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   VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20   

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VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20 (https://dejure.org/2021,5380)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.02.2021 - 2 B 2698/20 (https://dejure.org/2021,5380)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - 2 B 2698/20 (https://dejure.org/2021,5380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Verlegung einer Haltestelle für den Linienomnibusverkehr, barrierefreier Ausbau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlegung einer Haltestelle für den Linienomnibusverkehr; barrierefreier Ausbau

  • rechtsportal.de

    Folgen der Planrechtfertigung für die Verlegung der Haltestelle aus der gesetzlichen Zielvorgabe für den barrierefreien Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 23.11.1987 - 2 TG 3079/87
    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20
    Hier kann die Antragstellerin schon deshalb nicht auf einen nachträglichen einstweiligen Rechtsschutz verwiesen werden, weil sie sich gegen die unmittelbar bevorstehenden Bauarbeiten wendet, die im Falle ihrer Verwirklichung nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können (vgl. dazu etwa Hess. VGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 2 TG 3079/87 - juris, Rn. 7).

    Da für die Gestaltung der Haltestelle bauliche Veränderungen im Bereich des Gehwegs erforderlich werden, die nur mit einem beträchtlichen Kostenaufwand rückgängig gemacht werden könnten, wird der Entscheidungsspielraum der Verkehrsbehörde hinsichtlich der Anordnung der Verkehrszeichen erheblich eingeschränkt, da sich die verkehrsbehördliche Ermessensbetätigung auch an den baulichen Gegebenheiten orientieren muss (Hess. VGH, Beschluss vom 23. November 1987, a.a.O., juris, Rn. 6).

    Mit dem an die Verwaltung gerichteten Abwägungsgebot korrespondiert ein subjektiv-öffentliches Recht des durch die Planung Betroffenen auf fehlerfreie Abwägung seiner Belange, so dass ein Anspruch auf Unterlassung einer Baumaßnahme nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum, sondern auch bei einer Verletzung des Abwägungsgebots bestehen kann (vgl. zum Ganzen Hess. VGH, Beschluss vom 23. November 1987 - 2 TG 3079/87 - juris, Rn. 10).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99

    Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des

    Auszug aus VGH Hessen, 26.02.2021 - 2 B 2698/20
    Die Zufahrt bzw. der Zugang zur Straße schafft die Grundvoraussetzungen, derer es bedarf, um an der verkehrlichen Kommunikation teilzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7/99 - juris, Rn. 5).

    Denn maßgebend ist, was aus dem Grundstück unter Berücksichtigung der Rechtslage und der tatsächlichen Gegebenheiten als anerkennenswertes Bedürfnis hervorgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 VR 7/99 - juris, Rn. 7 m.w.N. auf die Rechtsprechung des BVerwG).

  • VG Würzburg, 07.04.2021 - W 4 E 21.338

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Verlegung einer Bushaltestelle,

    Da für die Gestaltung der Haltestelle bauliche Veränderungen im Bereich des Gehwegs erforderlich werden, die nur mit einem beträchtlichen Kostenaufwand rückgängig gemacht werden könnten, wird der Entscheidungsspielraum der Verkehrsbehörde hinsichtlich der Anordnung der Verkehrszeichen erheblich eingeschränkt, da sich die verkehrsbehördliche Ermessensbetätigung auch an den baulichen Gegebenheiten orientieren muss (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 8).

    Die Entscheidung über den barrierefreien Ausbau der Haltestelle auf dem Gehweg als Bestandteil des Straßenkörpers (Art. 2 Nr. 1 BayStrWG) obliegt der Antragsgegnerin als Trägerin der Straßenbaulast, Art. 9 Abs. 1 BayStrWG (vgl. zu Parallelvorschrift des § 9 HStrG: HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10).

    Nach § 32 Abs. 1 BOKraft ist bei der Bestimmung über die Anbringung der Haltestellenzeichen nach § 45 Abs. 3 StVO dem genehmigten Fahrplan entsprechend den Erfordernissen des Betriebs und des Verkehrs Rechnung zu tragen (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 10; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18; VG Würzburg, B.v. 20.12.2012 - W 6 E 12.983 - juris Rn. 31).

    Mit dem an die Verwaltung gerichteten Abwägungsgebot korrespondiert ein subjektiv-öffentliches Recht des durch die Planung Betroffenen auf fehlerfreie Abwägung seiner Belange, so dass ein Anspruch auf Unterlassung einer Baumaßnahme nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum, sondern auch bei einer Verletzung des Abwägungsgebots bestehen kann (vgl. HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 20.10.1994 - 5 S 474/94 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.1989

    Zum Recht auf Anliefermöglichkeit für einen Gewerbebetrieb

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auch örtliche Straßenplanungen, die keines förmlichen Planungsverfahrens bedürfen (vgl. Art. 35 ff. BayStrWG), dem im Rechtsstaatsgebot begründeten Abwägungsgebot unterliegen (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110 = juris Rn. 59; BVerfG, B.v. 11.11.2002 - 1 BvR 218/99 - NVwZ 2003, 197 = juris Rn. 19; HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - VerkMitt 2021, Nr. 33 = juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 8 CE 21.1289 - juris Rn. 11).
  • VG München, 13.07.2022 - M 2 E 21.5421

