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   VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16   

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https://dejure.org/2020,11450
VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16 (https://dejure.org/2020,11450)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.04.2020 - 1 A 1825/16 (https://dejure.org/2020,11450)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. April 2020 - 1 A 1825/16 (https://dejure.org/2020,11450)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.04.2017 - 2 C 16.16

    Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16
    Im Beamtenverhältnis als typischem Über-/Unterordnungsverhältnis (vgl. §§ 35 Satz 2 BeamtStG, 62 Abs. 1 Satz 2 BBG) ist ohnehin eine grundsätzliche Befugnis zur Regelung der Rechte und Pflichten der Beamten durch Verwaltungsakt anerkannt (so zum Erlass von Leistungsbescheiden bei Rückzahlungs- oder Erstattungspflichten: BVerwG, Urteile vom 13. Juni 1985 - 2 C 56/82 - juris Rn. 26 und vom 12. April 2017 - 2 C 16/16 - juris Rn. 15; OVG Saarlouis, Urteil vom 21. Februar 2013 - 1 A 123/12 - juris Rn. 40 ["gewohnheitsrechtlich"]).
  • OVG Sachsen, 24.02.2010 - F 7 D 23/07

    Flurbereinigung, vorbeugende Unterlassungsklage, Vermessungsingenieur,

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16
    Droht die Verletzung (grund-)rechtlich geschützter Rechte durch ein schlicht hoheitliches Verwaltungshandeln, ist die vorbeugende Unterlassungsklage zulässig, wenn das Verwaltungshandeln zu einer Beeinträchtigung von relevantem Gewicht führt und ein weiteres Zuwarten mit nicht zumutbaren Nachteilen verbunden wäre (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 24. Februar 2010 - F 7 D 23/07 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16
    Das Bundespolizeipräsidium habe auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 (6 P 8/09) und 4. September 2012 (6 P 5/11) verwiesen, wonach die in der Rahmendienstvereinbarung festgelegten Daten ohne Zustimmung der Betroffenen an die Interessenvertretung weitergeleitet werden könnten.
  • BVerwG, 04.09.2012 - 6 P 5.11

    Betriebliches Eingliederungsmanagement; Informationsanspruch des Personalrats;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16
    Das Bundespolizeipräsidium habe auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 2010 (6 P 8/09) und 4. September 2012 (6 P 5/11) verwiesen, wonach die in der Rahmendienstvereinbarung festgelegten Daten ohne Zustimmung der Betroffenen an die Interessenvertretung weitergeleitet werden könnten.
  • BVerwG, 13.06.1985 - 2 C 56.82

    Studienreferendarin - Rückzahlungsanspruch nach § 12 Abs. 2 BBesG, § 820 BGB bei

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16
    Im Beamtenverhältnis als typischem Über-/Unterordnungsverhältnis (vgl. §§ 35 Satz 2 BeamtStG, 62 Abs. 1 Satz 2 BBG) ist ohnehin eine grundsätzliche Befugnis zur Regelung der Rechte und Pflichten der Beamten durch Verwaltungsakt anerkannt (so zum Erlass von Leistungsbescheiden bei Rückzahlungs- oder Erstattungspflichten: BVerwG, Urteile vom 13. Juni 1985 - 2 C 56/82 - juris Rn. 26 und vom 12. April 2017 - 2 C 16/16 - juris Rn. 15; OVG Saarlouis, Urteil vom 21. Februar 2013 - 1 A 123/12 - juris Rn. 40 ["gewohnheitsrechtlich"]).
  • OVG Saarland, 21.02.2013 - 1 A 123/12

    Rückforderung überzahlter Unterhaltsbeihilfe von Rechtsreferendar

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2020 - 1 A 1825/16
    Im Beamtenverhältnis als typischem Über-/Unterordnungsverhältnis (vgl. §§ 35 Satz 2 BeamtStG, 62 Abs. 1 Satz 2 BBG) ist ohnehin eine grundsätzliche Befugnis zur Regelung der Rechte und Pflichten der Beamten durch Verwaltungsakt anerkannt (so zum Erlass von Leistungsbescheiden bei Rückzahlungs- oder Erstattungspflichten: BVerwG, Urteile vom 13. Juni 1985 - 2 C 56/82 - juris Rn. 26 und vom 12. April 2017 - 2 C 16/16 - juris Rn. 15; OVG Saarlouis, Urteil vom 21. Februar 2013 - 1 A 123/12 - juris Rn. 40 ["gewohnheitsrechtlich"]).
  • VGH Hessen, 09.06.2020 - 1 B 2144/19

    Verwaltungsakt an Beamten zum Ausgleich eines "Überstunden- und

    Ebenso wenig besteht eine beamtenrechtliche Pflicht des Antragsstellers zum Abbau von Mehrarbeit, die im Beamtenverhältnis als typischem Über-/Unterordnungsverhältnis auch ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung durch Verwaltungsakt konkretisiert werden darf (vgl. zur Verwaltungsaktbefugnis im Beamtenrecht: Senatsbeschluss vom 30. April 2020 - 1 A 1825/16 - juris Rn. 31 ; vgl. auch Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBeamtenR, § 35 BeamtStG [Bearbeitungsstand: März 2013] Rn. 66 a.E.).
  • VG Köln, 19.07.2023 - 13 L 1019/23
    Denn gerichtliche Verfahren dienen grundsätzlich nicht dazu, dass vorbeugend abstrakte Rechtsfragen geklärt werden sollen, bei denen die konkreten Umstände noch nicht hinreichend bestimmt sind, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. April 2020 - 1 A 1825/16 -, juris Rdn. 29 m.w.N.
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