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   VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85   

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https://dejure.org/1986,7545
VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85 (https://dejure.org/1986,7545)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.10.1986 - 2 UE 773/85 (https://dejure.org/1986,7545)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Oktober 1986 - 2 UE 773/85 (https://dejure.org/1986,7545)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Gewährleistung einer geheimen Wahl durch den Wahlleiter; Abbruch der Wahl; Einsichtnahme in Stimmzettel im Wahlprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.1978 - 7 A 75/78

    Handschriftlich auszufüllende Stimmzettel bei Bürgermeisterwahl

    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85
    Unbeschadet der Rechtsprechung, die ein handschriftliches Ausfüllen der Stimmzettel (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1978 - 7 A 75/78 -, DÖV 1980, 61) für zulässig hält, liegt hier die besondere Situation vor, daß nur ein Stimmzettel voraussichtlich eine handschriftliche - nicht nur kennzeichnende - Eintragung enthält.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.02.1984 - 2 A 37/83
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85
    Die geheime Wahl erfordert mithin eine technische Gestaltung des Wahlvorganges, die es einerseits unmöglich macht, die Wahlentscheidung eines Wählers während des Wahlvorganges zu erkennen, die es andererseits aber auch unmöglich macht, die Wahlentscheidung zu rekonstruieren (H. Meyer, Kommunalwahlrecht in: Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, 2. Auflage, Band 2, S. 41; OVG Lüneburg, DÖV 1985, S. 152 f.).
  • VGH Hessen, 12.02.1980 - II OE 114/79
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85
    Ihrer Art nach handelt es sich um eine allgemeine Feststellungsklage im Sinne von § 43 VwGO; der Wahlbeschluß der Beklagten ist nicht als Verwaltungsakt anzusehen, sondern als politische Mehrheitsentscheidung, die keinen Ermessensbindungen unterliegt und auch keine unmittelbaren Rechte des Wahlbewerbers begründet oder aufhebt (Hess VGH, Urteil vom 12. Februar 1980 - II OE 114/79 -, HessVGRspr. 1980, 35/36).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1955 - 1 S 338/55
    Auszug aus VGH Hessen, 28.10.1986 - 2 UE 773/85
    Soweit überhaupt eine Vernehmung des Wählers als Zeugen über seine eigene Stimmabgabe für zulässig erachtet wird (so z.B. Becker, DÖV 1959, S. 705 f.; Tiedemann, NJW 1967, 1013 f.; für unzulässig halten dies OVG Münster, OVGE 14, S. 257, 261 f.; Württ.-Bad. VGH ESVGH 5, S. 167, 170; Böckenförde, NJW 1967, 239 f. ), wird dem Betroffenen wenigstens ein Aussageverweigerungsrecht zugestanden.
  • VG Gießen, 02.06.2020 - 8 K 133/19

    Zur Gültigkeit einer kommunalrechtlichen Wahl zum Stadtverordnetenvorsteher

    Ihrer Art nach handelt es sich um eine allgemeine Feststellungsklage im Sinne des § 43 VwGO; der Wahlbeschluss der Beklagten ist - trotz des nach § 55 Abs. 6 Satz 1 HGO durchzuführenden Vorverfahrens - nicht als Verwaltungsakt anzusehen, sondern als politische Mehrheitsentscheidung, die keinen Ermessensbindungen unterliegt und auch keine unmittelbaren Rechte des Wahlbewerbers begründet oder aufhebt (vgl. HessVGH, Urteil vom 28.10.1986 - 2 UE 773/85 , Juris, Rn. 27 , mit Verweis auf HessVGH, Urteil vom 12.02.1980 - II OE 114/79, Juris).

    Der Grundsatz der geheimen Wahl verlangt, dass der Wahlberechtigte sein Wahlrecht so ausüben kann, dass andere Personen keine Kenntnis von seiner Wahlentscheidung erhalten, also nicht erkennbar ist, wie er wählen will, wählt oder gewählt hat ( HessVGH, Urteil vom 28.10.1986 - 2 UE 773/85 , Juris, Rn. 32 , mit Verweis auf Seifert, Bundeswahlrecht, 3. Auflage, Art. 38 GG Rn. 33).

  • VGH Hessen, 03.09.1987 - 6 UE 38/87

    STIMMZETTEL

    Der bisher für das Kommunalrecht zuständige 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat derartige nach § 55 Abs. 6 Satz 3 HGO erhobene "Wahlanfechtungsklagen" als allgemeine Feststellungsklagen im Sinne von § 43 VwGO angesehen (Urteile vom 28. Oktober 1986 - 2 UE 773/85 -, 12. Februar 1980 - 2 OE 114/79 - Hess.VGRspr. 1980, 35 f).
  • VG Düsseldorf, 09.06.2015 - 22 K 2703/15

    Streit um Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs, Hessischer Verwaltungsgerichtshof Urteil vom 28. Oktober 1986, - 2 UE 773/85 -, da dort, anders als der Beklagte meint, schon ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde lag.
  • VG Gießen, 19.07.1995 - 8 E 1046/93

    Zur Wählbarkeit eines Stadtrates; hier: zur Bestimmung der Hauptwohnung

    Die Klage ist ihrer Art nach allgemeine Feststellungsklage, gerichtet auf Feststellung der Ungültigkeit der Wahl (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.10.1986 - 2 UE 773/85 -, HSGZ 1987, S. 107 ff.).
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