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   VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19   

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https://dejure.org/2019,1691
VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19 (https://dejure.org/2019,1691)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.01.2019 - 8 B 1/19 (https://dejure.org/2019,1691)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Januar 2019 - 8 B 1/19 (https://dejure.org/2019,1691)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8b Abs. 2 Nr. 5a HGO
    Bürgerbegehren gegen Bauvorhaben

  • Wolters Kluwer

    Bürgerbegehren gegen Bauvorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGO § 8b Abs. 2 Nr. 5a
    Antragsbefugnis; Außenvertretung; Beschluss; Bürgerbegehren; Gemeindevertreter; Gemeindevertretung; Gemeindevorstand; Kompetenzverletzung; rechtswidrig; wirksam; Zuständigkeitsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan "Wohngebiet Dornberg" der Gemeinde Mühltal unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan aus gemeinderechtlichen Gründen unzulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Darmstadt, 07.12.2018 - 3 L 2133/18

    Bürgerbegehren

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2018 - 3 L 2133/18.DA - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert und der Antrag abgelehnt.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2018, Az.: 3 L 2133/18.DA, den Antrag des Antragstellers vom 30. September 2018 auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abzulehnen.

    Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2018 - 3 L 2133/18.DA - ist begründet.

  • VGH Hessen, 20.09.2018 - 8 B 1358/18

    Bürgerbegehren und Bauleitplanung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19
    Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 20. September 2018 (8 B 1358/18 - juris).
  • VG Gießen, 07.12.2020 - 8 K 2724/19

    Anforderungen an die Beratung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in Sitzungen

    Auch wenn derartige Außenvertretungsakte des Verwaltungsorgans, des Gemeindevorstandes, unabhängig von der innergemeindlichen Willensbildung rechtlich wirksam sind (Hess. VGH, Beschluss vom 30.09.2020 - 8 B 77/20 - Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2019 - 8 B 1/19 -, juris, Rn. 29 ), muss dem jeweiligen Gemeindevertreter vor dem Hintergrund des Gebots des effektiven Rechtsschutzes eine gerichtliche Klärung der ggf. eingetretenen Rechtsverletzung möglich bleiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.05.2016 - BVerwG 1 WDS-VR 8.15 -, juris, Rn. 21; HessVGH, Beschluss vom 30.09.2020 - 8 B 77/20 -).
  • VG Darmstadt, 04.02.2019 - 3 L 192/19
    Soweit der Eilantrag auf ein Vorziehen des Tagesordnungspunktes 16 gerichtet ist, besteht überdies auch deswegen kein Anordnungsgrund, weil das Verwaltungsstreitverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit dessen Beschluss vom 28.01.2019 - 8 B 1/19 - erledigt ist und die in dem Antrag der Antragstellerin begehrte Rücknahme der Beschwerde zu spät kommen würde.
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