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   VGH Hessen, 29.08.2001 - 2 UE 1491/01   

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https://dejure.org/2001,2757
VGH Hessen, 29.08.2001 - 2 UE 1491/01 (https://dejure.org/2001,2757)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.08.2001 - 2 UE 1491/01 (https://dejure.org/2001,2757)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. August 2001 - 2 UE 1491/01 (https://dejure.org/2001,2757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 22 BImSchG, § 24 BImSchG
    Ordnungsbehördliches Vorgehen gegen Hoheitsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Eingriffs in hoheitliche Verwaltungstätigkeit durch Ordnungsbehörden; Besondere gesetzliche Ermächtigung ; Hoheitlich betriebene Anlage; Eingriffsbefugnisse der Immissonsschutzbehörden; Festlegung von Immissionsrichtwerten ; Feststellender Verwaltungsakt

  • Judicialis

    BImSchG § 22; ; BImSchG § 24; ; HVwVG § 73; ; HGO § 145

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BImSchG § 22; BImSchG § 24; HVwVG § 73; HGO § 145
    Immissionsschutzrecht - Polizei gegen Hoheitsträger, Schwimmbad, hoheitlich betriebene Anlage, Eingriffsbefugnisse der Immissonsschutzbehörden, Festlegung von Immissionsrichtwerten durch feststellenden Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht BT, Störender Hoheitsträger: Kompetenzabgrenzung bei Erlass eines nur feststellenden VA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 122 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 889
  • DVBl 2002, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 07.03.1996 - 14 TG 3967/95

    Zur Polizeipflichtigkeit von Hoheitsträgern - Durchsetzung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2001 - 2 UE 1491/01
    Gegen diesen Bescheid erhob die Klägerin Widerspruch, dessen aufschiebende Wirkung das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 7. November 1995 - 6 G 2594/95 -, bestätigt durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. März 1996 - 14 TG 3967/95 -) wiederherstellte.

    Entgegen einer in der Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. April 2001, NUR 01, 464 , und VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1982, UPR 84, 101 ) und in der Kommentarliteratur (vgl. Führ in: GK-BImSchG, Rdnr. 15 zu § 2 und - allerdings mit Einschränkungen - Stich/Porger, Immissionsschutzrecht des Bundes und der Länder, Band 1, Anm. 25 zu § 52 BImSchG) vertretenen Auffassung lässt sich dem Immissionsschutzrecht keine Regelung entnehmen, die die Immissionsschutzbehörden generell ermächtigt, gegenüber anderen Behörden Verwaltungsakte zu erlassen (vgl. Kutscheidt in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band 1, Rdnr. 3a zu § 2 BImSchG; Hess. VGH, Beschluss vom 7. März 1996 - 14 TG 3967/95 -, NVwZ 97, 304 ).

  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus VGH Hessen, 29.08.2001 - 2 UE 1491/01
    Das verstößt gegen den in der Rechtsprechung und Literatur entwickelten allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, dass Ordnungsbehörden ohne besondere gesetzliche Ermächtigung nicht mit obrigkeitlichen Mitteln in den hoheitlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Verwaltungsbehörde eingreifen dürfen (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1968, BVerwGE 29, 52 ; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 10. Aufl., Rdnr. 224; Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 2. Aufl., Rdnr. 82; - grundlegend - Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 240 ff.; Gebhard, DÖV 86, 545, und Rudolf, Polizei gegen Hoheitsträger, S. 18 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 10 S 2443/00

    Lärmschutz - Wohngebiet - Bolzanlage und Skateanlage

    Allein zur Durchsetzung dieser Betreiberpflichten ist das Regierungspräsidium als Immissionsschutzbehörde tätig geworden (zur Zuständigkeit vgl. §§ 1 Abs. 3, 3 Abs. 1 BImSchZuVO; zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines immissionsschutzbehördlichen Einschreitens gegen kommunale Anlagenbetreiber vgl. Beschluss des Senats vom 03.04.2001 - 10 S 2438/00 -, UPR 2001, S. 318 = VBlBW 2001, S. 496; a.A. Hess. VGH, Beschluss vom 07.03.1996, NVwZ 1997, S. 304 f., und Urteil vom 29.08.2001 - 2 UE 1491/01 -, Leitsatz in DVBl. 2002, S. 496).
  • VG Frankfurt/Main, 13.02.2003 - 4 G 4422/01

    Bauaufsicht Kommune Kompetenz

    Diese dürfen ihnen gegenüber durch die Gefahrenabwehrbehörden aber grundsätzlich nicht mit Befehl -d.h. insbesondere auch Ordnungsverfügungen- und Zwang durchgesetzt werden, wenn dadurch in ihre hoheitliche Tätigkeit eingegriffen wird." Entsprechend äußerte sich auch das beschließende Gericht (Geschäftsnummer 4 G 2827/97-2-) in seinem Beschluss vom 28.01.1998 (bestätigt durch Beschluss des Hess. VGH v. 13.08.1998 - 4 TZ 1180/98 - ): "Für ein Einschreiten des Antragsgegners -= Kreis- gegenüber der beigeladenen Gemeinde als Bauaufsichtbehörde fehlt es bereits an einer Rechtsgrundlage." Im Hauptsacheverfahren des o.g. Eilverfahrens hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 29.08.2001 (NVwZ 2002, 889) diese Grundsätze nochmals bekräftigt.
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