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   VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12.T   

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https://dejure.org/2014,23523
VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12.T (https://dejure.org/2014,23523)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.05.2014 - 9 C 2269/12.T (https://dejure.org/2014,23523)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 9 C 2269/12.T (https://dejure.org/2014,23523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    DVO/LuftVO 245., § 2 Abs 2 S 2 FluglärmG, § 4 Abs 1 FluglärmG, Art 28 Abs 2 GG, § 29b Abs 2 LuftVG
    Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz Egelsbach

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Durchführung einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung ; Beschränkung der rechtlichen Möglichkeit einer Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe bei An- und Abflügen von einem Flughafen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABWÄGUNG; ALTERNATIVENPRÜFUNG; ANHÖRUNG; BETEILIGUNGSRECHT; ERMITTLUNGSTIEFE; FLUGLÄRM; FLUGLÄRMKOMMISSION; FLUGVERFAHRENSFESTLEGUNG; KOMMUNE; LÄRMBEWERTUNG; LÄRMERMITTLUNG; LÄRMVERTEILUNG; LUFTRAUMORDNUNG; LUFTVERKEHRSSICHERHEIT; PLANFESTSTELLUNGSVERFAHREN; SACHLICHER ...

  • rechtsportal.de

    LuftVO § 6 Abs. 1 S. 1; LuftVO § 27a Abs. 2
    Pflicht des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zur Durchführung einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung; Beschränkung der rechtlichen Möglichkeit einer Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe bei An- und Abflügen von einem Flughafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • hessen.de (Terminmitteilung)

    Luftverkehrsrecht: Die Stadt Rödermark klagt aus Gründen des Lärmschutzes gegen die Festlegung der An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz Egelsbach.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 35.13

    Flugverfahren; Flugroute; Umweltrechtsbehelf; Verbandsklage;

    Denn die Norm ist auf die Situation zugeschnitten, in der neben Flugverfahren mit Lärmwirkungen oberhalb der Zumutbarkeitsschwelle auch Flugverfahren zur Verfügung stehen, mit denen sich unzumutbare Lärmbelastungen vermeiden lassen (BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 37.13 - juris Rn. 29; ebenso OVG Bautzen, Urteil vom 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 - juris Rn. 49; VGH Kassel, Urteil vom 27. Mai 2014 - 9 C 2269/12.T - juris Rn. 75; OVG Münster, Urteil vom 13. November 2008 - 20 D 124/06.AK - juris Rn. 46).
  • VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15

    HINDERNISFREIHEIT AN FLUGPLÄTZEN; LANDEANFLUG; PLATZRUNDE; WINDKRAFTANLAGEN

    Der beschließende Senat hält an seiner zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 1 LuftVO a.F. ergangenen Rechtsprechung fest, dass schon dem Wortlaut nach die rechtliche Möglichkeit einer Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe nicht auf die Zeit "während" des unmittelbaren Start- bzw. Landevorgangs und damit nur im Endanflug vor dem Aufsetzen auf der Landebahn beschränkt, sondern eine Unterschreitung erlaubt ist, soweit dies angesichts der Notwendigkeiten des Luftverkehrs bei Start und Landung und damit auch des Landeanflugs gerechtfertigt ist (Urteil vom 27.05.2014 - 9 C 2269/12.T -, juris Rn. 120).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - 4 B 13.17

    (Unter-)Alimentation eines Richters und Altersteilzeitzuschlag

    Ein Kläger darf mithin grundsätzlich nicht allein im öffentlichen Interesse oder zugunsten von Dritten vom Gericht die Beanstandung rechtswidrigen Verhaltens des Staates verlangen (vgl. in diesem Sinne VGH Kassel, Urteil vom 27. Mai 2014 - 9 C 2269/12.T - juris Rn. 53; VG Köln, Urteil vom 20. April 2018 - 9 K 3859/16 - juris Rn. 121; vgl. ferner Pietzner/Ronellenfitsch, Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht, 13. Aufl. 2014, Rn. 811; Terhechte, in: Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, Handkommentar, 4. Aufl. 2016, § 43 VwGO Rn. 37).
  • VGH Hessen, 10.07.2018 - 9 A 986/16

    SICHTFLUG; AN- UND ABLFUGSTRECKEN; SICHERHEITSABSTAND; LUFTFAHRTHINDERNIS;

    Diese Möglichkeit der Abweichung ist auch nicht auf die Zeit "während" des unmittelbaren Start- bzw. Landevorgangs und damit nur auf den Endanflug vor dem Aufsetzen auf der Landebahn beschränkt (st. Rspr. des Senats, vgl. dazu Urteil vom 27.05.2014 - 9 C 2269/12.T -, juris Rn. 120 zur LuftVO a.F.; Beschluss des Senats vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z -, juris Rn. 17).
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