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   VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10.N   

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VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10.N (https://dejure.org/2012,13865)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.03.2012 - 4 C 694/10.N (https://dejure.org/2012,13865)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N (https://dejure.org/2012,13865)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 1a BauGB, § ... 1 BauGB, § 2 BauGB, § 2a BauGB, § 8 BauGB, § 9 BauGB, § 10 BauGB, § 214 BauGB, § 1 BauNVO, § 11 BNatSchG, § 34 BNatSchG, § 34 BNatSchG, § 42 BNatSchG, § 43 BNatSchG, § 31 HENatG, § 47 VwGO
    Rechtsschutzbedürfnis; Normenkontrollverfahren wegen eines durchgreifenden Rechtsfehlers; drittschützendes Abwägungsgebot; Immissionsschutz; Naturschutz; artenschutzrechtliche Problematik; ökologisches Fachgutachten; Umweltschutz; Ermittlungsdefizit; EFH-

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wohnbauplanung in verlärmter Umgebung erfordert aktiven Schall-schutz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    Gegen diesen Grundsatz würde verstoßen, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09 - BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531), OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.01.2009 - 7 D 11/08.NE - NuR 2009, 421 und vom 17.04.2008 - 7 D 110/07.NE - Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.03.2010 - 8 N 09.2304 - Juris; zu der Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung vgl.: BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274, 293 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - BVerwG 3 A 39.07 - NVwZ 2010, 44).

    Ein städtebauliches Bedürfnis nach einer zeitlichen Staffelung von baulichen Anlagen besteht jedoch dort, wo eine bestimmte Anlage zunächst verwirklicht sein muss, bevor weitere Anlagen folgen können, um z. B. die von der Bauleitplanung zu lösenden Konflikte des Immissionsschutzes sachgerecht zu lösen (Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010, a.a.O.; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Stand: Oktober 2011,§ 9 Rdnr. 511).

    Dass es in diesen Fällen angesichts angespannter öffentlicher Haushalte in jedem Fall zu einer Bebauung im Wege der Ersatzvornahme kommt, kann ebenfalls nicht angenommen werden (vgl. hierzu auch: Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010, a.a.O.).

    So lässt das Schallschutzkonzept der Antragsgegnerin unberücksichtigt, dass für die in einem allgemeinen Wohngebiet zulässige Wohnbebauung ein Baugenehmigungsverfahren nicht obligatorisch und daher nicht sichergestellt ist, dass auf der Ebene der Baugenehmigung für die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben Sorge getragen wird (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 22.03.2007 - BVerwG 4 CN 2.06 - NVwZ 2007, 831) festgestellt, dass jedenfalls dann, wenn die Orientierungswerte der DIN 18005-1 nur an den Rändern des geplanten Wohngebiets um mehr als 10 dB(A) über den Orientierungswerten der DIN 18005-1 liegen, im Inneren des Gebiets aber im Wesentlichen eingehalten würden, passiver Lärmschutz ausreichend sein kann (a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, a.a.O.).

    Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zu Gesundheitsgefahren zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung als Orientierungshilfe herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 22.03.2007, a. a. O.).

    Allerdings ist bei derartigen Festsetzungen zugleich in besonderer Weise darauf zu achten, dass auf der straßenabgewandten Seite der Grundstücke geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden können (BVerwG, Urteil vom 22.03.2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    Gegen diesen Grundsatz würde verstoßen, wenn Anforderungen an die artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme gestellt würden, die keinen für die Planungsentscheidung wesentlichen Erkenntnisgewinn versprechen und außerhalb jedes vernünftigen Verhältnisses zu dem damit erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen würden (Hessischer VGH, Urteil vom 22.04.2010 - 4 C 306/09 - BRS 76 Nr. 5 = BauR 2010, 1531), OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.01.2009 - 7 D 11/08.NE - NuR 2009, 421 und vom 17.04.2008 - 7 D 110/07.NE - Juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 16.03.2010 - 8 N 09.2304 - Juris; zu der Ermittlungsdichte im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung vgl.: BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274, 293 ff.; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - BVerwG 3 A 39.07 - NVwZ 2010, 44).

    Aus diesem Grunde ist eine naturschutzfachliche Meinung einer anderen Einschätzung nicht bereits deshalb überlegen oder ihr vorzugswürdig, weil sie umfangreichere oder aufwändigere Ermittlungen oder strengere Anforderungen für richtig hält (vgl. zum ganzen BVerwG, Urteil vom 09.07.2008, a.a.O.).

