Suchpflicht; Dokumentation

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Einwendungen des Klägers gegen die Tatsachenfeststellungen oder die rechtlichen Würdigungen, auf denen das angefochtene Urteil beruht, begründeten Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung gäben, die sich nicht ohne Weiteres im Zulassungsverfahren klären ließen, sondern die Durchführung eines Berufungsverfahrens erfordern würden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. November 2022 - 6 A 2054/20 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14

    Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Von einem willkürlichen Handeln ist aber nur dann auszugehen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für die Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2019 - 2 BvL 22/14 -, juris, Rn. 97).
  • VGH Bayern, 29.09.2022 - 22 ZB 20.2224

    Nachbarklage gegen Erweiterung einer Hähnchenmastanlage im Außenbereich

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. September 2022 - 22 ZB 20.2224 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
    Ernstliche Zweifel in diesem Sinne bestehen, wenn der Rechtsmittelführer einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt und dies zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 BvR 350/18 -, Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, Rn. 9; jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 01.10.2021 - 6 A 782/19

    Subventionsrecht; Barzahlung; verspätetes Vorbringen

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 36.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Förderung

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 6 ZB 21.1889

    Subventionsrecht, Corona-Pflegebonus, Dialysezentrum, Zuwendungsvoraussetzungen,

  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerwG, 11.11.2008 - 7 B 38.08

    Voraussetzungen einer oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidung über die

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