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   VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12.A   

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VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12.A (https://dejure.org/2014,2899)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.01.2014 - 8 A 119/12.A (https://dejure.org/2014,2899)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 8 A 119/12.A (https://dejure.org/2014,2899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 15 lit c EURL 2011/95, § 60 Abs 5 AufenthG, § 60 Abs 7 AufenthG
    Keine Abschiebungsverbote bei alleinstehenden afghanischen Männern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung eines Abschiebungsverbots von alleinstehenden männlichen afghanischen Staatsangehörigen ohne persönliche gefahrerhöhende Merkmale; Gefahr einer Zwangsrekrutierung nach Kabul abgeschobener afghanischer Staatsangehöriger durch die Taliban

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung eines Abschiebungsverbots von alleinstehenden männlichen afghanischen Staatsangehörigen ohne persönliche gefahrerhöhende Merkmale; Gefahr einer Zwangsrekrutierung nach Kabul abgeschobener afghanischer Staatsangehöriger durch die Taliban

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Darüber hinaus ist im Falle des Widerrufs eines Abschiebungsschutzes nach nationalem Recht seit Inkrafttreten des Richtlinienumsetzungsgesetzes grundsätzlich auch über den neu hinzugekommenen unionsrechtlich begründeten Abschiebungsschutz zu entscheiden, der seinerseits einen selbstständigen, nicht weiter teilbaren Streitgegenstand bildet (vgl. Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 Rn. 11).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in seinem auch im zurückverweisenden Urteil vom 29. September 2011 zitierten Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 (BVerwGE 131, 198 = juris Rn. 19 ff.) ausgeführt:.

    Das in Art. 15 Buchst. c der Richtlinie genannte Merkmal der Bedrohung 'infolge willkürlicher Gewalt' ist auch in der nationalen Umsetzungsvorschrift des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG sinngemäß enthalten (Urteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - a.a.O. Rn. 36).

    Angesichts dieses Ergebnisses erübrigt sich die vom Bundesverwaltungsgericht im zurückverweisenden Urteil vom 29. September 2011 (a.a.O.) angemahnte Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte, insbesondere mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Februar 2011 - 13a B 10.30394 - (juris Rn 20 und 31; seither in ständiger Rechtsprechung), dem sich der Senat mit der vorliegenden Entscheidung anschließt.

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Zwar kann das genannte Abschiebungsverbot in verfassungskonformer Anwendung im Wege einer Durchbrechung der in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG angeordneten Sperrwirkung für allgemeine Gefahren nur festgestellt werden, wenn für den Schutzsuchenden ansonsten eine mit Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG unvereinbare Schutzlücke bestünde (Urteile vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226 Rn. 12 und vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

    Aus diesem Verständnis der Vorschrift, das nach Auffassung des Senats der Sache nach den Ausführungen in seinem Urteil vom 24. Juni 2008 entspricht (vgl. Urteil vom 14. Juli 2009 - BVerwG 10 C 9.08 - BVerwGE 134, 188 Rn. 15), folgt, dass in jedem Fall Feststellungen über das Niveau willkürlicher Gewalt in dem betreffenden Gebiet getroffen werden müssen.

    Insoweit können auch die für die Feststellung einer Gruppenverfolgung im Bereich des Flüchtlingsrechts entwickelten Kriterien entsprechend herangezogen werden (vgl. Beschluss vom 7. August 2008 - BVerwG 10 B 39.08 - juris Rn. 4 unter Hinweis auf das Urteil vom 24. Juni 2008 a.a.O. Rn. 35; ebenso das britische AIT, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 22./23. Juli 2009, Afghanistan CG UKAIT 00044, Rn. 124 ff.).".

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Weiterhin kann in diesen Übergangsfällen der Anspruch auf unionsrechtlich begründeten Abschiebungsschutz im Rechtsstreit um den Widerruf des nationalen Abschiebungsschutzes auch mit einem weiteren Hauptantrag und damit unabhängig von dem Wegfall oder Fortbestand des nationalen Abschiebungsschutzes geltend gemacht werden (zur Zulässigkeit eines solchen Antrags: Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 16 bis 18).

    Eine solche Opferquote liegt deutlich unter den Werten, die für die Zuerkennung unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 60 Abs. 7 S. 2 AufenthG erforderlich wären (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136/360; juris Rn. 32 f.):.

