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   VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09.N   

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https://dejure.org/2010,4677
VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09.N (https://dejure.org/2010,4677)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.09.2010 - 4 C 1718/09.N (https://dejure.org/2010,4677)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. September 2010 - 4 C 1718/09.N (https://dejure.org/2010,4677)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 137 BauGB, § 136 BauGB, § 141 BauGB, § 142 BauGB, § 147 BauGB
    Sanierungssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährleistungspflicht der Mitwirkungsbereitschaft des Industriebetriebes an der Sanierung als Gegenstand einer ordnungsgemäßen Abwägung i.R.d. Beschlussfassung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes; Ausreichende Abwägungsgrundlage für die Gemeinde als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährleistungspflicht der Mitwirkungsbereitschaft des Industriebetriebes an der Sanierung als Gegenstand einer ordnungsgemäßen Abwägung i.R.d. Beschlussfassung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes; Ausreichende Abwägungsgrundlage für die Gemeinde als ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sanierungssatzung unwirksam

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 99 (Ls.)
  • DÖV 2011, 42
  • BauR 2011, 301
  • ZfBR 2011, 381 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.07.2003 - 4 CN 2.02

    Sanierungssatzung; Unwirksamkeit; Fehlerbehebung; Rückwirkungsanordnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09
    Zum anderen muss eine Aussicht darauf bestehen, dass sich die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen innerhalb eines absehbaren Zeitraums durchführen lassen; ist dies nicht zu erwarten, ist die Anwendung des städtebaulichen Sanierungsrechts, insbesondere die Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB, rechtswidrig (vgl. dazu: BVerwG, Urteil 10.07.2003 - BVerwG 4 CN 2.02 - BRS 66 Nr. 226 - sowie Köhler, a.a.O., § 136 Rn 13).

    Damit die bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zu fordernde vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. dazu auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1991 - 10 C 11555/90 - Juris-Dokument, Rn 24) von auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.07.2003 - BVerwG 4 CN 2.02 - BRS 66 Nr. 226) zu fordernden realistischen Annahmen ausgeht, hätte es vorliegend für die Antragsgegnerin nahegelegen, das von ihr bereits in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten des Dr. Mayer-Klenk, das im November 2008 und damit nur wenige Monate nach der Beschlussfassung vorlag, abzuwarten, um dessen Ergebnis in die abwägende Entscheidung über die Durchführbarkeit der Sanierung unter Kosten- bzw. Finanzierungsaspekten einbeziehen zu können.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1991 - 10 C 11555/90

    Erlaß einer Sanierungssatzung; Durchführbarkeit der Sanierung; Finanzierbarkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09
    Die Gemeinde muss daher prüfen, welche Kosten für die für erforderlich gehaltene Sanierung entstehen werden, und ob nach den verfügbaren Mitteln in absehbarer Zeit diese Sanierung durchgeführt werden kann (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1991 - 10 C 11555/90 - Juris-Dokument, Rn 27 unter Hinweis auf BGHZ 77, 338/343).

    Damit die bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zu fordernde vorläufige Kosten- und Finanzierungsübersicht (s. dazu auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1991 - 10 C 11555/90 - Juris-Dokument, Rn 24) von auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10.07.2003 - BVerwG 4 CN 2.02 - BRS 66 Nr. 226) zu fordernden realistischen Annahmen ausgeht, hätte es vorliegend für die Antragsgegnerin nahegelegen, das von ihr bereits in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten des Dr. Mayer-Klenk, das im November 2008 und damit nur wenige Monate nach der Beschlussfassung vorlag, abzuwarten, um dessen Ergebnis in die abwägende Entscheidung über die Durchführbarkeit der Sanierung unter Kosten- bzw. Finanzierungsaspekten einbeziehen zu können.

  • BGH, 08.05.1980 - III ZR 27/77

    Rechtswirkungen einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09
    Die Gemeinde muss daher prüfen, welche Kosten für die für erforderlich gehaltene Sanierung entstehen werden, und ob nach den verfügbaren Mitteln in absehbarer Zeit diese Sanierung durchgeführt werden kann (s. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.1991 - 10 C 11555/90 - Juris-Dokument, Rn 27 unter Hinweis auf BGHZ 77, 338/343).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - 7 D 69/05

    Sanierungsverfahren: Klärung der Eigentumsverhältnisse!

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09
    Wenn die Gemeinde diese Klärung unterlässt, basiert die Abwägung auf einer unzureichenden Grundlage, weil die Frage der zügigen Umsetzbarkeit der mit der Satzung verfolgten Sanierungsziele offen bleibt (s. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.10.2006 - 7 D 69/05.NE - BRS 70 Nr. 214, m.w.N.).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 4 BN 60.09

    Sanierungssatzung; städtebauliche Sanierungsmaßnahmen; Substanzmängel;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09
    Ob ein bestimmtes Gebiet sanierungsbedürftig ist und ob seine Sanierung aus der maßgeblichen Sicht der Gemeinde erforderlich ist, lässt sich abschließend nur unter Berücksichtigung des - seinerseits auf einer Abwägung beruhenden - Sanierungskonzepts und aller übrigen öffentlichen und privaten Belange, also im Wege einer Abwägung, entscheiden (s. BVerwG, Beschluss vom 24.03.2010 - BVerwG 4 BN 60.09 - DVBl 2010, 777 m.w.N. aus seiner Rechtsprechung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - 7 D 130/08

