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   VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98.A   

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https://dejure.org/1998,8745
VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98.A (https://dejure.org/1998,8745)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.04.1998 - 6 UE 745/98.A (https://dejure.org/1998,8745)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. April 1998 - 6 UE 745/98.A (https://dejure.org/1998,8745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 101 GG, § 21 GVG, §§ 21f GVG, § 4 VwGO, § 9 VwGO
    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters; Anschlußberufung nur im Rahmen der zugelassenen Berufung möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Die sich in dieser Rechtsprechung niederschlagende Gegenüberstellung zwischen der Wahrnehmung der richterlichen Aufgaben durch den Vorsitzenden einerseits und ihrer Wahrnehmung durch dessen Vertreter andererseits (vgl. BGHSt 2, 71 ; BGHZ 37, 210 ; HessVGH, Urteil vom 27. April 1998 - 6 UE 745/98.A -, juris, Rn. 30) zeigt, dass die 75 %-Grenze die quantitative Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden betrifft.
  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 346/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

    bb) Unerheblich für die hier zu entscheidende Konstellation ist auch, dass an Landgerichten, auch an Oberlandesgerichten, ein Doppel- oder sogar Mehrfachvorsitz durchaus vorkommt (vgl. etwa BGHSt 8, 17; OLG Koblenz MDR 1966, 1023; Hans. OLG Hamburg StV 2003, 11; VGH Kassel, ESVGH 48, 241; s. auch die einen Sonderfall betreffende Entscheidung BGH NJW 1967, 1566, 1567 = BGHZ 47, 289 in Widerspruch zu BGHZ 37, 210 und ohne Hinweis auf eine tatsächliche Belastung des Vorsitzenden).

    Die Kenntnis des in den Akten zugrunde liegenden Streitstoffs ist und bleibt angesichts der derzeitigen Handhabung grundsätzlich vom Justizgewährungsanspruch geforderte und damit rechtstaatlich unabdingbare Voraussetzung für die Leitung und Führung eines Strafsenats beim Bundesgerichtshofs (vgl. auch VGH Kassel ESVGH 48, 241 zur Wahrnehmung eines Vorsitzes bei einem Verwaltungsgerichtshof, bei dem - nicht zuletzt im Interesse einer sachgerechten und verantwortungsvollen Ausübung der Leitungsfunktion - von einem Vorsitzenden die Übernahme von Berichterstattertätigkeiten erwartet wird).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1998 - 7 S 1125/98

    Anschlußrechtsmittel: Zulassungsfragen; Streitgegenstand

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG zur Zulassungsberufung nach dem AsylVfG, kann eine Anschließung nur im Rahmen der zugelassenen Berufung erfolgen (Vgl. z. B.: BVerwG, Urt. v. 18.3.1996 - 9 C 64/95 -, NVwZ-RR 1997, 253 (254); ob der 8. Senats des BVerwG dies in Zweifel ziehen will, ist unklar; vgl. BVerwGE 100, 104 (108), allerdings zur alten Rechtslage; vgl. auch: VGH Kassel, Urt. v. 27.4.1998 - 6 UE 745/98.A; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.4.1998 - 6 Bs 95/98).
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