Rechtsprechung
VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 8b Abs. 2 Nr. 5a HGO
Bürgerbegehren gegen Bauvorhaben - Wolters Kluwer
Bürgerbegehren gegen Bauvorhaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGO § 8b Abs. 2 Nr. 5a
Antragsbefugnis; Außenvertretung; Beschluss; Bürgerbegehren; Gemeindevertreter; Gemeindevertretung; Gemeindevorstand; Kompetenzverletzung; rechtswidrig; wirksam; Zuständigkeitsverteilung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Kurzinformation)
Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan "Wohngebiet Dornberg" der Gemeinde Mühltal unzulässig
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan aus gemeinderechtlichen Gründen unzulässig
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 07.12.2018 - 3 L 2133/18
- VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Darmstadt, 07.12.2018 - 3 L 2133/18
Bürgerbegehren
Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2018 - 3 L 2133/18.DA - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung abgeändert und der Antrag abgelehnt.unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2018, Az.: 3 L 2133/18.DA, den Antrag des Antragstellers vom 30. September 2018 auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abzulehnen.
Die gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 7. Dezember 2018 - 3 L 2133/18.DA - ist begründet.
- VGH Hessen, 20.09.2018 - 8 B 1358/18
Bürgerbegehren und Bauleitplanung
Auszug aus VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 B 1/19
Wegen der Einzelheiten wird Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 20. September 2018 (8 B 1358/18 - juris).
- VG Gießen, 07.12.2020 - 8 K 2724/19
Anforderungen an die Beratung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in Sitzungen …
Auch wenn derartige Außenvertretungsakte des Verwaltungsorgans, des Gemeindevorstandes, unabhängig von der innergemeindlichen Willensbildung rechtlich wirksam sind (Hess. VGH, Beschluss vom 30.09.2020 - 8 B 77/20 - Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2019 - 8 B 1/19 -, juris, Rn. 29 ), muss dem jeweiligen Gemeindevertreter vor dem Hintergrund des Gebots des effektiven Rechtsschutzes eine gerichtliche Klärung der ggf. eingetretenen Rechtsverletzung möglich bleiben (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23.05.2016 - BVerwG 1 WDS-VR 8.15 -, juris, Rn. 21; HessVGH, Beschluss vom 30.09.2020 - 8 B 77/20 -). - VG Darmstadt, 04.02.2019 - 3 L 192/19 Soweit der Eilantrag auf ein Vorziehen des Tagesordnungspunktes 16 gerichtet ist, besteht überdies auch deswegen kein Anordnungsgrund, weil das Verwaltungsstreitverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit dessen Beschluss vom 28.01.2019 - 8 B 1/19 - erledigt ist und die in dem Antrag der Antragstellerin begehrte Rücknahme der Beschwerde zu spät kommen würde.