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   VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04   

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https://dejure.org/2007,6503
VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04 (https://dejure.org/2007,6503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.03.2007 - 6 N 3224/04 (https://dejure.org/2007,6503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. März 2007 - 6 N 3224/04 (https://dejure.org/2007,6503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der in der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für den Prime Standard begründeten Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten mit höherrangigem Recht; Börsenrat als für den Erlass der Börsenordnung zuständiges Organ der Börse; Form der ...

  • Judicialis

    BörsG § 42; ; BörsO § 63; ; GG Art 12 Abs. 1; ; GG Art 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht: börsenrechtlicher Quartalsbericht - Prime Standard, Quartalsbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BörsG § 42; BörsO § 63; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1
    Zur Frage der Wirksamkeit der in der Börsenordnung für den Prime Standard begründeten Pflicht zur Veröffentlichung von Quartalsberichten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Quartalsberichtspflicht bei Aufnahme in "Prime Standard" rechtmäßig - Porsche unterliegt mit Normenkontrollantrag

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.3.2007)

    Streit um Zulassungsregeln der Frankfurter Börse // Porsche klagt gegen Pflicht zu Quartalsberichten

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1264
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Der Erlass der Börsenordnung durch den Börsenrat (Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) obliegt damit einem demokratisch gebildeten Organ, in dem die in den beteiligten gesellschaftlichen Gruppen lebendigen Kräfte in eigener Verantwortung zur Ordnung der sie besonders berührenden Angelegenheiten herangezogen werden, wie es das Bundesverfassungsgericht in der Facharztentscheidung vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 - (BVerfGE 33, 125, 157 ff) ausdrückt.

    Der Sinn der Verleihung von Satzungsautonomie, gesellschaftliche Kräfte zu aktivieren, den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen die Regelung solcher Angelegenheiten, die sie selbst betreffen und die sie in überschaubaren Bereichen am sachkundigsten beurteilen können, eigenverantwortlich zu überlassen (BVerfGE 33, 125, 156), wird damit erreicht.

  • BVerwG, 02.03.2005 - 6 BN 7.04

    Anforderungen an das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 S. 3

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Im vorliegenden Zusammenhang reicht es aus, dass eine Verletzung der Grundrechte der Antragstellerin aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen erscheint (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 02.03.2005 - 6 BN 7.04).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 2. März 2005 - 6 BN 7.04 - ausführt, können auf faktischem Zwang beruhende Einflüsse auf den Wettbewerb und die Ausübung der beruflichen Tätigkeit eine Einschränkung der Berufsfreiheit darstellen.

  • VG Frankfurt/Main - 9 E 1644/03

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main weist auf zwei Termine (Porsche AG) am

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Bereits am 28. Januar 2003 hatte die Zulassungsstelle der Antragsgegnerin den Antrag der Antragstellerin auf Zulassung zum Prime Standard des amtlichen Marktes abgelehnt (Bl. 115 der beigezogenen Akte des VG Frankfurt am Main 9 E 1644/03 - künftig: BA -).

    Ferner wird auf die Akten des zuvor beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main anhängigen Klageverfahrens 9 E 1644/03 (4 Hefter) sowie auf die die Beschlussfassung über die einschlägigen Bestimmungen der Börsenordnung betreffenden Vorgänge der Beklagten (5 Ordner) Bezug genommen.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht im Apothekenurteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - (BVerfGE 7, 377 ff.) entwickelten Stufentheorie kann die Freiheit der Berufsausübung, um die es hier geht, beschränkt werden, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls es zweckmäßig erscheinen lassen.
  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Nach der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bestehen keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen berufsrechtliche Regelungen in Gestalt von Satzungen öffentlich-rechtlicher Berufsverbände oder Anstalten (BVerfG, Beschluss vom 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94 -, BVerfGE 111, 191).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-356/00

    Testa und Lazzeri

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Jedoch ist ein Mitgliedstaat nicht grundsätzlich gehindert, durch eine nationale Vorschrift von den Bestimmungen einer Richtlinie nicht geregelte Sachverhalte zu erfassen, wobei es jedoch aus einer solchen weitergehenden nationalen Regelung klar hervorgehen muss, dass sie keine Umsetzung der Richtlinie darstellt, sondern auf dem autonomen Willen des nationalen Gesetzgebers beruht (EuGH, Urteil vom 21.11.2002 - C-356/00 -, EuGHE 2002, 10799).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Ein Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag besteht nämlich dann nicht, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erweisen würde, weil der Antragsteller seine Rechtsstellung mit der begehrten Entscheidung nicht verbessern kann (BVerwG, Urteil vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732, 733).
  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 6 N 1388/05

    Verteilung der Aktienskontren des amtlichen und geregelten Marktes

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Zu den weiteren formellen Voraussetzungen der Gültigkeit des § 63 BörsO hat sich der Senat in einem Urteil vom 27. September 2006 - 6 N 1388/05 - auf den Seiten 24 bis 27 wie folgt geäußert:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - 10a D 170/93

    Einzelhandelsunternehmen; Bebauungsplan; Nachbargemeinde; Abwendung von

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    § 63 BörsO erweist sich damit als eine Rechtsnorm mit berufsregelndem Inhalt (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 03.05.1994 - 10a D 170/93.NE - NWVBl. 1995, 99, 101), die grundsätzlich geeignet ist, in die durch Art. 12 und 14 GG geschützte Rechtssphäre der Antragstellerin einzugreifen.
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2007 - 6 N 3224/04
    Durch die Ausfertigung soll sichergestellt werden, dass der Inhalt der als Satzung beschlossenen Börsenordnung mit dem Willen des Börsenrates als Beschlussorgan übereinstimmt (vgl. für Bebauungspläne BVerwG, Beschluss vom 09.05.1996 - BVerwG 4 B 60.96 -, NVwZ-RR 1996, 630).
  • StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals:

  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

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