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   VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98.A   

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https://dejure.org/2002,4133
VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98.A (https://dejure.org/2002,4133)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.04.2002 - 9 UE 915/98.A (https://dejure.org/2002,4133)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. April 2002 - 9 UE 915/98.A (https://dejure.org/2002,4133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16a Abs 1 GG, § 28 AsylVfG, § 51 Abs 1 AuslG
    Eritrea: Staatsangehörigkeit; keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit wegen untergeordneter Exilpolitik

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 27; AuslG § 51 Abs. 1
    Eritrea, Äthiopien, Staatsangehörigkeit, ELF, Mitglieder, Haft, Folter, Freilassung, Bestechung, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische Betätigung, ELF-RC, EDJU, ELF, Flugblätter, Demonstrationen, Funktionäre, Überwachung im Aufnahmeland, Sudan ...

  • Judicialis

    GG Art. 16 a Abs. 1; ; AsylVfG § 26 a; ; AsylVfG § 27 Abs. 1; ; AsylVfG § 28; ; AuslG § 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Wer unverfolgt seinen Heimatstaat verlassen hat, ist gemäß § 28 AsylVfG nur dann als Asylberechtigter anzuerkennen, wenn ihm aufgrund eines beachtlichen Nachfluchttatbestandes politische Verfolgung droht (BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51).

    Der Schutzbereich der Vorschrift erfasst gerade auch die Fälle, in denen Art. 16 a Abs. 1 GG bei subjektiven, selbstgeschaffenen Nachfluchtgründen keinen Schutz vor Verfolgung bietet (BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51, 65 ff.).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Asylrecht als politisch Verfolgter im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG genießt, wer bei einer Rückkehr in seine Heimat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beeinträchtigungen seiner persönlichen Freiheit zu erwarten hat (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, BVerfGE 54, 341).

    Einem Asylbewerber, der bereits einmal politisch verfolgt war, kann eine Rückkehr in seine Heimat nur zugemutet werden, wenn die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Eine Verfolgung ist in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Art. 1 Abschnitt A Nr. 2 Genfer Konvention - GK - als politisch im Sinne von Art. 16 a Abs. 1 GG anzusehen, wenn sie auf die Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder die politische Überzeugung des Betroffenen zielt (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 -, BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 185.83 -, BVerwGE 69, 320).

    Werden nicht Leib, Leben oder die physische Freiheit gefährdet, sondern andere Grundfreiheiten wie etwa die Religionsausübung oder die berufliche und wirtschaftliche Betätigung, so sind nur solche Beeinträchtigungen asylrelevant, die nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimatstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 -, a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 26.10.2000 - 3 Bf 239/99

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis; Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Ist eine Person, die nach alledem die eritreische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht bereit, den entsprechenden Nachweis gegenüber den eritreischen Behörden zu führen, so handelt es sich ggf. um ein Abschiebungshindernis, dessen Beseitigung im Übrigen zumutbar gefordert werden kann (vgl. hierzu auch OVG Hamburg, Beschluss vom 26. Oktober 2000 - 3 Bf 239/99 -, InfAuslR 2001, 167).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit ist dann anzunehmen, wenn bei der im Rahmen der Prognose vorzunehmenden zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes die für eine Verfolgung sprechenden Umstände ein größeres Gewicht als die dagegen sprechenden Tatsachen haben (BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 -, BVerwGE 79, 143).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Die für eine Verfolgung sprechenden Umstände können dabei auch dann das größere Gewicht haben, wenn sie zwar eine mathematische Wahrscheinlichkeit von weniger als 50 % für eine politische Verfolgung ergeben, der befürchtete Eingriff aber besonders schwer, insbesondere lebensbedrohend ist und deshalb die Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (BVerwG, Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 -, BVerwGE 89, 162).
  • BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85

    Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab -

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Die Gefahr einer asylrelevanten Verfolgung kann schließlich nur festgestellt werden, wenn sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Asylbewerber behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft, wobei allerdings der sachtypische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat bei der Auswahl der Beweismittel und bei der Würdigung des Vortrags und der Beweise angemessen zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 -, InfAuslR 1986, 79).
  • BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 668/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Allerdings ist die Drittstaatenregelung in § 26 a AsylVfG auf den Kläger nicht anwendbar, da er vor dem 1. Juli 1993 einen Asylantrag gestellt hat (§ 87 a Abs. 1 Satz 1 AsylVfG; BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 668/93 -, NVwZ - Beil. 2/1993, 12).
  • BVerwG, 16.03.1990 - 9 C 97.89

    Fluchtbeendigung durch Erreichen eines sicheren Drittstates - Politische

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Daher kann von einer Beendigung seiner Flucht in diesem Land nicht ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1989 - BVerwG 9 C 44.88 -, NVwZ 1990, 81, und vom 16. März 1990 - BVerwG 9 C 97.89 -, InfAuslR 1990, 206).
  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 31.99