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Da diese Ereignisse zwar zahlreich, aber gemessen an der gesamten Einwohnerzahl Afghanistans bzw. der beiden als Rückkehroption in Betracht kommenden Städte doch nicht so häufig sind, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen wäre, dass der Kläger selbst Opfer von Selbstmordanschlägen, Bombenexplosionen oder vergleichbaren Ereignissen werden bzw. durch Raubüberfälle oder durch andere schwere Straftaten nachhaltig in seiner körperlichen Integrität verletzt werden oder seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage gänzlich verlustig gehen wird, kann nicht als glaubhaft gemacht angesehen werden, dass der Kläger durch eine Abschiebung nach Afghanistan" gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde "(BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, a.a.O.).

    Die von dem Sachverständigen genannten Opferzahlen sind in Relation zur Gesamtzahl der dort untergebrachten Menschen aber nicht so hoch, dass man annehmen könnte, dass alle Lagerbewohner "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" werden (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 07.02.2008 - 8 UE 1913/06

    Kein Abschiebungshindernis für junge alleinstehende arbeitsfähige Afghanen; keine

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Zur Begründung ihrer Berufung macht die Beklagte geltend, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts weiche von der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ab (Urteil vom 7. Februar 2008 - 8 UE 1913/06.A -), wonach ein alleinstehender junger Mann in Afghanistan zumindest ein kümmerliches Einkommen erzielen, damit ein Leben am Rande des Existenzminimums finanzieren und sich allmählich wieder in die afghanische Gesellschaft integrieren könne.

    Nach Aufhebung des afghanischen Flüchtlingen in Hessen bis 2005 kollektiv durch Entscheidung der obersten Landesbehörde nach §§ 53 Abs. 6 S. 2, 54 AuslG gewährten Abschiebungsschutzes hat der erkennende Senat mit seinem rechtskräftigen Urteil vom 7. Februar 2008 - 8 UE 1913/06.A - (ESVGH 58, 251 = juris) zunächst entschieden, dass allein stehende arbeitsfähige Männer aus Afghanistan, auch wenn sie dort keinen familiären oder sozialen Rückhalt haben, nach damaliger Sach- und Rechtslage in ihr Heimatland abgeschoben werden konnten, sofern nicht in ihrer Person begründete besondere individuelle Risiken bestanden, die sie bei einer Rückkehr nach Afghanistan einem deutlich erhöhten Existenzrisiko ausgesetzt hätten (juris Rn. 35 ff.):.

  • BVerwG, 29.09.2011 - 10 C 24.10

    Widerruf; Widerrufsfrist; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; unionsrechtlich

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Dieses Urteil, auf das zur weiteren Sachdarstellung Bezug genommen wird, hat das Bundesverwaltungsgericht nach Zulassung der Revision der Beklagten mit Beschluss vom 12. August 2010 - 10 B 18.10 - durch Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen; die Kostenentscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht der Schlussentscheidung vorbehalten.

    Zur Anfechtungsklage gegen den Widerrufsbescheid und zum Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens hat das Bundesverwaltungsgericht im zurückverweisenden Urteil vom 29. September 2011 - 10 C 24.10 - (NVwZ 2012, 451 = juris) Folgendes ausgeführt (juris Rn. 9 ff.):.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3079/11

    Abschiebungsverbot; Afghanistan; Zielort der Abschiebung; Extremgefahr;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Ebenso haben das OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Urteil vom 21. März 2012 - 8 A 11050/10 -, juris Rn. 26 ff. 43 ff.), der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 27. April 2012 - A 11 S 3079/11 -, juris Rn 27, 33 ff.; seither in ständiger Rechtsprechung) und das Sächsische OVG (Urteil vom 10. Oktober 2013 - A 1A 474/09 , juris Rn. 42 f., 53 ff.) entschieden.
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten 'gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde' (so etwa Urteile vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 und vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 S. 12 f.; vgl. auch Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 sowie zum Erfordernis einer Gesamtschau oder Gesamtbetrachtung der Gefahren Beschluss vom 23. März 1999 - BVerwG 9 B 866.98 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 17)...".
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Die hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts der allgemeinen Gefahr für den jeweiligen Ausländer markiert die Grenze, ab der seine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich unzumutbar erscheint (Urteil vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwGE 115, 1 ).
  • VG München, 06.12.2007 - M 23 K 07.50998

