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   VGH Hessen, 26.01.2022 - 4 B 2279/21.T   

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https://dejure.org/2022,8290
VGH Hessen, 26.01.2022 - 4 B 2279/21.T (https://dejure.org/2022,8290)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.01.2022 - 4 B 2279/21.T (https://dejure.org/2022,8290)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 4 B 2279/21.T (https://dejure.org/2022,8290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 3 BImSchG, § 80 Abs 5 VwGO, § 80a Abs 3 VwGO
    Zu den rechtlichen Wirkungen einer Verlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG für bislang in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossene Genehmigungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den rechtlichen Wirkungen einer Verlängerung nach § 18 Abs. 3 BImSchG für bislang in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossene Genehmigungen

  • rechtsportal.de

    Verlängerung einer in einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung eingeschlossenen Rodungsgenehmigung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 21.01.2021 - 7 C 9.19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Verlängerungsentscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2022 - 4 B 2279/21
    Zum Zeitpunkt des Beginns des Zeitraums der streitgegenständlichen zweiten Fristverlängerung (18. September 2021) war die in dem Bescheid vom 17. März 2017 eingeschlossene Genehmigung zur Rodung der Flächen an den Anlagestandorten unter Zugrundelegung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 21. Januar 2021 (- 7 C 9.19 -, juris, Rdnr. 40) bereits erloschen und mit dem immissionsschutzrechtlichen Bescheid vom 2. Februar 2021 über die zweite Fristverlängerung entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch nicht - wegen angenommener fehlender Eigenständigkeit - mitverlängert worden.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Januar 2021 - 7 C 9.19 -, juris, Rdnr. 40), der der Senat folgt, wird mit der Regelung des § 13 BImSchG lediglich eine verfahrensrechtliche Konzentration angeordnet; für die in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung enthaltenen behördlichen Entscheidungen bleibt jedoch das jeweilige Fachrecht und für den Gesetzesvollzug die jeweilige Fachbehörde zuständig.

  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 9 B 2279/21

    Verlängerung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Mit Beschluss vom 26.1.2022 (Az. 4 B 2279/21.T, veröffentlicht u. a. in Juris) hat der für das vorliegende Verfahren ursprünglich zuständige 4. Senat des erkennenden Gerichts auf Antrag der Antragstellerin dem Antragsgegner im Wege einer Zwischenentscheidung aufgegeben, der Beigeladenen Maßnahmen zur Rodung der in dem Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel vom 17.3.2017 genannten Flächen vorläufig zu untersagen und solche zu unterbinden.

    Dies betrifft auch die Vorschriften über das Erlöschen der eingeschlossenen Genehmigungen (BVerwG, Urteil vom 21.1.2021, a. a. O., Rn. 40; Hessischer VGH, Beschluss vom 26.1.2022, Az. 4 B 2279/21.T, Rn. 9, juris; Albrecht/Tappert/Zschiegner, a. a. O., 17, 23 ff.; Deutsch, Die Frist für den Beginn der Errichtung nach § 18 Abs. 1 BImSchG und ihre Verlängerung, NVwZ 2022, 457, 460; a. A. Ohms, a. a. O., § 18 Rn. 45; Wirths, a. a. O., § 18 Rn. 94).

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