    Irak; Nordirak als inländische Fluchtalternative; Regelungsgehalt des Tenors

    Auszug aus VGH Hessen, 26.04.2002 - 9 UE 915/98
    Gibt es keinen solchen Staat, unterbleibt die Abschiebungsandrohung (BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 31.99 -, InfAuslR 2000, 99).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 55.89

    Ausschluss der Asylberechtigung - Flucht in einen Drittstaat

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

  • BVerfG, 20.02.1992 - 2 BvR 633/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer anderweitigen

  • VGH Hessen, 24.10.1996 - 3 UE 2697/91

    Äthiopien - Eritrea: Asylrelevanz einer Einreiseverweigerung wegen fehlender

  • OVG Saarland, 07.06.2001 - 1 R 2/01

    Eritrea, Äthiopien, Eritreer, Staatsangehörigkeit, Machtwechsel,

  • BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 44.88

    Drittstaat - Flüchtling - Aufbau einer Lebensgrundlage - Verfolgung

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2002 - A 2 S 203/98

    Äthiopien, Eritrea, Eritreer, Staatsangehörigkeit, Familienangehörige, ELF,

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 3 UE 3402/97

    Asylverfahren: Geltung der Berufungsbegründungsfrist des VwGO § 124a Abs 3

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 185.83

    Persönliche Merkmale - Motivierung - Asylerhebliche Verfolgung -

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85

    Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution -

  • VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1731/98

    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen;

    Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Personen mit mindestens einem aus dem Staatsgebiet des seit dem 24. Mai 1993 selbstständigen Staates Eritrea stammenden Elternteil der Erwerb der eritreischen und Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann (Präzisierung der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

    Mit Blick auf die sich für die Beklagte ausgehend von den verwandtschaftlichen Beziehungen des Klägers mütterlicherseits möglicherweise gleichwohl stellende Frage nach einer Abänderung oder Ergänzung der in der Abschiebungsandrohung vom 22. Juni 1993 enthaltenen Zielstaatbestimmung und um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, die sich in Fallkonstellationen wie der vorliegenden aus der Formulierung des Leitsatzes der Grundsatzentscheidungen des Senats vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A - ergeben könnten, sieht sich das Gericht allerdings noch zu dem weiteren Hinweis veranlasst, dass der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehöriger ist.

    Mit der Einschätzung, wonach der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehörigkeit ist, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinen Urteilen vom 26. April 2002 (- 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

  • VGH Hessen, 19.02.2003 - 9 UE 1701/98

    Zielstaatbezogenheit der Prüfung von Abschiebungshindernissen;

    Zu den Voraussetzungen, unter denen bei Personen mit mindestens einem aus dem Staatsgebiet des seit dem 24. Mai 1993 selbstständigen Staates Eritrea stammenden Elternteil der Erwerb der eritreischen und Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit angenommen werden kann (Präzisierung der Rechtssprechung des Senats in seinen Urteilen vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

    Mit Blick auf die sich für die Beklagte ausgehend von den verwandtschaftlichen Beziehungen des Klägers mütterlicherseits möglicherweise gleichwohl stellende Frage nach einer Abänderung oder Ergänzung der in der Abschiebungsandrohung vom 22. Juni 1993 enthaltenen Zielstaatbestimmung und um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen, die sich in Fallkonstellationen wie der vorliegenden aus der Formulierung des Leitsatzes der Grundsatzentscheidungen des Senats vom 26. April 2002 - 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A - ergeben könnten, sieht sich das Gericht allerdings noch zu dem weiteren Hinweis veranlasst, dass der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehöriger ist.

    Mit der Einschätzung, wonach der Kläger nach wie vor allein äthiopischer Staatsangehörigkeit ist, setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seinen Urteilen vom 26. April 2002 (- 9 UE 1508/99.A - und - 9 UE 915/98.A -).

  • VGH Hessen, 21.03.2007 - 9 UE 1676/06

    Flüchtlingsanerkennung eines einfachen aktiven Mitglieds der ENSF - früher:

    Einfache Mitglieder der ENSF (früher: ELF-NC/ELF-RC) haben im Falle der Rückkehr nach Eritrea auch dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit Verfolgungsmaßnahmen zu rechnen, wenn sie sich in der Bundesrepublik lediglich in untergeordneter Weise für die Partei betätigen (Änderung der Rechtsprechung im Urteil vom 26. April 2002 - 9 UE 915/98.A -).

    Zwar ist der Senat in seinem Grundsatzurteil vom 26. April 2002 - 9 UE 915/98.A - zur Verfolgungsgefährdung von Mitgliedern der damaligen ELF-RC aufgrund der damals bestehenden Auskunftslage zu der anders lautenden Einschätzung gelangt, dass einfache Mitglieder nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit verfolgt würden, und hat dazu ausgeführt: .

