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   VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87   

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VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87 (https://dejure.org/1990,3749)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.06.1990 - 10 UE 992/87 (https://dejure.org/1990,3749)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Juni 1990 - 10 UE 992/87 (https://dejure.org/1990,3749)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 16 Abs 2 S 2 GG, § 13 AuslG, § 14 Abs 1 AuslG, § 138 Nr 1 VwGO, Art 2 § 1 Abs 3 VGFGEntlG
    Entscheidung eines Asylverfahrens durch Gerichtsbescheid - Überprüfung der Statthaftigkeit einer Berufung durch das Berufungsgericht - Versagung der Weiterleitung eines Asylfolgeantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Hessen, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84

    Asylverfahren: Behördenzuständigkeit, Anhörung des Asylbewerbers, Beachtlichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    Der erkennende Senat hat zwar früher bereits die Auffassung vertreten, daß Feststellungen der Ausländerbehörde zur Beachtlichkeit eines Asylantrags vor dessen Weiterleitung an das Bundesamt und vor dem Erlaß einer Abschiebungsandrohung keine eigenständige Sachentscheidung in der Form eines Verwaltungsakts darstellen (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1984 -- 10 TH 2032/84 --, ZAR 1985, 40 m.w.N., die allerdings nicht alle einschlägig sind).

    Der Kläger hielt sich zwar zu jener Zeit in E -- Kreis D --, Gemeinschaftsunterkunft Hotel "J" auf, was an sich in analoger Anwendung von § 20 AuslG die Zuständigkeit der Ausländerbehörde des genannten Landkreises für die fraglichen Entscheidungen begründen würde, da sich die Zuständigkeit nach § 8 Abs. 1 Satz 4 AsylVfG in der Zuständigkeit für die Antragstellung erschöpft (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 28.08.1984 -- 10 TH 2032/84 --, EZAR 224 Nr. 8 = ZAR 85, 40 ).

  • VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 UE 3116/86

    Zur Verfolgungssituation der Sikhs in Indien - Rechtsschutzinteresse bei Verstoß

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    Soweit der Kläger wegen einer allgemeinen Verfolgung der Mitglieder der Religionsgemeinschaft der Sikhs bzw. der Angehörigen der Khalistan-Bewegung auf die Ereignisse in Indien zur Zeit der Erstürmung des Goldenen Tempels in A und in deren Folgezeit bis zu seiner angeblichen Flucht im Jahre 1985 aus Indien abhebt, muß er sich entgegenhalten lassen, daß der Senat insoweit bereits mit den seinen Prozeßbevollmächtigten bekannten Urteilen vom 22. Oktober 1987 -- 10 UE 3116/86 -- und -- 10 UE 3134/86 --, auf die insoweit Bezug genommen wird, die Überzeugung vertreten hat, daß Sikhs einer Gruppenverfolgung durch den indischen Staat weder 1984 noch später unterworfen waren.

    Sie verdeutlichen den politischen Willen, die Fälle der Anwendung von Präventivhaft zu begrenzen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 22.10.1987 -- 10 UE 3116/86 --, Seite 31 des Urteilsabdrucks).

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    Dies entspricht -- wie später noch in anderem Zusammenhang ausgeführt werden wird -- einer expliziten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 -- 9 C 2.88 --, DVBl 1989, 262 ff. = NVwZ 1989, 743 ff ).

    Dem entspricht, daß das Bundesverwaltungsgericht für den Fall einer Untätigkeit der Ausländerbehörde trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 10 Abs. 4 AsylVfG den Klageantrag auf Verpflichtung zur Weiterleitung des Asyl(folge)antrags als den richtigen prozessualen Schritt ansieht, der gar schon in der ursprünglichen Klage gegen die Abschiebungsandrohung angelegt sei und daher die Annahme einer Klageänderung ausschließe (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 -- 9 C 2.88 --, DVBl. 1989, 262 ff. = NVwZ 1989, 743 ff. ).

  • VGH Hessen, 22.01.1986 - 10 TH 170/86

    Abschiebungsandrohung bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    Auf die Beschwerde des Beklagten bestätigte der erkennende Senat mit Beschluß vom 22. Januar 1986 -- 10 TH 170/86 -- im wesentlichen die erstinstanzliche Eilentscheidung, faßte jedoch den Tenor dahin, daß die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Abschiebungsanordnung und die Aufhebung der Vollziehung der Abschiebungsanordnung angeordnet wurden.

    Zur Rechtswidrigkeit der Ausgangsverfügung in diesem Punkte hat der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß vom 22. Januar 1986 -- 10 TH 170/86 -- ausgeführt:.

  • BVerwG, 30.07.1976 - 4 C 15.76

    Auslegung eines Klageantrages - Anfechtung der Berichtigungsbescheide - Vorliegen

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    Nach dem ganzen Sinnzusammenhang von Klageantrag und Klagebegründung ist, ausgehend von § 88 VwGO, der Klageantrag -- wie nach der herrschenden Rechtsprechung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juli 1976 -- BVerwG IV C 15.76 -- Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 5 = BayVBl 1977, 740; vgl. ferner Hess. VGH Urteil vom 27. Januar 1987 -- 8 UE 1737/86 --, GewArch 1987, 234) -- in dieser Weise und nicht anders auszulegen.

