Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42600
VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17 (https://dejure.org/2020,42600)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.11.2020 - 7 A 2482/17 (https://dejure.org/2020,42600)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. November 2020 - 7 A 2482/17 (https://dejure.org/2020,42600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 HPPVO, § 10 Satz 1 Nr 4 und Nr 6 HPPVO, § 12 Abs 2 HPPVO, § 16a Abs 2 Satz 2 HessAGVwGO
    Anerkennung als Prüfingenieur (Prüfberechtigter und Prüfsachverständiger) für Standsicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.04.1996 - 6 B 13.96

    Prüfungsrecht: Kein Anspruch auf Neubewertung einer fehlerhaften mündlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Insofern müssen auch die in der Rechtsprechung zur Frage der Neubewertung von Prüfungsleistungen entwickelten Grundsätze (vgl. insbesondere BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris; und vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 -, juris) im Rahmen des Überdenkungsverfahrens beachtet werden.

    Danach ist es mit dem das Prüfungsrecht beherrschenden und bei berufsbezogenen Prüfungen verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 1 GG und in Art. 12 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar, im Rahmen eines auf Neubewertung gerichteten Überdenkungsverfahrens über eine Prüfungsleistung zu entscheiden, wenn eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 9; und vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 -, juris, Rdnr. 30).

    Eine solche verlässliche Entscheidungsgrundlage ist insbesondere dann nicht mehr vorhanden, wenn wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs die Erinnerung der betroffenen Prüfer an das bewertungsrelevante Prüfungsgeschehen nicht bzw. nicht mehr hinreichend vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 9; OVG NRW, Urteil vom 6. September 1995 - 22 A 1844/94 -, juris, Rdnr. 16 f.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., 2018, Rdnr. 785).

    Nach welchem Zeitablauf nicht mehr von einer verlässlichen Entscheidungsgrundlage für eine Neubewertung der Prüfungsleistung aufgrund fehlender Erinnerungen an die bewertungsmaßgeblichen Prüfungsumstände ausgegangen werden kann, lässt sich dabei nur anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalles bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 12).

    In den Fällen, in denen ein auf Neubewertung gerichtetes Überdenkungsverfahren nicht oder nur unvollständig nachgeholt werden kann, ist darum die betroffene Prüfungsentscheidung mit der Folge aufzuheben, dass der ursprüngliche Prüfungsanspruch wiederauflebt und der Prüfling erneut zur Prüfung antreten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. September 1995 - 22 A 1844/94 -, juris, Rdnr. 16 f.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., 2018, Rdnr. 785).

    (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 10; und vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 -, juris, Rdnr. 30).

    Denn für ihn besteht grundsätzlich die - vom Kläger vorliegend nicht wahrgenommene - Möglichkeit, im Wege der einstweiligen Anordnung eine rechtzeitige (vorläufige) Neubewertung oder - wenn dies nicht rechtzeitig gelingt - alsbald eine (vorläufige) Wiederholungsprüfung durchzusetzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 14).

  • BVerwG, 05.12.2016 - 6 B 17.16

    Neubewertung schulischer Leistungen; vernichtete Arbeiten; Wiedereinsetzung wegen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Insofern müssen auch die in der Rechtsprechung zur Frage der Neubewertung von Prüfungsleistungen entwickelten Grundsätze (vgl. insbesondere BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris; und vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 -, juris) im Rahmen des Überdenkungsverfahrens beachtet werden.

    Danach ist es mit dem das Prüfungsrecht beherrschenden und bei berufsbezogenen Prüfungen verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 1 GG und in Art. 12 Abs. 1 GG verankerten Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar, im Rahmen eines auf Neubewertung gerichteten Überdenkungsverfahrens über eine Prüfungsleistung zu entscheiden, wenn eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung der Frage, ob die an eine erfolgreiche Prüfung zu stellenden Mindestanforderungen erfüllt sind, nicht oder nicht mehr vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 9; und vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 -, juris, Rdnr. 30).

    Denn die Zuordnung der Prüfungsleistung zu einer Note ist das Ergebnis einer Vielzahl fachlicher und prüfungsspezifischer Wertungen und deren komplexer Gewichtung aufgrund der aufgabenbezogenen Bewertungsmaßstäbe des jeweiligen Prüfers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 -, juris, Rdnr. 30).

    (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 10; und vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 -, juris, Rdnr. 30).

