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   VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N   

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https://dejure.org/2019,7107
VGH Hessen, 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N (https://dejure.org/2019,7107)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N (https://dejure.org/2019,7107)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N (https://dejure.org/2019,7107)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    VwGO, § 47 Abs. 2 VwGO, § 1 Abs. 7 BauGB, § 1 Abs. 3 BauGB, § 42 Abs. 1 BNatSchG, § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB, § 214 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, § 1 Abs. 7 BauGB, § 2 Abs. 3 BauGB
    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Bebauungsplan "Bierstadt-Nord" im Ortbezirk Bierstadt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KLEINKLIMA; ABWASSERBESEITIGUNG; KALTLUFTENTSTEHUNG; VENTILATIONSFLÄCHEN; ENTWICKLUNGSGEBOT; VDI-RICHTLINIE 3787, BLATT 5; KALTLUFTVOLUMENSTROM; ABWÄGUNGSERHEBLICHER BELANG; NIEDERSCHLAGSWASSER; OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG; ANTRAGSBEFUGNIS

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschlechterung klimaökologischer Funktionsabläufe begründet Antragsbefugnis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 682
  • ZfBR 2019, 482
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 289/20

    Normenkontrolle: Änderung eines Bebauungsplans

    [Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27.2.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 10.4.2014 - 4 N 49.13 -, juris)] Lediglich im Einzelfall kann eine Planungsentscheidung als Folge des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes defizitär sein und sich auf das Abwägungsergebnis auswirken, wenn sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen nicht erwogen worden sind.

    [Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27.2.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 19.8.2015 - 4 BN 24.15 -, juris)] Hinweise darauf, dass sich ernsthaft anbietende Alternativlösungen von der Antragsgegnerin aus sachwidrigen Erwägungen ausgeblendet worden sind, liegen nicht vor.

    [Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27.2.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris;].

  • VGH Hessen, 26.08.2019 - 4 A 2426/17

    Baurecht, Steuerung der Windkraftnutzung durch Flächennutzungsplan

    Ein solcher Plan vermag die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen (BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rdnr. 10 m.w.N.; Hessischer VGH, Urteil vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 46 ).

    Für die Beurteilung der Vollzugsfähigkeit eines Bauleitplans mit der Darstellung von Konzentrationszonen kommt es deshalb darauf an, ob die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen in dargestellten Konzentrationszonen gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt und soweit dies der Fall ist, ob die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen durch Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme oder Befreiung nach § 45 Abs. 7 bzw. § 67 Abs. 2 BNatSchG ermöglicht werden kann (vgl. zuletzt für einen Bebauungsplan: Urteil des Senats vom 27. Februar 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 50 ff.).

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 9 CS 20.892

    Antragsbefugnis einer anerkannten Umweltschutzvereinigung

    Unabhängig von der im Einzelfall ggf. fehlenden Erforderlichkeit gem. § 1 Abs. 3 BauGB, weil ein Bebauungsplan vollzugsunfähig und damit nicht erforderlich ist, wenn seiner Umsetzung zwingende artenschutzrechtliche Verbote des § 44 BNatSchG entgegenstehen (vgl. BayVerfGH, E.v. 3.12.2013 - Vf. 8-VII-13 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 27.3.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 22 m.w.N.), wofür maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt derjenige des Inkrafttretens des Bebauungsplans ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.8.1997 - 4 NB 12.97 - juris Rn. 14; VGH BW, U.v. 18.4.2018 - 5 S 2105/15 - juris Rn. 130 m.w.N.), ggf. aber auch noch Entwicklungen bis zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung einzubeziehen sein könnten (vgl. HessVGH, U.v. 27.2.2019 - 4 C 1840/17 - juris Rn. 54 m.w.N.), zählen die Auswirkungen einer Bauleitplanung in Bezug auf § 44 BNatSchG zu den gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB abwägungserheblichen naturschutzfachlichen Belangen (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.2020 - 15 N 19.1377 - juris Rn. 31 m.w.N).
  • VGH Hessen, 18.10.2022 - 4 B 1069/22
    Eine offensichtliche Überdimensionierung oder Planung an den Bedürfnissen des Marktes vorbei kann die Planrechtfertigung in Frage stellen; eine detaillierte Bedarfsanalyse wird dabei nicht von der Gemeinde gefordert (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 45 f.).

    Weitergehende Bedarfsprüfungen anhand des Potentials etwaiger Innenentwicklungsflächen und anderweitiger Baugebiete musste die Antragsgegnerin nicht vornehmen (vgl. Urteil des Senats vom 27. Februar 2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr.49).

  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 C 264/19

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung

    [Vgl. VGH Kassel, Urteil vom 27.2.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris] Ausgehend davon erscheint im vorliegenden Fall eine Beeinträchtigung der Belange der Antragsteller durch den Bebauungsplan aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zu dem Plangebiet nicht von vornherein ausgeschlossen.
  • OVG Bremen, 16.06.2022 - 1 D 88/21

    Normenkontrollantrag gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 143 -

    Die FGSV-Hinweise aus dem Jahr 2006 stellen ein anerkanntes verkehrswissenschaftliches Regelwerk dar, wurden bisher nicht durch aktuellere Hinweise abgelöst und können daher für eine methodengerechte Ermittlung des Verkehrsaufkommens herangezogen werden (so auch HessVGH, zuletzt Urt. v. 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N, juris Rn. 82; VG Düsseldorf, Beschl. v. 25.05.2016 - 11 L 3994/15, juris Rn. 35).
  • VGH Hessen, 19.09.2019 - 3 B 1535/18

    Normenkontrolle - Eilantrag gegen Bebauungsplan

    Geht man jedoch für die Abschätzung des Mehrverkehrs nach den Vorgaben in den "Hinweisen zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen - Arbeitsgruppe Verkehrsplanung -, Ausgabe 2006 (im Folgenden: FGSV-Hinweise) vor, die nach wie vor den aktuellen Stand der Verkehrswissenschaft wiedergeben und hierfür in der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs anerkannt sind (Hess. VGH vom 27.02.2019 - 4 C 1840/17.N -, juris Rdnr. 82 ; Hess. VGH vom 17.08.2017 - 4 C 2760/16.N -, juris Rdnr. 29 ), so ergeben sich vergleichbare Werte.
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