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12
    Soweit in jüngster Zeit verschiedene Verwaltungsgerichte - wie das Verwaltungsgericht Gießen im vorliegenden Fall - die schwierige Versorgungs- und Sicherheitslage in Afghanistan haben ausreichen lassen, um allein stehenden männlichen Afghanen ohne familiären Hintergrund im Heimatland Abschiebungsverbote im Sinne des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG zuzusprechen (vgl. insbesondere VG München, Urteil vom 6. Dezember 2007 - M 23 K 07.50998 -, juris, VG Kassel, Urteil vom 24. Mai 2007 - 3 E 582/06.A -, juris, VG Koblenz, Urteil vom 11. April 2007 - 1 K 49 /07. KO -, juris), beruhen diese Entscheidungen auf einer Unterschreitung der Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht an die verfassungskonforme Anwendung des § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG ermöglichende Extremgefahren gestellt hat.".
  • VG Kassel, 24.05.2007 - 3 E 582/06

    Afghanistan, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

  • BVerwG, 07.08.2008 - 10 B 39.08

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2010 - 13 A 1639/10

    Beachtlichkeit der Ausschlussfrist des Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) von

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.03.2012 - 8 A 11050/10

    Kein Abschiebungsverbot für gesunde, junge männliche afghanische Staatsangehörige

  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 46.07

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Refoulementverbot; Ausschluss;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2007 - 20 A 5164/04

    Afghanistan, Anerkennungsrichtlinie, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 3 N 46.09

    Armenien; Antrag auf Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung (verneint);

  • BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach §

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • OVG Sachsen, 23.08.2006 - A 1 B 58/06

    Afghanistan; Abschiebung; Gefahrenlage; Afghanistan; Abschiebungsschutz

  • VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394

    Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan

  • VGH Hessen, 26.11.2009 - 8 A 1862/07

    Extremgefahr bei Rückkehr nach Afghanistan

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 9.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; DVPA;

  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

  • OVG Hamburg, 09.12.2010 - 4 Bf 40/05
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

  • BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan;

  • BVerwG, 23.03.1999 - 9 B 866.98

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Gewährung von

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

  • BVerwG, 12.08.2010 - 10 B 18.10

    Abschiebungsverbot bei allgemeinen Gefahren; verfassungskonforme Anwendung;

  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 8 A 302/09

    Kein Widerruf eines Abschiebungsverbots für Afghanen aufgrund bestehender

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    - in diese Richtung: NdsOVG, Urteil vom 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 65; HessVGH, Urteil vom 30.01.2014 - 8 A 119/12.A -, BeckRS 2014, 48268; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 26.08.2014 - 13 A 2998/11.A -, NVwZ-RR 2014, 939, juris Rn. 151 und 230; jeweils unter hilfsweiser Betrachtung ("selbst wenn") mit einer Verdreifachung der UNAMA-Zahlen, orientiert an einer Stellungnahme von an einer Stellungnahme von Dr. Danesch an den HessVGH vom 03.09.2013, S. 11 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen

    - in diese Richtung: NdsOVG, Urteil vom 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris Rn. 65; HessVGH, Urteil vom 30.01.2014 - 8 A 119/12.A -, BeckRS 2014, 48268; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 26.08.2014 - 13 A 2998/11.A -, NVwZ-RR 2014, 939, juris Rn. 151 und 230; jeweils unter hilfsweiser Betrachtung ("selbst wenn") mit einer Verdreifachung der UNAMA-Zahlen, orientiert an einer Stellungnahme von an einer Stellungnahme von Dr. Danesch an den HessVGH vom 03.09.2013, S. 11 -.
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Danach begründet derzeit die schlechte soziale Lage in diesem Staat für volljährige gesunde arbeitsfähige Männer, auch wenn sie weder über eine Ausbildung noch über familiären Rückhalt am Abschiebungszielort Kabul verfügen, nicht einen Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in verfassungskonformer Auslegung (vgl. Senatsbeschluss vom 03.07.2013 - 9 LA 128/13 - Bay. VGH, Urteile vom 31.5.2011 - 13a B 11.30083 -, vom 15.3.2012 - 13a B 11.30439 - und vom 30.01.2014 - 13a B 13.30279 - VGH Bad.-Württ., Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - und vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 - Sächs. OVG, Urteil vom 10.10.2013 - A 1 A 474/09 - Hess. VGH, Urteil vom 30.01.2014 - 8 A 119/12.A - sämtlich veröffentlicht in juris).
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