    In solchen Fällen ist eine Prüfung vielmehr ganz oder teilweise zu wiederholen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2016 - BVerwG 6 B 17.16 -, juris, Rdnr. 30).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Auch wenn es sich vorliegend eigentlich um einen Eingriff in die Berufsausübung, welche von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG erfasst sei, handle, würden die vom Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83) entwickelten Maßstäbe für ein Überdenkungsverfahren gelten, weil auch die Berufsausübung zum Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG zähle.

    Denn die in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierte Berufswahlfreiheit ist betroffen, wenn Vorschriften - wie vorliegend diejenigen der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) - für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit eine bestimmte Vor- und Ausbildung sowie den Nachweis erworbener Fähigkeiten in Form einer Prüfung verlangen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris, Rdnr. 37 und - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 -, juris, Rdnr. 53).

    (1.) Neben der Gewährung des Anspruchs auf ein Überdenken der Bewertungsentscheidung muss bei berufsbezogenen Prüfungen insbesondere auch das jeweilige Prüfungsverfahren zur Gewährleistung eines hinreichenden Grundrechtsschutzes entsprechend ausgestaltet und durchgeführt worden sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris, Rdnr. 37 und - 1 BR 1529/84, 1 BvR 138/87 -, juris, Rdnr. 53).

    Die gebotene gleichmäßige Beurteilung aller vergleichbaren Kandidaten ist nur dann erreichbar, wenn den Prüfungsbehörden bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Entscheidungsspielraum verbleibt und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -, juris, Rdnr. 53; BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 -, juris, Rdnr. 16).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -, juris, Rdnr. 56 ff.; BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 -, juris, Rdnr. 16).

  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Die gebotene gleichmäßige Beurteilung aller vergleichbaren Kandidaten ist nur dann erreichbar, wenn den Prüfungsbehörden bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Entscheidungsspielraum verbleibt und die gerichtliche Kontrolle insoweit eingeschränkt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -, juris, Rdnr. 53; BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 -, juris, Rdnr. 16).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 1 BvR 213/83 -, juris, Rdnr. 56 ff.; BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 -, juris, Rdnr. 16).

    In diesem Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraums dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 -, juris, Rdnr. 16 m.w.N.).

    Gerade die (Teil-) Punktevergabe, die auf der Gewichtung der Bedeutung eines Mangels sowie der Notengebung in Form der Zuordnung einer Prüfungsleistung zu einer Punktzahl beruhen, zählen zu dem allein den Prüfern vorbehaltenen Bewertungsspielraum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 -, juris, Rdnr. 16).

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Vielmehr hat das Gericht im gegebenen Fall aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings, notfalls mit sachverständiger Hilfe, darüber zu befinden, ob die von dem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 -, juris, Rdnr. 3 m.w.N.).

    Hierunter fallen sowohl Fragen, die fachwissenschaftlich geklärt sind, als auch solche, die in der Fachwissenschaft kontrovers behandelt werden (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 -, juris, Rdnr. 3 m.w.N.).

    Handelt es sich also um komplexe prüfungsspezifische Wertungen, die im Gesamtzusammenhang des Prüfungsverfahrens getroffen werden müssen, ist den Prüfern ein Bewertungsspielraum zuzubilligen (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 6 B 55.97 -, juris, Rdnr. 5, und vom 26. Oktober 2006 - BVerwG 6 B 75.06 -, juris, Rdnr. 5).

  • BVerwG, 09.10.2012 - 6 B 39.12

    Prüfungsrecht; Überdenken der Bewertung von Prüfungsleistungen im Rahmen eines

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Diese Voraussetzungen des vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung zu schriftlichen Prüfungsleistungen entwickelten Überdenkungsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 39.12 -, juris) seien auch im Anerkennungsverfahren für Prüfingenieure für Baustatik nach der HPPVO zu beachten, weil es sich bei der angestrebten Tätigkeit um einen gesonderten Beruf, und nicht nur um die Zuerkennung einer besonderen Zusatzqualifikation handle.

    Dieses Erfordernis der eigenständigen und unabhängigen Beurteilung der Prüfungsleistung gilt auch für das Stadium des Überdenkungsverfahrens (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 39.12 -, juris, Rdnr. 7 m.w.N.).

