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   VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92   

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https://dejure.org/1992,8060
VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 (https://dejure.org/1992,8060)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 (https://dejure.org/1992,8060)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 1992 - 4 TH 1764/92 (https://dejure.org/1992,8060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 2 Nr 1 BauGB, § 4 Abs 1 S 1 Halbs 1 BauGBMaßnG, § 80a VwGO, § 34 BauGB, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    (Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits; dringender Wohnbedarf - Befreiung gemäß BauGB § 32 Abs 2 Nr 1)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 152 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 30.01.1991 - 4 TG 3243/90

    Suspensiveffekt eines Nachbarwiderspruchs gegen die Baugenehmigung; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
    Voraussetzung für den Erfolg dieses Antrags nach § 80a Abs. 3 VwGO ist neben der Möglichkeit, unter Umständen auch Gewißheit der Rechtsbeeinträchtigung, daß die erstrebte Maßnahme auch (noch) notwendig ist, um mögliche Rechte des Dritten zu sichern, wozu auch der Schutz vor fortdauernden Rechtsbeeinträchtigungen gehören kann (§ 80a Abs. 3, Abs. 1 Nr. 2 VwGO; vgl. Beschluß des Senats vom 30.01.1991 - 4 TG 3243/90 - BauR 1991, 185 = BRS 52 Nr. 197 = DÖV 1991, 745 = HessVGRspr.

    1991, 50 = NVwZ 1991, 592).

  • VGH Hessen, 09.03.1990 - 4 TG 1478/89

    Zum Nachbarschutz bei Errichtung einer Tennisanlage in einer öffentlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
    Nach der Rechtsprechung des Senats genießt ein Nachbar gegenüber einem Vorhaben, das gegen nicht nachbarschützende bauplanungsrechtliche Vorschriften verstößt, ohne daß eine Befreiung erteilt wäre, Schutz im selben Umfang, wie er gegen eine Befreiung gegeben wäre, die das Vorhaben ermöglicht hätte (Hess. VGH, B. v. 09.03.1990 - 4 TG 1478/89 - BRS 50, Nr. 195).
  • VGH Hessen, 14.11.1989 - 4 TG 2987/89

    Baurechtlicher Nachbarstreit - einstweilige Anordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
    Der Nachbar kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keinen weitergehenden Erfolg erzielen, als ein von einem rechtswidrigen Bauvorhaben betroffener Grundstückseigentümer mit der Baunachbarklage im Verfahren zur Hauptsache gemäß § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO erreichen kann (Hess. VGH, B. v. 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, HessVGRspr. 1990, 54, st. Rspr.).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
    durch das rechtswidrige Vorhaben eine tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn hinsichtlich der durch die Vorschriften geschützten nachbarlichen Belange eintritt (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 01.08.1991 - 4 TG 1244/91 - DVBl. 1992, 45).
  • VGH Hessen, 16.04.1992 - 4 TH 214/92

    Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
    Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91; B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 43.87

    Bauplanungsrecht: Nichtigkeit von § 25c Abs. 2 BauNVO 1990, Festsetzung eines

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
    Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.1992 - BVerwG - 4 C 43.87 - BauR 1992, 472 = DVBl. 1992, 727 = UPR 1992, 265 - ist die Übergangsvorschrift des § 25c Absatz 2 der Baunutzungsverordnung vom 26.01.1990 (BGBl. I S. 132) - BauNVO 1990 -, nach der die Überschreitung der Geschoßfläche durch Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen als Vollgeschossen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden kann, wegen Fehlens einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage nichtig.
  • VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91

    Bauvorhaben - Nachbarschutz - Stellplatzanlage - faktisches allgemeines

    Auszug aus VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92
    Dieser Grundsatz gilt auch nach Inkrafttreten des § 80a VwGO (vgl. Hess. VGH, B. v. 25.07.1991 - 4 TH 1032/91; B. v. 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -).
  • VGH Hessen, 11.12.1995 - 4 TG 1337/95

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen eine Teilbaugenehmigung -

    1990, 54; Beschluß vom 25.07.1991 - 4 TH 1032/91 - Beschluß vom 16.04.1992 - 4 TH 214/92 -, ESVGH 43, 70 = BRS 54 Nr. 167; Beschluß vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 -, ESVGH 43, 152 = HessVGRspr.
  • VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05

    Baustopp für Verbrauchermarktkomplex in Willingen

    Im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits kann und muss im Verfahren gemäß § 80a VwGO im Übrigen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf den Teil des angegriffenen Bauvorhabens beschränkt werden, der dem Anspruch des Nachbarn entspricht, ohne Rücksicht darauf, ob die Ausführung des verbleibenden Bauvorhabens zweckmäßig oder auch nur möglich erscheint (Hess. VGH, Beschluss vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 -, HessVGR 1993, 3 ff.).
  • VG Kassel, 28.11.2012 - 4 L 1102/12

    Biogasanlage

    Dies ergibt sich bereits aus § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO, wonach die aufschiebende Wirkung auch nur teilweise angeordnet werden kann und entspricht der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und anderer Oberverwaltungsgerichte zur Drittanfechtung im Baunachbarrecht (HessVGH, Beschlüsse vom 14.11.1989 - 4 TG 2987/89 -, juris und vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 -, juris und öfter; VGH Mannheim, Beschluss vom 15.02.1990 - 3 S 2/90 -, juris; Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 2012, § 80 Rdnr. 169; Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2010, § 80 Rdnr. 168; a.A. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.03.1994 - 2 W 5/94 -, BRS 56, 184; Mampel, Teilweise Aussetzung der Vollziehung einer Baugenehmigung?, BauR 2000, 1817).
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