  • VG Aachen, 14.03.2005 - 7 K 1343/03

    Äthiopien, Studentenunruhen, ETBN, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe,

    Diese Bewertung der Verfolgungswahrscheinlichkeit wird von der obergerichtlichen Rechtsprechung geteilt, vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11. Mai 1999 - A 9 S 47/98 - Hess. VGH, Urteile vom 23. Januar 2003 - 9 UE 1735/98.A -, , vom 26. April 2002 - 9 UE 915/98.A -, ESVGH 52, 192 und vom 04. November 1999 - 3 UE 2717/95.A - OVG NRW, Beschluss vom 13. Dezember 2001 - 19 A 1621/99.A - m.w.N.; Saarl.
  • VG Stuttgart, 06.11.2002 - 17 K 10893/01

    Kein Schutz vor Abschiebung nach Äthiopien für eritreische Staatsbürgerin

    Der fehlende Nachweis kann lediglich zu einem Abschiebungshindernis führen, dessen Beseitigung unter Umständen zumutbar ist (vgl. hierzu HessVGH, Urte. v. 26.04.2002, Az: 9 UE 915/98.A und 9 UE 1508/99.A).
  • VG Aachen, 14.10.2011 - 7 K 2163/10

    Bestimmen der Flüchtlingseigenschaft eines desertierten tigrinischen

    vgl. zur Gefährdung bei Exponierung: VG Aachen, Urteil vom 5. August 2005 - 7 K 942/03.A - zunächst noch verneinend bei einfacher Mitgliedschaft in EDV e.V. und ELF-RC: VG Aachen, Urteil vom 30. September 2005 - 7 K 2/04.A - unter Hinweis auf die damalige obergerichtlichen Rechtsprechung des OVG NRW, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 19 A 1726/03.A - HessVGH, Urteil vom 26. April 2002 - 9 UE 915/98.A - BayVGH, Beschluss vom 5. Januar 2005 - 9 ZB 04.31030 - vgl. differenzierend lediglich für einfache Mitglieder der EDP - später aber auch für Mitglieder anderer exilpolitischer Organisationen - : VG Aachen, Urteil vom 1. Oktober 2004 - 7 K 1639/03.A - sowie Urteil vom 20. September 2005 - 7 K 313/04.A - (bezüglich einfacher EDP-Mitgliedschaft); BayVGH, Urteil vom 14. August 2006 - 9 B 04.30627 -, wonach "heute auch einfache Mitglieder der EDP" Verfolgung ausgesetzt seien; HessVGH, Urteil vom 21. März 2007 - 9 UE 1676/06.A -, wonach auch einfache Mitglieder der ELF-NC / ELF-RC Verfolgung ausgesetzt seien (unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung aus dem Jahre 2002) und Hinweis, dass das Auswärtige Amt in einer Stellungnahme an das Bundesamt vom 20. Dezember 2006 aufgrund eines Referenzfalles nicht mehr daran festhalte, dass nur eine herausgehobene Betätigung zu staatlichen Verfolgungsmaßnahmen führe; vgl. allgemein zur Gefährdung aufgrund exilpolitscher Tätigkeit: VG Minden, Urteil vom 15. November 2010 - 10 K 2409/09.A - VG Köln, Urteil vom 7. Oktober 2009 - 8 K 265/08.A - VG Frankfurt am Main, Urteil vom 14. Februar 2011 - 8 K 4878/10.A - (alle in juris).
  • VG Köln, 12.02.2003 - 2 K 8721/98

    Anerkennung eines eritreischen Staatsangehörigen als Asylberechtigten; Vorliegen

    so auch OVG Magdeburg Urteil vom 19.04.2002 -A 2 S 203/98- teilrechtskräftig-; VGH Kassel Urteil vom 26.04.2002 -9 UE 915/98.A- rechtskräftig.
  • VG Frankfurt/Main, 08.11.2002 - 4 E 4225/99

    Äthiopien, Eritrea, Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeitsrecht,

    Das Gericht folgt insoweit auch der neueren Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Urteilen vom 26.04.2002 - 9 UE 1508/99.A - und vom 26.04.2002 - 9 UE 915/98.A - ).
  • VG Stuttgart, 06.11.2002 - 17 K 13352/00

    Keine politische Verfolgung bei Besitz der eritreischen Staatsangehörigkeit ohne

    Der erkennende Einzelrichter schließt sich im Hinblick auf diese Auskunft der Einschätzung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.04.2002, Az: 9 UE 915/98.A) an, wonach aus dieser Stellungnahme folge, dass es für die Frage des Innehabens der eritreischen Staatsangehörigkeit nicht darauf ankomme, ob jemand den Nachweis durch Urkunden oder Zeugen tatsächlich erbringen könne.
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