    Hierzu gehört die Darstellung der artspezifischen Gefährdungsfaktoren und die von der geplanten Wohnbebauung verursachten konkreten Betroffenheiten sowie die artspezifischen Schadensbegrenzungs- und Populationssicherungsmaßnahmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    In der Regel gehört zu der vom Bebauungsplan einzuhaltenden Grundkonzeption die Zuordnung der einzelnen Bauflächen zueinander und zu den von der Bebauung freizuhaltenden Flächen (grundlegend: BVerwG, Urteil vom 26.02.1999 - BVerwG 4 CN 6/98 - NVwZ 2000/197), BVerwG, Urteil vom 28.02.1975 - BVerwG 4 C 74.72 - BVerwGE 48, 70; s. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 24.01.1989 - 4 N 8/82 - NVwZ-RR 1989, 609).

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung "im Großen und Ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.02.1999 - BVerwG 4 CN 6.98 - NVwZ 2000, 197).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde bei einer Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - -BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    Dieses erfasst sowohl das Leben innerhalb der Gebäude als auch die angemessene Nutzung der Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen, Hausgärten, Kinderspielplätze und sonstiger Grün- und Freiflächen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.2005, a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 21.05.1976 - BVerwG IV C 80.74 - NJW 1976, 1760).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    Einer erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bedarf es insoweit nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987 - BVerwG 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 51.87

    Bauplanungsrecht: Bauplanungsrechtliche Hindernisse für Grundstücksteilung,

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Baulasten (vgl. § 75 HBO) grundsätzlich auch zu Verpflichtungen nach Bauplanungsrecht begründet werden können (BVerwG, Urteil vom 14.02.1991 - BVerwG 4 C 51.87 - BRS 51 Nr. 161).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    Ob der Bebauungsplan noch aus weiteren vom Antragsteller genannten Gründen als unwirksam zu betrachten ist, kann offenbleiben; denn wenn einem Normenkontrollantrag wegen eines durchgreifenden Rechtsfehlers stattgegeben werden muss, ist das Oberverwaltungsgericht befugt, davon abzusehen, die angegriffene Satzung auf ihr etwa anhaftende weitere Mängel zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2001 - BVerwG 4 BN 21.01 - NVwZ 2002, 83).
  • BVerwG, 22.12.2004 - 4 B 75.04

    Anspruch auf Lärmschutz in der Form der Verwendung von Flüsterasphalt; Verwendung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10
    Es kann hier offen bleiben, ob ein Abwägungsfehler bereits deshalb vorliegt, weil die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 22.12.2004, BVerwG 4 B 75/04 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 42) im unmittelbar an die Bahnlinie angrenzenden östlichen Plangebiet mit 66 dB(A) nachts erreicht ist.
  • BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07

    Ermittlung und Feststellung des abwägungserheblichen Materials bei der

  • BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2005 - 7 D 48/04
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - 7 D 11/08

    Umweltprüfung: Scoping-Termin erforderlich?

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10

    Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 16.03.2010 - 8 N 09.2304

    Bestehen einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative einer

  • VGH Hessen, 24.01.1989 - IV N 8/82

    Mitwirkung eines Ausgeschlossenen beim Bebauungsplanbeschluß - Entwicklungsgebot

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - 7 D 110/07

    Anforderungen an eine städtebauliche Rechtfertigung i.R.e. Ausweisung neuer

  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 CN 3.09

    Sondergebiet; Verbrauchermarkt; Verkaufsfläche; Verkaufsflächenobergrenze;

  • VGH Hessen, 26.11.1999 - 4 NG 1902/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren - anderer wichtiger Grund

  • VGH Hessen, 21.02.2008 - 4 N 869/07

    Kein Verstoß eines Bebauungsplans gegen BauGB § 1 Abs 3 aufgrund von

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2022 - 12 S 4089/20

    Einwendungen von ehemaligen Bewohner einer Landesaufnahmeeinrichtung gegen deren

    Das Rechtsschutzinteresse ist zu verneinen, wenn der Antragsteller unabhängig vom Ausgang des Normenkontrollverfahrens keine reale Chance hat, die von ihm geltend gemachte Rechtsverletzung abzuwenden bzw. seine Rechtsstellung zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.04.2002 - 4 CN 3.01 -, juris Rn. 10 f.; Hessischer VGH, Urteil vom 29.03.2012 - 4 C 694/10.N -, juris Rn. 30).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Eine derartige generelle Vollzugsunfähigkeit kann auch durch artenschutzrechtliche Hindernisse begründet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. August 1997, a.a.O., Rn. 14; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 26. November 2010, a.a.O., Rn. 32; HessVGH, Urteil vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris Rn. 36).