    Normenkontrollantrag eines von der Sanierung betroffenen Eigentümers gegen eine

    Auszug aus VGH Hessen, 30.09.2010 - 4 C 1718/09
    Die gerichtliche Nachprüfung der Entscheidung über das Vorliegen städtebaulicher Missstände beschränkt sich im Wesentlichen darauf, ob die Gemeinde die maßgeblichen Tatsachen und Umstände rechtsfehlerfrei ermittelt hat oder ob sie von grundsätzlich fehlsamen Voraussetzungen ausgegangen ist (vgl. dazu auch: OVG NRW, Urteil vom 24.07.2009 - 7 D 130/08.NE - BauR 2009, 1876; vgl. zum Ganzen auch: Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 142 Rn 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2016 - 3 S 572/15

    Normenkontrolle; Abwägung bei Aufstellung einer Sanierungssatzung zur Behebung

    Die vorbereitenden Untersuchungen sind so weit zu konkretisieren, dass die Erforderlichkeit der Durchführung der Sanierungsmaßnahme, die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen und die zweckmäßige Abgrenzung des Sanierungsgebiets im Hinblick auf die spätere förmliche Festlegung beurteilt werden können (vgl. zu alledem Hessischer VGH, Urt. v. 30.9.2010 - 4 C 1718/09.N - BRS 76 Nr. 227, m. w. N.).

    Hierzu ist insbesondere zu klären, welcher Kostenaufwand für die Erreichung der Sanierungsziele zu erwarten ist und welche Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.11.2015, a. a. O.; Hessischer VGH, Urt. v. 30.9.2010, a. a. O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 10.4.2000 - 1 C 10293/99 - juris [LS]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - 2 D 146/08

    Verletzung eigener Rechte i.S.d. § 47 Abs. 2 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 23. Oktober 2008 - 7 D 37/07.NE -, juris Rn. 77, und vom 16. Oktober 2006 - 7 D 69/05.NE -, BRS 70 Nr. 214 = juris Rn. 43; Hess. VGH, Urteil vom 30. September 2010 - 4 C 1718/09.N -, juris Rn. 42; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band 3, Stand: Juni 2010, § 142 Rn. 19.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 2006 - 7 D 69/05.NE -, BRS 70 Nr. 214 = juris Rn. 59; Hess. VGH, Urteil vom 30. September 2010 - 4 C 1718/09.NE -, juris Rn. 39.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 4 CN 2.02 -, BRS 66 Nr. 226 = juris Rn. 19; Hess. VGH, Urteil vom 30. September 2010 - 4 C 1718/09.N -, juris Rn. 48.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2018 - 2 D 10/17

    Normenkontrollantrag gegen eine Satzung zur förmlichen Festsetzung eines

    vgl. OVG NRW, Urteile vom 19. Januar 2011 - 2 D 146/08.NE -, BRS 78 Nr. 213, und vom 23. Oktober 2008 - 7 D 37/07.NE -, juris Rn. 77, und vom 16. Oktober 2006 - 7 D 69/05.NE -, BRS 70 Nr. 214 = juris Rn. 43; Hess. VGH, Urteil vom 30. September 2010 - 4 C 1718/09.N -, juris Rn. 42; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB-Kommentar, § 142 Rn. 19.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 2006 - 7 D 69/05.NE -, BRS 70 Nr. 214 = juris Rn. 59; Hess. VGH, Urteil vom 30. September 2010 - 4 C 1718/09.NE -, juris Rn. 39.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2003 - 4 CN 2.02 -, BRS 66 Nr. 226 = juris Rn. 19; Hess. VGH, Urteil vom 30. September 2010 - 4 C 1718/09.N -, juris Rn. 48.

  • VGH Hessen, 13.03.2014 - 4 C 2148/11

    Baurecht: Überprüfung der Gültigkeit des Bebauungsplans "InNatura Eppstein 2020"

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der von den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, den Verwaltungsvorgang der Antragsgegnerin (4 Ordner und ein Hefter) sowie die Prozessakte des abgeschlossenen Normenkontrollverfahrens 4 C 1718/09.N Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 ZB 17.1813

    Zurückstellung eines Baugesuchs im Anschluss an einen Beschluss zur

    Bei der Beschlussfassung zu einer vorbereitenden Untersuchung muss auch noch nicht feststehen, ob ihr Ergebnis ausreicht, um die Erforderlichkeit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die Durchführung der Sanierung im Allgemeinen und die zweckmäßige Abgrenzung des Sanierungsgebiets im Hinblick auf die spätere förmliche Festlegung beurteilen zu können; gegebenenfalls müssen weitere vorbereitende Untersuchungen beschlossen und durchgeführt werden, die dann in ihrer Gesamtheit so weit zu konkretisieren sind, dass diese Beurteilung erfolgen kann (vgl. VG München, U.v. 23.2.2016 a.a.O. juris Rn. 28 unter Rekurs auf HessVGH, U.v. 30.9.2010 - 4 C 1718/09.N - juris Rn. 41).
  • VG München, 23.02.2016 - M 1 K 15.3435

    Veränderungssperre zur Vorbereitung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen

    Gegebenenfalls müssen weitere vorbereitende Untersuchungen beschlossen und durchgeführt werden, die dann in ihrer Gesamtheit so weit zu konkretisieren sind, dass diese Beurteilung erfolgen kann (vgl. hierzu HessVGH, U. v. 30.9.2010 - 4 C 1718/09.N - juris Rn. 41).
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