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   VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14   

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https://dejure.org/2014,5038
VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14 (https://dejure.org/2014,5038)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.2014 - 8 B 580/14 (https://dejure.org/2014,5038)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 2014 - 8 B 580/14 (https://dejure.org/2014,5038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verkaufsoffener Sonntag in Darmstadt am 30. März 2014 ist zulässig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkaufsoffener Sonntag in Darmstadt am 30. März 2014 ist zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Ausstellung "Darmstadt Mobil - die Mobilitätsausstellung" rechtlich zulässig - Gewerkschaft ver.di und des Evangelisches Dekanat Darmstadt-Stadt unterliegen im Streit um Sonntagsöffnung von Ladengeschäften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14
    Zu Recht vertreten sie unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Dezember 2009 (- 1 BvR 2857/07 und 1 BvR 2858/07 -, juris) die Auffassung, durch die angegriffene Verfügung in ihren Rechten aus Art. 9 Abs. 3 GG bzw. Art. 4 Abs. 1 und Art. 2 GG i.V.m. Art. 140 GG und Art. 139 WRV verletzt werden zu können.

    In dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht betont, dass der Grundrechtsschutz sich nicht in seinem klassischen Gehalt als subjektives Abwehrrecht erschöpft, sondern aus den Grundrechten vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten sei (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009, a.a.O., Rdnr. 134), so dass eine Rechtsverletzung möglich erscheint.

    Ein Verstoß gegen Art. 139 WRV scheidet aus, da sich das Land Hessen mit der Ausgestaltung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert hat, die dieses in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 (- 1 BvR 2857/07; 1 BvR 2858/07 - juris) aufgestellt hat.

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 22 BV 10.2367

    Rechtsaufsichtliche Beanstandung einer Rechtsverordnung; Offenhalten von

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14
    Die Rechtsprechung erkennt daher einen Anlass gebenden Grund für die Offenhaltung von Verkaufsstellen nur bei solchen Märkten an, die - auch ohne Offenhalten von Verkaufsstellen - für sich genommen interessant genug sind, um einen "beträchtlichen Besucherstrom" anzuziehen (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 -, juris Rdnrn. 17 f. m.w.N.).

    In seiner Entscheidung vom 31. März 2011 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (zu § 14 LSchlG) ausgeführt, notwendig sei eine im Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung getroffene Prognose, die realistisch und auf das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der betreffenden Veranstaltung gestützt sein müsse, wobei sich das Gewicht des Marktes etwa aus einem ungewöhnlichen auf ein "Marktthema" bezogenen Warenangebot, einem kulturellen Rahmenprogramm, Volksbelustigungen oder anderen Attraktivitäten ergeben könne (Bayerischer VGH, Urteil vom 31. März 2011 - 22 BV 10.2367 - juris, Rdnr. 19).

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 1 VwGO zugeschnitten sind, die den Antragstellern hier auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit jedoch nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle zu unterwerfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen des Antragstellers reduziert ist (vgl. zur entsprechenden einschränkenden Auslegung des § 146 Abs. 4 VwGO: BVerfG - 2. Kammer des 1. Senats - Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 - juris Rdnr. 25; Posser/Wolf, Kommentar zur VwGO, 2008, § 146 Rdnr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.1995 - 1 S 1343/95

    Zur "ähnlichen Veranstaltung" iSd LadSchlG

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14
    Der Besucherstrom darf dementsprechend nicht erst durch die Offenhaltung der Verkaufsstellen ausgelöst werden, sondern muss vielmehr selbst das Bedürfnis für die Offenhaltung der Verkaufsstellen auslösen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. Mai 1995 - 1 S 1343/95 - juris, Rdnr. 18).
  • OVG Niedersachsen, 21.04.2005 - 7 KN 273/04

    Bestehen eines besonderen Feststellungsinteresses bezüglich der Nichtigkeit einer

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14
    Denn der Zweck des § 6 Abs. 1 HLöG besteht darin, den Bedürfnissen eines aus einem anderen anerkannten Grund resultierenden Besucherstroms Rechnung zu tragen und dem Einzelhandel durch die Einbeziehung der Verkaufsstellen in die Veranstaltung die Möglichkeit zu geben, den Besucherandrang auch für sich zu nutzen (OVG Lüneburg, Urteil vom 21. April 2005 - 7 KN 273/04 - juris, Rdnr. 27).
  • VGH Bayern, 17.09.1998 - 22 N 98.1881
    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14
    17 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts kommt es insoweit nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung und ob sie geeignet ist, beträchtliche Besucherströme auszulösen (vgl. ebenso Bay. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 17. September 1998 - 22 N 98.1881 -, juris, Rdnr. 20).
  • BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89

    Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 B 580/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, sind als "ähnliche Veranstaltungen" nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz - dem der § 6 Abs. 1 HLöG insoweit entspricht - nur solche Veranstaltungen zu verstehen, die aus sich heraus einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und aus diesem Grunde Anlass bieten, die Offenhaltung von Verkaufsstellen abweichend von § 3 Abs. 1 Nr. 1 LSchlG - hier § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG - freizugeben (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1989 - 1 B 153/89 - juris, Rdnr. 5).
  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Nichts anderes hat der Senat in seinem vom Bevollmächtigten des Beigeladenen in der mündlichen Verhandlung zitierten Beschluss vom 27. März 2014 - 8 B 580/14 - zum Ausdruck bringen wollen.
  • VG Darmstadt, 23.04.2015 - 3 L 541/15

    Sonntagsöffnung

    Dabei kommt es nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung (Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 27.03.2014 - 8 B 580/14 -, juris; vgl. ebenso Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1998 - 22 N 98.1881 -, juris).
  • VG Darmstadt, 30.09.2015 - 3 L 1435/15

    Sonntagsöffnung

    Dabei kommt es nicht auf die Motivation der Initiatoren an, die zur Festsetzung des Marktes geführt hat; maßgeblich ist allein das äußere Erscheinungsbild und das objektive Gewicht der Veranstaltung (Hess. VGH, Urt. v. 15.05.2014, a.a.O.; Beschl. v. 27.03.2014 - 8 B 580/14 -, juris; vgl. ebenso Bay. VGH, Urt. v. 17.09.1998 - 22 N 98.1881 -, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 23.04.2015, a.a.O.).
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