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   VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17   

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VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17 (https://dejure.org/2017,13585)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.03.2017 - 8 B 906/17 (https://dejure.org/2017,13585)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. März 2017 - 8 B 906/17 (https://dejure.org/2017,13585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag anlässlich einer Automobilausstellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Darmstadt, 15.03.2017 - 3 L 1080/17

    Räumlicher Geltungsbereich einer Ladenöffnung am Sonntag

    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 15. März 2017 - 3 L 1080/17.DA -wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussbeschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 15. März 2017 - 3 L 1080/17.DA -abgeändert und die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche vom 22. und 23. Februar 2017 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 25. Januar 2017 auch in Bezug auf den Bereich "Darmstädter Straße" im Gebiet der Antragsgegnerin wiederhergestellt.

    Mit Beschluss vom 15. März 2017 - 3 L 1080/17.DA - hat das Verwaltungsgericht Darmstadt die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin vom 25. Januar 2017 in Bezug auf im Tenor des Beschlusses näher bezeichnete Straßenzüge in den Gewerbegebieten Nord, West und Süd wiederhergestellt und den Antrag im Übrigen (hinsichtlich der Kernstadt) abgelehnt.

    unter Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 15. März 2017 - 3 L 1080/17.

    die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 15. März 2017 (3 L 1080/17.DA) zurückzuweisen.

    die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 15. März 2017 (3 L 1080/17.DA) hinsichtlich des abgelehnten Teils des Antrags aufzuheben und die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller vom 22. und 23. Februar 2017 gegen die Allgemeinverfügung der Antragsgegnerin nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz vom 25. Januar 2017 insgesamt, also auch bezüglich der Darmstädter Straße, wiederherzustellen.

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 15. März 2017 - 3 L 1080/17.DA - ist zulässig, aber nicht begründet.

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183; Beschluss des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -).

    Insoweit hält der Senat an der in seiner Entscheidung vom 3. April 2014 (- 8 B 602/14 -, juris Rdnr. 14) vertretenen Auffassung in Ansehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (- 8 CN 2/14 - a.a.O.) nicht länger fest.

    Soweit die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 13. März 2017 (Az.: - S 297/17 - und -6 S 309/17 -, juris) die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. November 2015 (- BVerwG 8 CN 2.14 -, a.a.O.) zu den Erfordernissen des Sonntagsschutzes in Frage stellt, rechtfertigt das im Eilverfahren keine andere Entscheidung.

  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 8 B 2681/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich "Liebigs Suppenfest" in Gießen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die der Antragsgegnerin auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit hier nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin reduziert ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 4. November 2016 -8 B 2681/16 -juris; BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 -1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rdnr. 32).

    Das im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz maßgebliche Ziel, einen vorherrschenden Eindruck einer typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung zu vermeiden, verlangt überdies zusätzlich, dass nach einer von der Behörde anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen in den von der Öffnung erfassten räumlichen Bereich kämen (Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - 8 B 2681/16 -, juris Rdnr. 9f.).

  • VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Konkrete zahlenmäßige Erhebungen sind nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles die behördliche Einschätzung, dass die Veranstaltung die Hauptsache und die Ladenöffnung bloßer Annex ist, aufdrängt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2017-8 B 871/17-).
  • VGH Hessen, 03.04.2014 - 8 B 602/14
    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Insoweit hält der Senat an der in seiner Entscheidung vom 3. April 2014 (- 8 B 602/14 -, juris Rdnr. 14) vertretenen Auffassung in Ansehung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 2015 (- 8 CN 2/14 - a.a.O.) nicht länger fest.
  • VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main

    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015 - BVerwG 8 CN 2.14 - BVerwGE 153, 183; Beschluss des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2017 - 6 S 309/17

    Verfassungskonforme Einschränkung des LÖG BW § 8 Abs 1; keine abschließende

    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Soweit die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 13. März 2017 (Az.: - S 297/17 - und -6 S 309/17 -, juris) die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. November 2015 (- BVerwG 8 CN 2.14 -, a.a.O.) zu den Erfordernissen des Sonntagsschutzes in Frage stellt, rechtfertigt das im Eilverfahren keine andere Entscheidung.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die der Antragsgegnerin auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit hier nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin reduziert ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 4. November 2016 -8 B 2681/16 -juris; BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 -1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rdnr. 32).
  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 -1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016-3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Auszug aus VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 -1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016-3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
  • OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 47 Abs 6 VwGO gegen eine mittels Rechtsverordnung

  • VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19

    Verbandswiderspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Auf die Richtigkeit und Tragfähigkeit der Begründung im Detail kommt es hingegen für das formelle Erfordernis der schriftlichen Begründung nicht an (VGH Kassel, Beschluss vom 30.03.2017 - 8 B 906/17 -, Rn. 30, juris).
  • VG Frankfurt/Main, 05.03.2019 - 7 L 723/19

    § 6 Abs. 1 HLöG, § 80 Abs. 5 VwGO

    Konkrete zahlenmäßige Erhebungen sind nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls die behördliche Einschätzung aufdrängt, dass die Veranstaltung die Hauptsache und die Ladenöffnung bloßer Annex ist (HessVGH, Beschluss vom 30.03.2017 - 8 B 906/17 -, juris, Rn. 36).
  • VG Augsburg, 13.03.2020 - Au 9 S 19.2149

    Verpflichtung zur Durchführung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung

    Ob die vom Antragsgegner angeführten Gründe inhaltlich tragen, ist hingegen keine Frage des Begründungserfordernisses des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO, sondern im Rahmen der besonderen Dringlichkeit der Vollziehung des Verwaltungsaktes und damit beim Vorliegen eines besonderen Vollzugsinteresses zu würdigen (vgl. HessVGH, B.v. 30.3.2017 - 8 B 906/17 - juris Rn. 31).
  • VG Wiesbaden, 10.10.2019 - 5 L 1724/19

    Gewerberecht einschl. berufliche Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht)

    Konkrete zahlenmäßige Erhebungen sind nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles die behördliche Einschätzung aufdrängt, dass die Veranstaltung die Hauptsache und die Ladenöffnung bloßer Annex ist (Hess VGH, Beschluss vom 30.03.2017 - 8 B 906/17 - juris).
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