    Insofern vermag auch der Umstand, dass sich nicht in jedem Einzelfall ein Meinungsaustausch der beteiligten Prüfer auf die jeweilige persönliche Urteilsbildung auch tatsächlich auswirkt, eine andere Betrachtungsweise nicht zu begründen (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 39.12 -, juris, Rdnr. 8 f. teilw. m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Denn die in Art. 12 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich garantierte Berufswahlfreiheit ist betroffen, wenn Vorschriften - wie vorliegend diejenigen der Hessischen Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (HPPVO) - für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit eine bestimmte Vor- und Ausbildung sowie den Nachweis erworbener Fähigkeiten in Form einer Prüfung verlangen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris, Rdnr. 37 und - 1 BvR 1529/84, 1 BvR 138/87 -, juris, Rdnr. 53).

    (1.) Neben der Gewährung des Anspruchs auf ein Überdenken der Bewertungsentscheidung muss bei berufsbezogenen Prüfungen insbesondere auch das jeweilige Prüfungsverfahren zur Gewährleistung eines hinreichenden Grundrechtsschutzes entsprechend ausgestaltet und durchgeführt worden sein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, juris, Rdnr. 37 und - 1 BR 1529/84, 1 BvR 138/87 -, juris, Rdnr. 53).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.1995 - 22 A 1844/94

    Bewertung der Prüfungsleistung; Einwendungen des Prüflings; Aufhebung der

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Eine solche verlässliche Entscheidungsgrundlage ist insbesondere dann nicht mehr vorhanden, wenn wegen des zwischenzeitlichen Zeitablaufs die Erinnerung der betroffenen Prüfer an das bewertungsrelevante Prüfungsgeschehen nicht bzw. nicht mehr hinreichend vorhanden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 9; OVG NRW, Urteil vom 6. September 1995 - 22 A 1844/94 -, juris, Rdnr. 16 f.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., 2018, Rdnr. 785).

    In den Fällen, in denen ein auf Neubewertung gerichtetes Überdenkungsverfahren nicht oder nur unvollständig nachgeholt werden kann, ist darum die betroffene Prüfungsentscheidung mit der Folge aufzuheben, dass der ursprüngliche Prüfungsanspruch wiederauflebt und der Prüfling erneut zur Prüfung antreten darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 1996 - BVerwG 6 B 13.96 -, juris, Rdnr. 9; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. September 1995 - 22 A 1844/94 -, juris, Rdnr. 16 f.; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl., 2018, Rdnr. 785).

  • VG Wiesbaden, 24.07.2018 - 7 K 121/14

    Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z. B. Apotheker, Architekten,

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Da der Kläger die Geeignetheit der Prüfungsaufgaben im Ganzen grundsätzlich nicht infrage stelle, sondern Fehler in der Musterlösung und der darauf basierenden Bewertung seiner Prüfungsleistung beanstande, seien die Erkenntnisse aus dem in einem ähnlich gelagerten Verfahren durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden ( 7 K 121/14.WI ) eingeholten Sachverständigengutachten vom 4. August 2016 des Prof. Dipl.-Ing.

    Der Beklagte teile auch die Auffassung des Verwaltungsgerichts Kassel, wonach jedenfalls die Beweisfrage Nr. 2 ("Waren die Prüfungsaufgaben geeignet, geeignete von ungeeigneten Prüfungskandidaten zu unterscheiden?") im Beweisbeschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ( 7 K 121/14.WI ) in einem ähnlich gelagerten Verfahren für das vorliegende von Bedeutung sei.

  • BVerwG, 27.11.2013 - 6 C 19.12

    Oberverwaltungsgericht muss erneut über Anteil der Synagogengemeinde zu Halle an

    Auszug aus VGH Hessen, 26.11.2020 - 7 A 2482/17
    Die konkrete Ausgestaltung des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens obliegt dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. August 2012 - BVerwG 6 C 19.12 -, juris, Rdnr. 5 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

  • BVerwG, 26.10.2006 - 6 B 75.06

    Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung

  • VGH Bayern, 22.07.2010 - 6 B 09.584

    Erschließungsbeitragsrecht; vorhandene Erschließungsanlage; historische Straße;

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 22 BV 08.1413

    Verlängerung einer Sachverständigenbestellung über die Altersgrenze hinaus

  • BVerfG, 16.11.1990 - 1 BvR 1280/90

    Verfassungsmäßigkeit der Höchstaltersgrenze für öffentlich bestellte

  • VG Augsburg, 05.10.2016 - Au 3 K 15.1425

    Überdenkungsverfahren bei Prüfungsanfechtung

  • VG Kassel, 18.01.2022 - 3 K 3788/17

    Überdenkungsverfahren nach HPPVO, Kostenaufhebung bei anwaltlich vertretenem

    Auf die Berufung des Beklagten änderte der HessVGH das Urteil des VG Kassel mit Beschluss vom 26.11.2020 ( 7 A 2482/17 , BeckRS 2020, 35607) dahingehend, dass er lediglich Bescheid und Widerspruchsbescheid aufhob und die Klage im Übrigen abwies.

