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   VGH Hessen, 26.03.1987 - 2 TG 820/87   

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https://dejure.org/1987,7745
VGH Hessen, 26.03.1987 - 2 TG 820/87 (https://dejure.org/1987,7745)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.03.1987 - 2 TG 820/87 (https://dejure.org/1987,7745)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. März 1987 - 2 TG 820/87 (https://dejure.org/1987,7745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Grenzen des Zulassungsanspruchs zur Benutzung gemeindlicher Räume bei Aufruf zur Begehung bußgeldbewehrter Gesetzesverstöße - hier: Volkszählungsboykott

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.1987 - 2 TG 820/87
    Vielmehr verweist der Begriff "bestehende Vorschriften" als Generalklausel auf die geltende Rechtsordnung, so daß unter den Vorschriften im Sinne des § 20 Abs. 1 HGO grundsätzlich auch gesetzliche Bestimmungen zu verstehen sind, die nicht unmittelbar zur Regelung der Benutzung einer öffentlichen Einrichtung erlassen worden sind (in der Rechtsprechung wird dieser Begriff in einem weiten Sinn verstanden, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969, BVerwGE 32, 333, 337; OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. Juni 1985, NJW 1985, 2347, 2348).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.06.1985 - 2 B 36/85
    Auszug aus VGH Hessen, 26.03.1987 - 2 TG 820/87
    Vielmehr verweist der Begriff "bestehende Vorschriften" als Generalklausel auf die geltende Rechtsordnung, so daß unter den Vorschriften im Sinne des § 20 Abs. 1 HGO grundsätzlich auch gesetzliche Bestimmungen zu verstehen sind, die nicht unmittelbar zur Regelung der Benutzung einer öffentlichen Einrichtung erlassen worden sind (in der Rechtsprechung wird dieser Begriff in einem weiten Sinn verstanden, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969, BVerwGE 32, 333, 337; OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. Juni 1985, NJW 1985, 2347, 2348).
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 8 K 2064/18

    Zur Pflicht zur Befolgung gerichtlicher Entscheidungen; Anspruch einer Partei auf

    Unter diesen Kriterien - einerseits nicht der Begehung von Rechtsverstößen Vorschub zu leisten, andererseits aber die Freiheit der politischen Meinungsäußerung zu gewährleisten - und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist die Ablehnung eines Antrags auf Benutzung öffentlicher Räumlichkeiten für Wahlkampfveranstaltungen nur gerechtfertigt, wenn die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten aufgrund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte sicher zu erwarten, von gravierendem Gewicht - also wesentlicher Teil des Veranstaltungszweckes - und auch dem Veranstalter zuzurechnen ist (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26.03.1987 - 2 TG 820/87 -, juris, Rn. 2 ff.; Beschluss vom 24.02.1993 - 6 TG 414/93 -, juris, Rn. 2 ; jeweils m.w.N.).
  • VGH Hessen, 24.02.1993 - 6 TG 414/93

    Zulassung einer Partei zu einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung - Gefahr

    Zu den "bestehenden Vorschriften" gehören neben Regeln über die Zweckbestimmung (Widmung) und Benutzung auch das sonstige geltende Recht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Juli 1969 -- VII C 56.68 -- BVerwGE 32, 333 , und Hess.VGH, Beschluß vom 26. März 1987 -- 2 TG 820/87 -- HSGZ 1987, 263).
  • VGH Hessen, 03.04.1987 - 2 TG 911/87

    Ermessenserwägungen bei der Erteilung/Versagung einer straßenrechtlichen

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Problematik von der Frage der Überlassung öffentlicher Einrichtungen; der Zulassungsanspruch nach § 20 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1981 (GVBl. I S. 66) - HGO - ist nur im Rahmen der bestehenden Vorschriften begründet (vgl. Beschluß des Senats vom 26. März 1987 - 2 TG 820/87 -).
  • VG Köln, 31.07.2020 - 14 L 1306/20

    Oberbergischer Kreis: KFZ-Zulassungsdienst darf wieder ins Straßenverkehrsamt

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 15 A 86/14 -, juris, Rn. 15 ff. (für den vergleichbaren § 8 GO NRW); vgl. zu Ausschlussgründen auch BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1969 - VII C 56.68 -, juris, Rn. 37; BayVGH, Beschluss vom 10. April 2018 - 4 CS 17.2083 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 3. Juni 2009 - 15 A 996/09 -, juris, Rn. 5; Hess. VGH, Beschluss vom 26. März 1987 - 2 TG 820/87 -, juris, Rn. 2, 4.
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