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   VGH Hessen, 26.09.2018 - 6 A 1511/16   

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https://dejure.org/2018,36912
VGH Hessen, 26.09.2018 - 6 A 1511/16 (https://dejure.org/2018,36912)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.09.2018 - 6 A 1511/16 (https://dejure.org/2018,36912)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. September 2018 - 6 A 1511/16 (https://dejure.org/2018,36912)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Begrenzung der EEG-Umlage, Einbeziehung möglicher Stromsteuererstattungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG -Umlage; Begrenzung; Stromsteuererstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.12.2017 - 8 B 70.16

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit; Restschuldbefreiung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.09.2018 - 6 A 1511/16
    Für das Vorliegen einer solchen Sachlage ist die Klägerin darlegungspflichtig (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 8 B 70/16 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08

    § 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots

    Auszug aus VGH Hessen, 26.09.2018 - 6 A 1511/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es dem Gesetzgeber grundsätzlich verwehrt, nachträglich Einfluss auf die richterliche Gesetzesauslegung in Bezug auf ehemals geltendes Recht zu nehmen; der Gesetzgeber kann das Gesetz aber für die Zukunft ändern (Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 52.09

    Anteil; Begrenzung; Begrenzungsanspruch; Begrenzungsentscheidung; Beiladung;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.09.2018 - 6 A 1511/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist bestand (Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52/09 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 26.09.2018 - 6 A 1511/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35/95 -, juris Rn. 7 f.) haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht trotz anhängiger Fälle regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll.
  • VGH Hessen, 16.09.2021 - 6 A 260/19

    Begrenzung der EEG-Umlage für stromkostenintensive Unternehmen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist maßgeblich für die rechtliche Beurteilung des Verpflichtungsbegehrens die Rechtslage, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Ausschlussfrist bestand und bis zum Ablauf des Begrenzungszeitraums unverändert blieb (Urteil vom 31. Mai 2011 - 8 C 52/09 -, juris Rdnr. 15; vgl. Hess. VGH, Urteile vom 26. September 2018 - 6 A 1511/16 -, juris Rdnr. 19 , und vom 23. März 2017 - 6 A 414/15 -, juris Rdnr. 28 - 30).

    Der für die Begrenzung der EEG-Umlage maßgebliche Wert ist auch in der Rechtsprechung des Senats bislang in vergleichbaren Fällen der nur knappen Unterschreitung nicht unter Berücksichtigung der Dezimalstellen auf die erforderlichen Schwellenwerte aufgerundet worden (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26. September 2018 - 6 A 1511/16 -, juris Rdnr. 19 [13,68 Prozent bei zu erreichenden 14 Prozent]; Urteil vom 14. September 2011 - 6 A 2864/09 -, juris [19,91 Prozent bei zu erreichenden 20 Prozent]).

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