    Erforderlich, aber auch ausreichend, ist eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008, a.a.O., Rn. 54 ff; HessVGH, Urteil vom 29. März 2012, a.a.O., Rn. 38; OVG NW, Urteil vom 17. April 2008, a.a.O., Rn 170 und Urteil vom 30. Januar 2009, a.a.O., Rn. 150; Lau, a.a.O., Rn. 219 f., alle m.w.N.).

    Im Übrigen dürften unzureichende Ermittlungen nicht unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsunfähigkeit, sondern als Ermittlungsdefizit im Zusammenhang mit der Abwägung von Bedeutung sein (vgl. HessVGH, Urteil vom 29. März 2012, a.a.O., Rn. 45).

    Die Planung sollte sich daher daran ausrichten, dass die neuen Wohnhäuser allenfalls solchen Außenpegeln ausgesetzt sind, die die Orientierungswerte der DIN 18005-1 jedenfalls nicht überschreiten (HessVGH, Urteil vom 29. März 2012, a.a.O., Rn. 60, 66).

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Plangeber von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan Abstand nehmen darf, wenn bei einer vorausschauenden Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2007 - BVerwG 4 BN 10.07 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 13. August 2010 - BVerwG 4 BN 6.10 -, NUR 2010, 797, juris Rn. 15; HessVGH, Urteil vom 22. April 2010 - 4 C 306/09.N -, BRS 76 Nr. 5, juris Rn. 97 und Urteil vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris Rn. 71) und die planende Stelle davon ausgehen kann, dass der zunächst ungelöst gebliebene Konflikt im Zeitpunkt der Plandurchführung in einem anderen Verfahren in Übereinstimmung mit ihrer eigenen planerischen Entscheidung bewältigt wird (vgl. Stüer, a.a.O., Rn. 895).

    Inwieweit damit sichergestellt ist, dass im Verfahren über die Erteilung einer Baugenehmigung oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren auch die Einhaltung eines hinreichenden Schallschutzniveaus gewährleistet ist und die Bauaufsichtsbehörde wirksam für die Einhaltung der Lärmschutzvorgaben Sorge tragen kann, ist fraglich (vgl. zu einer entsprechenden Fallkonstellation HessVGH, Urteil vom 22. April 2010, a.a.O., Rn. 97 und Urteil vom 29. März 2012, a.a.O., Rn. 71).

  • VGH Hessen, 18.05.2017 - 4 C 2399/15

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Bekanntmachung von Ausgleichsflächen

    Dabei kann es mit dem Gebot einer angemessenen Abwägung vereinbar sein, wenn eine Wohnnutzung auch am Rand eines Neubaugebiets zugelassen wird, obwohl dort die Orientierungswerte etwa um 10 dB(A) oder mehr überschritten werden (Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 448/12.N -, ZfBR 2014, 780 und vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, NuR 2012, 644).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Die gerichtliche Prüfung der in diesem Rahmen getroffenen, auf fachgutachtlichen Stellungnahmen gestützten Annahmen der Planfeststellungsbehörde hat sich dementsprechend ebenfalls darauf zu beschränken, ob sie im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem Bewertungsverfahren beruhen, das sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweist, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (vgl. insgesamt zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274; Urt. v. 12.8.2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308; Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239; HessVGH, Urt. v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2014 - 3 S 1505/13

    Wählbarkeit überwiegend körperlich tätiger Arbeitnehmer der Gemeinde zum

    § 1a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatschG - das Verbot, die Erhaltungsziele eines FFH-Gebiets erheblich zu beeinträchtigten - bilden somit eine der Abwägung vorgelagerte gesetzliche Planungsschranke (Hess. VGH, Urt. v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644 juris Rn. 47; Urt. des Senats v. 23.1.2013 - 3 S 1409/11 - juris Rn. 40).

    Es gibt allerdings keine Bestimmungen, die - wie etwa Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB hinsichtlich des Umweltberichts - eine Formalisierung dieser Vorprüfung vorschreiben (BVerwG, Urt. v. 14.7.2011 - 9 A 12.10 - NuR 2011, 866; Hess. VGH, Urt. v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644; Krautzberger/Wagner, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand April 2014, § 1a Rn. 210; Mitschang, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand Jan. 2014, § 1a Rn. 501a).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 3 S 2278/12

    Normenkontrolle: Präklusion von Rügen - Begriff "Baugebiet" - Festsetzung eines

    § 1a Abs. 4 BauGB i.V.m. § 34 Abs. 1 Satz 1 BNatschG - dem Verbot, die Erhaltungsziele eines FFH-Gebiets erheblich zu beeinträchtigten - bilden somit eine der Abwägung vorgelagerte gesetzliche Planungsschranke (Hess. VGH, Urt. v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644 juris Rn. 47; Urt. des Senats v. 23.1.2013 - 3 S 1409/11 - juris Rn. 40).