    Kein Anordnungsanspruch wegen fehlender Erfolgsaussichten in der Hauptsache,

    Bezüglich des Begehrens im Hilfsantrag kommt mit Blick auf das für vorbeugenden (Eil-)Rechtsschutz erforderliche qualifizierte Rechtsschutzbedürfnis zu den insoweit übertragbaren obigen Erwägungen hinzu, dass den Antragstellern hier durch faktische Maßnahmen (Abriss der Brücke mit Verlegung der Verkehrswege auch schon während der Baustellenzeiten) der sofortige Verlust einer Zufahrtsmöglichkeit zu ihrem Grundstück droht, der nur unter erheblichem Aufwand rückgängig gemacht werden könnte (vgl. VGH Kassel, B.v. 26.02.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 8; zum Ganzen Schoch in: Schoch/Schneider, VwGO, 42. EL Februar 2022, § 123 Rn. 45 ff.).

    Zum anderen unterliegen auch örtliche Straßenplanungen, die keines förmlichen Planungsverfahrens bedürfen (vgl. Art. 35 ff. BayStrWG), dem im Rechtsstaatsgebot begründeten Abwägungsgebot (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - juris Rn. 59; BVerfG, B.v. 11.11.2002 - 1 BvR 218/99 - juris Rn. 19; HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 8 CE 21.1289 - juris Rn. 11), sodass eine gerichtliche Prüfung auf Abwägungsfehler ohnehin erfolgen muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2023 - 8 A 2467/17

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Fernbushaltestelle an einem

    vgl. VG München, Urteil vom 21. Oktober 2014- M 23 K 14.602 -, juris Rn. 27 f.; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 1. August 2016 - 3 K 74/16.NW -, juris Rn. 54; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 26. Februar 2021 - 2 B 2698/20 -, juris Rn. 10, 21.
  • OVG Sachsen, 21.11.2022 - 6 A 73/21

    Verlegung einer Bushaltestelle; straßenverkehrsrechtliche Anordnung; Anspruch auf

    Hier wird einem sachlichen Bedürfnis im Sinne einer Planrechtfertigung (vgl. hierzu auch: HessVGH, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 2 B 2698/20 -, juris Rn. 10 ff.) Rechnung getragen, da sie auf die Verwirklichung der mit dem Gesetz verfolgten öffentlichen Belange ausgerichtet und hierzu erforderlich ist.
  • VGH Bayern, 27.05.2021 - 8 CE 21.1289

    Verlegung einer Bushaltestelle - zweite Grundstückszufahrt

    Ein Anspruch auf Unterlassung einer Baumaßnahme kann nicht nur bei einem rechtswidrigen Eingriff in das Grundeigentum bestehen, sondern auch bei einer Verletzung des Abwägungsgebots in Bezug auf die der Baumaßnahme zugrundeliegende planerische Entscheidung (vgl. UA S. 12; HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 11).
  • VG München, 06.10.2023 - M 28 E 23.4212

    Untersagung der Beseitigung einer provisorischen Zufahrt

    bb) Zwar unterliegen auch örtliche Straßenplanungen, die keines förmlichen Planungsverfahrens bedürfen (vgl. Art. 35 ff. BayStrWG), dem im Rechtsstaatsgebot begründeten Abwägungsgebot (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - juris Rn. 59; BVerfG, B.v. 11.11.2002 - 1 BvR 218/99 - juris Rn. 19; HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 8 CE 21.1289 - juris Rn. 11), relevante Abwägungsfehler sind jedoch - wie schon in den vorangegangenen Verfahren - nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 8 CE 21.89
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass auch örtliche Straßenplanungen, die keines förmlichen Planungsverfahrens bedürfen (vgl. Art. 35 ff. BayStrWG), dem im Rechtsstaatsgebot begründeten Abwägungsgebot unterliegen (vgl. BVerwG, U.v. 7.7.1978 - IV C 79.76 - BVerwGE 56, 110; BVerfG, B.v. 11.11.2002 - 1 BvR 218/99 - NVwZ 2003, 197; HessVGH, B.v. 26.2.2021 - 2 B 2698/20 - VerkMitt 2021, Nr. 33; BayVGH, B.v. 27.5.2021 - 8 CE 21.1289 -).
  • OVG Sachsen, 21.11.2021 - 6 A 73/21

    Verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung einer Bushaltestelle und Ausweisung

    Hier wird einem sachlichen Bedürfnis im Sinne einer Planrechtfertigung (vgl. hierzu auch: HessVGH, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 2 B 2698/20 -, juris Rn. 10 ff.) Rechnung getragen, da sie auf die Verwirklichung der mit dem Gesetz verfolgten öffentlichen Belange ausgerichtet und hierzu erforderlich ist.
  • VG Darmstadt, 02.02.2022 - 4 K 1205/15

    Klagebefugnis bei der Widmung einer Straße

    Jüngst hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden (Beschluss vom 26.02.2021 - 2 B 2698/20 - juris), dass auch eine nur verwaltungsintern getroffene planerische Entscheidung über den Aus- und Umbau von Haltestellen für den Linienverkehr mit Bussen den an hoheitliche Planungen zu stellenden Mindestanforderungen entsprechen muss.
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