    Ein erneuter Prüfungsantritt solle trotz der Entscheidung des HessVGH in der Parallelsache 7 A 2482/17 nicht abgewartet werden, man wolle eine vorherige Entscheidung des Gerichts (Bl. 438 f. II d.A.).

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht ausreichend, wenn lediglich der Vorsitzende des Prüfungsausschusses die vorgetragenen Lösungen würdigt, ohne dass die anderen Prüfer hinzugezogen wurden und ihr Ergebnis des Überdenkens schriftlich niedergelegt haben (vgl. nur BVerwG NVwZ-RR 2013, 44 und NVwZ 1993, 681 (683); HessVGH, Beschluss vom 26.11.2020, 7 A 2482/17 , BeckRS 2020, 35607 Rn. 95).

    Insbesondere ist wegen § 5 Abs. 10 der Richtlinien auch eine ausreichende Anonymisierung der Prüfungsleistung gewährleistet (zu allem HessVGH, Beschluss vom 26.11.2020, 7 A 2482/17 , BeckRS 2020, 35607 Rn. 113; VG Kassel, Beschluss vom 06.01.2022, 3 L 1898/21.KS).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Ziff. 14.1/36.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und entspricht der vorläufigen Festsetzung sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung (siehe nur HessVGH, Beschluss vom 26.11.2020, 7 A 2482/17 ).

  • VG Karlsruhe, 16.03.2021 - 11 K 223/20

    Ausgestaltung des Überdeckungsverfahrens; Begründungspflicht für mündliche

    Der Anspruch auf dieses Verfahren besteht bei berufsbezogenen Prüfungen zusätzlich zu dem allgemeinen Anspruch auf gerichtlichen Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 26.11.2020 - 7 A 2482/17 - juris).

    Die Prüfungsordnung der Beklagten regelt ein Überdenkungsverfahren nicht, sodass sich der Anspruch der Klägerin auf Durchführung eines solchen Verfahrens direkt aus Art. 19 Abs. 4 GG ergibt (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 26.11.2020 - 7 A 2482/17 - juris).

  • VG Mainz, 07.07.2021 - 3 K 578/20

    Bewertung einer Prüfungsleistung; Bescheidungklage; eigenes Urteil des Prüfers -

    Aber auch in den Fällen, in denen der Prüfling die Bewertung der Prüfungsleistung mit dem Ziel einer Neubewertung angreift, hat er regelmäßig keinen Bestehens- oder Verbesserungsanspruch, weil es insoweit noch weiterer Schritte wie z.B. der Durchführung einer Neubewertung der Arbeit - die das Gericht aufgrund des dem Prüfer zustehenden Bewertungsspielraums nicht vornehmen darf - bedarf und aus diesem Grund die Spruchreife fehlt (vgl. HessVGH, Beschluss vom 26. November 2020 - 7 A 2482/17 -, juris Rn. 127; VG München, Urteil vom 9. März 1998 - M 3 K 96.6744 -, juris Rn. 12; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O. Rn. 829).
  • OVG Sachsen, 01.03.2023 - 5 A 66/22

    Meisterprüfung Teil I; Nichtbestehen; Fachgespräch; Einfordern einer Begründung

    bb) Nach welchem Zeitablauf von fehlenden Erinnerungen an die Prüfungsumstände ausgegangen werden kann, lässt sich nur anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls bestimmen (für die Neubewertung von Prüfungsleistungen: BVerwG, Beschl. v. 11. April 1996 - 6 B 13.96 -, juris Rn. 12; HessVGH, Beschl. v. 26. November - 7 A 2482/17 -, juris Rn. 103).
  • VG Köln, 14.06.2023 - 10 K 4730/21
    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. November 2020 - 7 A 2482/17 -, juris Rn. 127; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 -, juris Rn. 16.
  • VG Wiesbaden, 24.07.2018 - 7 K 121/14
    Das VG Kassel ließ die Berufung gegen dieses Urteil zu, der Beklagte legte Berufung gegen das Urteil beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof ein, welche dort unter dem Aktenzeichen 7 A 2482/17 geführt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht