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   VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07   

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VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07 (https://dejure.org/2008,12656)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.11.2008 - 8 UE 1737/07 (https://dejure.org/2008,12656)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. November 2008 - 8 UE 1737/07 (https://dejure.org/2008,12656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungleichbehandlung von Verdichtungsräumen im Geltungsbereich eines Regionalplans und von im selben Planungsraum gelegenen ländlichen Siedlungsbereichen hinsichtlich der Flächennutzungsplanung; Vereinbarkeit des Gesetzes über den Planungsverband Ballungsraum ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; ; PlanvG § 11; ; PlanvG z § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; ROG § 9 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle, Planungsverbandsgesetz: Gemeinde; Normenkontrolle; Planungsverband; Raumordnung; regionaler Flächennutzungsplan; Regionalplan; Selbstverwaltungsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 253
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1713

    Kommunale Grundrechtsklage: Vorschriften des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Zwar habe der Staatsgerichtshof des Landes Hessen in seinem Urteil vom 4. Mai 2004 - P.St. 1713 - betreffend kommunale Grundrechtsklagen mehrerer Gebietskörperschaften, u. a. der Klägerin, das Planungsverbandsgesetz als mit Art. 137 HV vereinbar angesehen, er habe dabei jedoch nicht geprüft, ob die einschlägigen Regelungen mit dem Grundgesetz und sonstigem Bundesrecht vereinbar seien.

    Soweit ein Verstoß gegen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG in Rede steht, wäre eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht deswegen ausgeschlossen, weil die hier anwendbaren landesgesetzlichen Regelungen aufgrund einer Grundrechtsklage der Klägerin und weiterer südhessischer Kommunen bereits Gegenstand der abstrakten Normenkontrolle durch den Staatsgerichtshof des Landes Hessen waren und von diesem durch Urteil vom 4. Mai 2004 - P.St. 1713 - (StAnz. 2004, 2097) für mit Art. 137 HV vereinbar erklärt worden sind.

    Insoweit kann zunächst auf das zitierte Urteil des Staatsgerichtshofs vom 4. Mai 2004 (a.a.O.) verwiesen werden, in dem ausführlich zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur bundesverfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Zusammenhang mit Einschränkungen der Planungshoheit Stellung genommen worden ist.

    Der Staatsgerichtshof hat sich im Abschnitt C der Begründung seines Urteils vom 4. Mai 2004 (a.a.O., StAnz. 2004, S. 2105 ff.) ausführlich mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit und Planung in der Region Rhein-Main auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht der betroffenen Kommunen, dem Gebietszuschnitt des Ballungsraums Rhein-Main und der Interessenabwägung des Gesetzgebers zu diesen Punkten beschäftigt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Regelungen mit Art. 137 HV vereinbar sind.

    Was die Vereinbarkeit des Planungsverbandsgesetzes mit der verfassungsrechtlichen Garantie kommunaler Selbstverwaltung betrifft, sind die aufgeworfenen grundsätzlichen Rechtsfragen im erforderlichen Umfang durch die zitierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die in dieser Angelegenheit ergangener Entscheidung des Staatsgerichtshofs mit Urteil vom 4. Mai 2004 (a.a.O.) geklärt.

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Das bedeutet, dass der Wesensgehalt der kommunalen Selbstverwaltung nicht ausgehöhlt werden darf (vgl. zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG BVerfGE 76, 107 [118] m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage bislang offen gelassen (BVerfGE 56, 298 [313]; 76, 107 [118 f.]).

    Da der Kernbereich nur institutionell, nicht jedoch für einzelne Gemeinden gewahrt sein muss, ist er jedenfalls dann nicht verletzt, wenn die Planungshoheit einzelner Gemeinden in räumlich abgegrenzten Gebieten eingeschränkt wird (BVerfGE 56, 298 [313]; 76, 107 [119]).

    Wird einzelnen Gemeinden hinsichtlich ihrer Planungshoheit eine besondere Einschränkung auferlegt, so ist zu prüfen, ob überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff in die Planungshoheit erfordern (BVerfGE 56, 298 [313 f.]; 76, 107 [119 f.]).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage bislang offen gelassen (BVerfGE 56, 298 [313]; 76, 107 [118 f.]).

    Der Kernbereich wäre jedenfalls betroffen, wenn die kommunale Selbstverwaltung völlig beseitigt oder derart ausgehöhlt wird, dass die Gemeinde keinen ausreichenden Spielraum zu ihrer Ausübung mehr hat (BVerfGE 56, 298 [312] m.w.N.), wenn also die Selbstverwaltung nur noch ein Scheindasein führen könnte (BVerfGE 79, 127 [155]).

    Da der Kernbereich nur institutionell, nicht jedoch für einzelne Gemeinden gewahrt sein muss, ist er jedenfalls dann nicht verletzt, wenn die Planungshoheit einzelner Gemeinden in räumlich abgegrenzten Gebieten eingeschränkt wird (BVerfGE 56, 298 [313]; 76, 107 [119]).

    Wird einzelnen Gemeinden hinsichtlich ihrer Planungshoheit eine besondere Einschränkung auferlegt, so ist zu prüfen, ob überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff in die Planungshoheit erfordern (BVerfGE 56, 298 [313 f.]; 76, 107 [119 f.]).

  • VG Gießen, 04.07.2007 - 8 E 1696/05

    Übertragung der Flächennutzungsplanung auf einen Planungsverband

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Juli 2007 - 8 E 1696/05 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 4. Juli 2007 - 8 E 1696/05 - hat das Verwaltungsgericht Gießen die Klage abgewiesen und die Berufung zugelassen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 4. Juli 2007 - 8 E 1696/05 - , den Bescheid des Verbandsvorstands des Beklagten vom 12. Dezember 2001 und dessen Widerspruchsbescheid vom 20. Juni 2005 aufzuheben.

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Der Kernbereich wäre jedenfalls betroffen, wenn die kommunale Selbstverwaltung völlig beseitigt oder derart ausgehöhlt wird, dass die Gemeinde keinen ausreichenden Spielraum zu ihrer Ausübung mehr hat (BVerfGE 56, 298 [312] m.w.N.), wenn also die Selbstverwaltung nur noch ein Scheindasein führen könnte (BVerfGE 79, 127 [155]).

    Bei der Abwägung der für eine örtliche Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben durch die Gemeinden einerseits und für eine überörtliche Wahrnehmung dieser Aufgaben durch andere Institutionen, insbesondere Planungsverbände andererseits sprechenden Interessen ist schließlich der sog. Rastede-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1988 - 2 BvR 1619/83 u.a. - (BVerfGE 79, 127 = NVwZ 1989, 347 = juris) zu berücksichtigen, in dem einerseits klargestellt worden ist, dass der Gesetzesvorbehalt des Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG nicht nur die Art und Weise der Erledigung der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft umfasse, sondern ebenso die gemeindliche Zuständigkeit für diese Angelegenheiten.

  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Diese schon in den Vorgängerbestimmungen des Bundesbaugesetzes (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1987 - 2 BvL 16/84 -, BVerfGE 77, 288 = NVwZ 1988, 619 = juris) angelegte Konstruktion ist Teil des Gesetzesvorbehalts, unter dem die - institutionelle - Gewährleistung der Planungshoheit durch Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG steht.

    In seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1987 (a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht zwar das bundesgesetzliche Konzept einer primär örtlichen Bauleitplanung bestätigt, aber gleichzeitig Modelle einer Verlagerung der Bauleitplanung auf eine überörtliche Ebene unter bestimmten Voraussetzungen gebilligt (juris Rdnrn. 45, 52 und 57):.

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Mit Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 - habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nur der so genannte Wesensgehalt der Planungshoheit zum Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltung gehöre und die Einschränkung der kommunalen Planungshoheit aufgrund übergeordneter Planungen - zum Beispiel durch Regionalpläne oder durch Landesentwicklungspläne - sowie durch Fachplanungen nicht ohne weiteres den Wesensgehalt der Planungshoheit betreffe.

    Insbesondere der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 - (BVerfGE 103, 332 = NVwZ-RR 2002, 81 = juris), auf den sich die Klägerin in erster Linie beruft, bietet für diese Auffassung keine Handhabe.

  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvL 12/62

    Freiburger Polizei

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Das Bundesverfassungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht nicht deswegen unzulässig ist, weil eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts zum gleichen Prüfungsgegenstand ergangen ist (BVerfG, B. vom 26. November 1963 - 2 BvL 12/62 -, BVerfGE 17, 172 = juris Rdnrn.30 f.; B. vom 23. Juli 2002 - 2 BvL 14/98 -, LKV 2002, 569 = juris Rdnr. 53).

    Eine Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht ist nicht deswegen unzulässig, weil eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts zum gleichen Prüfungsgegenstand ergangen ist (BVerfGE 2, 380 [388 f.]; 17, 172 [179 f.]; 34, 52 [58]; 55, 207 [224 f.]).".

  • BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98

    Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Das Bundesverfassungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass eine Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht nicht deswegen unzulässig ist, weil eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts zum gleichen Prüfungsgegenstand ergangen ist (BVerfG, B. vom 26. November 1963 - 2 BvL 12/62 -, BVerfGE 17, 172 = juris Rdnrn.30 f.; B. vom 23. Juli 2002 - 2 BvL 14/98 -, LKV 2002, 569 = juris Rdnr. 53).

    Dies betrifft aber lediglich die abstrakte (prinzipale) Normenkontrolle im Wege der Verfassungsbeschwerde und schließt Richtervorlagen im Rahmen der inzidenten (konkreten) Normenkontrolle nach § 100 Abs. 1 S. 1 GG nicht aus, wie die oben zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2002 (a.a.O.) zeigt.

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.2008 - 8 UE 1737/07
    Eine Richtervorlage zum Bundesverfassungsgericht ist nicht deswegen unzulässig, weil eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts zum gleichen Prüfungsgegenstand ergangen ist (BVerfGE 2, 380 [388 f.]; 17, 172 [179 f.]; 34, 52 [58]; 55, 207 [224 f.]).".
  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

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