    Eine solche Auslegung ist grundsätzlich bei -- hier vorliegender -- eindeutiger Erkennbarkeit des Klageziels möglich und auch geboten (vgl. Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 42 Anm. 14, ferner aber auch BVerwG Urteil vom 30. Juli 1976 -- BVerwG IV C 15.76 --, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 17.05.1988 - 10 TG 2000/88

    Fehlender Regelungscharakter einer bloßen Abschiebungsankündigung; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    In einer neueren Entscheidung hat der Senat ferner dahin erkannt, daß die mit der Ankündigung einer Abschiebung ohne vorausgegangene Abschiebungsandrohung nach § 14 Abs. 2 AsylVfG verbundene inzident oder ausdrücklich getroffene Feststellung der Ausländerbehörde über die Unbeachtlichkeit eines (weiteren) Asylfolgeantrags im allgemeinen kein Verwaltungsakt sei, ausgenommen den Fall, daß die Behörde durch die äußere Form des Bescheids zu erkennen gebe, sie habe über die Beachtlichkeit durch feststellenden Verwaltungsakt entscheiden wollen (Hess. VGH, Beschluß vom 17. Mai 1988 -- 10 TG 2000/88 und 2001/88 --, BWV Pr 1989, 64 -- 65 ).
  • BVerwG, 25.04.1983 - 1 B 57.83

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis - Zulässigkeit und

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    So kann ein Asylbewerber allein zur Durchführung eines Asylverfahrens auch keine Aufenthaltserlaubnis verlangen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.04.1983 -- BVerwG 1 B 57.83 --, Buchholz Nr. 402.25 § 21 AsylVfG Nr. 1).
  • VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe in Asylrechtsstreitigkeiten;

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    Dementsprechend hat der erkennende Senat in einem anderen Fall -- wenn auch bei summarischer Prüfung -- eine Klage mit dem vom Kläger verfolgten Ziel einer Verpflichtung des Beklagten zur Weiterleitung eines von ihm gestellten Asylantrags für zulässig erachtet, mithin in der Versagung der Weiterleitung richtigerweise einen Verwaltungsakt erblickt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20. Juni 1984 -- 10 TH 1560/84 --, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253).
  • BVerwG, 02.04.1987 - 5 C 67.84

    Dritter - Aufwendungserstattung - Hilfe im Eilfall - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    Letzteres ergibt sich aus der vom Senat geteilten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG Urteil vom 2. April 1987 -- BVerwG 5 C 67.84 --, BVerwGE 77, 181), daß im Falle einer rechtsirrtümlichen Belehrung durch das Verwaltungsgericht dahin, den Beteiligten stehe die Berufung zu, obwohl die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung das allein statthafte Rechtsmittel ist, dies der schriftlichen Belehrung gleichstehe, daß ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei, mit der Folge, daß die Beschwerde auch noch nach Ablauf eines Jahres eingelegt werden kann.
  • VGH Hessen, 22.10.1987 - 10 UE 3134/86
    Auszug aus VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87
    Soweit der Kläger wegen einer allgemeinen Verfolgung der Mitglieder der Religionsgemeinschaft der Sikhs bzw. der Angehörigen der Khalistan-Bewegung auf die Ereignisse in Indien zur Zeit der Erstürmung des Goldenen Tempels in A und in deren Folgezeit bis zu seiner angeblichen Flucht im Jahre 1985 aus Indien abhebt, muß er sich entgegenhalten lassen, daß der Senat insoweit bereits mit den seinen Prozeßbevollmächtigten bekannten Urteilen vom 22. Oktober 1987 -- 10 UE 3116/86 -- und -- 10 UE 3134/86 --, auf die insoweit Bezug genommen wird, die Überzeugung vertreten hat, daß Sikhs einer Gruppenverfolgung durch den indischen Staat weder 1984 noch später unterworfen waren.
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

  • BVerwG, 29.04.1988 - 9 C 54.87

    Bescheinigung - Aufenthaltsgestaltung - Asylbewerber - Asylverfahren -

  • VGH Hessen, 23.12.1985 - 10 TH 2134/85

    Erforderlichkeit einer erneuten Abschiebungsandrohung nach Folgeantrag trotz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.10.1978 - XV A 1927/75
  • OVG Hamburg, 10.05.1983 - Bs VII 360/83
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87

    Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach unbeachtlichem

  • BVerwG, 16.10.1980 - 1 B 809.80

    Antrag auf Ausstellung einer Duldungsbescheinigung an einen Asylbewerber -

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

  • BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55

    Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.1980 - 18 A 1211/79
  • VG Köln, 11.01.1985 - 2 L 20014/85
  • VGH Hessen, 05.09.1983 - 10 TH 441/83
  • VG Düsseldorf, 01.04.1985 - 8 L 20092/85
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1987 - 19 B 21116/87
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

  • VGH Hessen, 26.01.1987 - 8 UE 1737/86

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

  • BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 15.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 30.07.1976 - 6 C 15.76

    Klageantrag - Klagebegründung - Aufklärungspflicht des Gerichts

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