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   VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07   

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https://dejure.org/2008,33739
VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07 (https://dejure.org/2008,33739)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07 (https://dejure.org/2008,33739)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 8 UZ 1214/07 (https://dejure.org/2008,33739)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Kassel, 19.04.2007 - 3 E 905/06
    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 19. April 2007 - 3 E 905/06 - wird abgelehnt.

    Der am 11. Juni 2006 rechtzeitig gestellte und am 11. Juli 2007 rechtzeitig begründete Berufungszulassungsantrag des Klägers gegen das seinen Bevollmächtigten am 11. Mai 2007 zugestellte Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 19. April 2007 - 3 E 905/06 - hat keinen Erfolg, weil sich die geltend gemachten Zulassungsgründe des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung, der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs aus der am 11. Juli 2007 eingegangenen Antragsbegründung und den ergänzenden Ausführungen vom 10. September 2007 nicht ergeben.

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07
    Dies beruht im Hinblick auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils darauf, dass der Kläger zur Begründung dieses Zulassungsgrundes weder einen "tragenden Rechtssatz" noch eine "erhebliche Tatsachenfeststellung", also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung des Verwaltungsgerichts mit "schlüssigen Gegenargumenten" in Frage gestellt hat (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458 f., 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 f. = juris, Rdnr. 19, und vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 - GewArch 2007, 242 ff. = juris, Rdnr. 25).
  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07
    Zu der Herausgabe dieser Erklärung war der Bürgermeister vorliegend auch in der Vorwahlzeit berechtigt, denn der von der BLGD gegen ihn erhobene Zensurvorwurf war schwerwiegend, griff den Bürgermeister in seiner amtlichen Funktion an und erforderte deshalb eine zeitnahe Entgegnung, die auch in der Form einer "Bürgerinformation" erfolgen durfte, da anerkannt ist, dass selbst die gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit in der Gestalt von Presserklärungen oder Pressegesprächen auch in der Vorwahlzeit grundsätzlich keinen Einschränkungen unterliegt, sofern sie sich - wie vorliegend - auf die Richtigstellung wirklicher oder vermeintlicher Unrichtigkeiten beschränkt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 22. September 2005 - 8 UE 609/05 - NVwZ 2006, 610, 611).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07
    Dies beruht im Hinblick auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils darauf, dass der Kläger zur Begründung dieses Zulassungsgrundes weder einen "tragenden Rechtssatz" noch eine "erhebliche Tatsachenfeststellung", also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung des Verwaltungsgerichts mit "schlüssigen Gegenargumenten" in Frage gestellt hat (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458 f., 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 f. = juris, Rdnr. 19, und vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 - GewArch 2007, 242 ff. = juris, Rdnr. 25).
  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07
    Zwar ist es zutreffend, dass gemeindliche Organe, also auch der Bürgermeister einer Gemeinde, im Kommunalwahlkampf sich neutral zu verhalten haben und nicht zu Gunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen eine unzulässige Wahlbeeinflussung begehen dürfen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - HSGZ 2002, 171, 175).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.2008 - 8 UZ 1214/07
    Dies beruht im Hinblick auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils darauf, dass der Kläger zur Begründung dieses Zulassungsgrundes weder einen "tragenden Rechtssatz" noch eine "erhebliche Tatsachenfeststellung", also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung des Verwaltungsgerichts mit "schlüssigen Gegenargumenten" in Frage gestellt hat (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerfG, Beschlüsse vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 - DVBl. 2000, 1458 f., 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 f. = juris, Rdnr. 19, und vom 26. März 2007 - 1 BvR 2228/02 - GewArch 2007, 242 ff. = juris, Rdnr. 25).
  • OVG Thüringen, 26.02.2009 - 2 KO 238/08

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht: Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl;

    Demgegenüber verstößt der allgemeine Aufruf, zur Wahl zu gehen, nicht gegen den Grundsatz der freien Wahl, weil keine Empfehlung zu Gunsten eines bestimmten Bewerbers ausgesprochen wird (so auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 8 UZ 1214/07 - juris zu einer Wahlbroschüre).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 O 449/08

    Zur Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl

    Das Verwaltungsgericht hat dabei zu Recht darauf abgestellt, dass gemeindliche Organe, also auch der Bürgermeister einer Gemeinde, sich im Kommunalwahlkampf neutral zu verhalten haben und nicht zu Gunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen eine unzulässige Wahlbeeinflussung begehen dürfen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8. April 2003 - 8 C 14/02 -, m.w.N.; VGH Hessen, Beschl. v. 27. Februar 2008 - 8 UZ 1214/07 -, jeweils zit. nach JURIS; Gern, Deutsches Kommunalrecht 3. A., Rdnr. 320).
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