    Es gibt allerdings keine Bestimmungen, die - wie etwa Anlage 1 zu § 2 Abs. 4, §§ 2a und 4c BauGB hinsichtlich des Umweltberichts - eine Formalisierung dieser Vorprüfung vorschreiben (BVerwG, Urt. v. 14.7.2011 - 9 A 12.10 - NuR 2011, 866; Hess. VGH, Urt. v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644; Krautzberger/Wagner, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 1a Rn. 210; Mitschang, in: Berliner Kommentar zum BauGB, Stand Jan. 2014, § 1a Rn. 501a).

  • VGH Hessen, 13.10.2016 - 4 C 962/15

    Baurechts - Bebauungsplan Nr. 1/14 "Nördlich der Albert-Schweitzer-Straße Teil A

    In seiner Entscheidung vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris, hat der Senat ausgeführt, dass sich zwar grundsätzlich die Planung neuer Wohngebiete daran auszurichten habe, dass die neuen Wohnhäuser allenfalls solchen Außenpegeln ausgesetzt sind, die die Orientierungswerte der DIN 18005-1 jedenfalls nicht überschreiten.

    Soweit sie nach wie vor eine fehlende "Kosten-Nutzen-Analyse" in Bezug auf den Verzicht auf den aktiven Schallschutz rügen und insoweit auf die Entscheidung des Senats vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris, verweisen, führt dies zu keinem anderen Ergebnis.

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20

    Abwägungsgebot; Baurecht auf Zeit; Immissionskonflikt; Lärm; Trennungsgebot;

    Das von der Antragstellerin angeführte Urteil des Hessischen VGH (v. 29.3.2012 - 4 C 694/10.N, juris Rn. 67 f.) ist auf die vorliegende Fallkonstellation nicht übertragbar, da dort - anders als hier - die Koppelung der schutzbedürftigen an die abschirmende Bebauung gerade nicht über § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB planerisch gesichert war.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

    Da § 1 Abs. 2 BauNVO keine strikte Zuordnung der dort aufgeführten Baugebiete zu den in § 1 Abs. 1 BauNVO genannten Bauflächen, die in einem Flächennutzungsplan dargestellt werden können, vorsieht, zwingt die Regelung die Gemeinde nicht, auf Flächen, die im Flächennutzungsplan als Gemischte Bauflächen (M) dargestellt sind, lediglich Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) und Kerngebiete (MK) festzusetzen (vgl. HessVGH, Urt. v. 29.03.2012 - 4 C 694/10.N - NuR 2012, 644 [648], RdNr. 53 in juris, zum Fall der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets in einer im Flächennutzungsplan dargestellten gemischten Baufläche).
  • VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14

    Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland

    Dabei kann es mit dem Gebot einer angemessenen Abwägung vereinbar sein, wenn eine Wohnnutzung auch am Rand eines Neubaugebiets zugelassen wird, obwohl dort die Orientierungswerte etwa um 10 dB(A) oder mehr überschritten werden (Hessischer VGH, Urteil vom 20. März 2014, a. a. O., Rdnr. 90 und vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris Rdnr. 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte

  • VGH Hessen, 20.03.2014 - 4 C 448/12

    Ordnungsgemäße Verkündung eines Bebauungsplans bei der Bezugnahme auf

  • VGH Hessen, 26.08.2019 - 4 A 2426/17

    Baurecht, Steuerung der Windkraftnutzung durch Flächennutzungsplan

  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 1.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2013 - 3 S 1409/11

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen die Änderung eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14

    Überplanung flussnaher Flächen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

  • BVerwG, 07.06.2022 - 4 BN 2.22

    Klärungsbedürftigkeit der rechtlichen Anforderungen an die Feststellung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 K 122/11

    Ausweisung eines Industriegebiets; Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplans

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2022 - 8 C 10074/22

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrolle eines Bebauungsplans bei bereits

  • VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916

    Überplanung erheblich lärmvorbelasteter Flächen, Abwägung, Keine

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20

    Zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO

  • VGH Hessen, 25.09.2018 - 3 B 1684/18

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes durch nach § 3

  • OVG Bremen, 01.12.2022 - 1 D 187/22

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Abwägungsmaterial; Ermittlungs- und

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