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   VGH Hessen, 30.12.2021 - 5 A 692/21.Z   

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https://dejure.org/2021,59638
VGH Hessen, 30.12.2021 - 5 A 692/21.Z (https://dejure.org/2021,59638)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.12.2021 - 5 A 692/21.Z (https://dejure.org/2021,59638)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - 5 A 692/21.Z (https://dejure.org/2021,59638)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 10 Abs 1 StAG
    Feststellung der Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 Abs. 1
    Feststellung der Staatsangehörigkeit für die Einbürgerung

  • rechtsportal.de

    StAG § 10 Abs. 1
    Feststellung der Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungsbewerbers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.2021 - 5 A 692/21
    Es spricht viel dafür, das Stufenmodell zur Identitätsfeststellung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2020 - 1 C 36.19 - auf die Feststellung der Staatsangehörigkeit des Einbürgerungsbewerbers anzuwenden.

    Auf die Staatsangehörigkeit sei das Stufenmodell aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. September 2020 - 1 C 36.19 - (BVerwGE 169, 269 = juris, Rn. 15 ff.) anzuwenden.

    Diese allgemeinen Voraussetzungen wurden in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Identitätsfeststellung eingeführt (BT-Drs. 19/11083, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat, S. 11, 12; siehe auch BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 a.a.O., Rn. 10).

    Das vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Stufenmodell dient gerade dem angemessenen Ausgleich zwischen der unverschuldeten Beweisnot des Einbürgerungsbewerbers und den gewichtigen sicherheitsrechtlichen Belangen der Bundesrepublik Deutschland (BVerwG, Urteil vom 23. September 2020 a.a.O., Rn. 11).

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.2021 - 5 A 692/21
    Denn einerseits besteht ein erhebliches staatliches Interesse, zu verhindern, dass ein und dieselbe Person im Rechtsverkehr mit mehreren unterschiedlichen Identitäten und amtlichen Ausweispapieren auftreten kann (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 -, BVerwGE 140, 311 = juris, Rn. 13), und andererseits hat auch der Kläger selbst widersprüchliche Angaben zu seiner Staatsangehörigkeit gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2008 - 11 LA 7/07

    Pflicht der Tatsachengerichte zur Prüfung amtlicher Auskünfte bei der Äußerung

    Auszug aus VGH Hessen, 30.12.2021 - 5 A 692/21
    Denn im Libanon gibt es Personenstandsregister nicht nur für Staatsangehörige, sondern auch für Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und Staatenlose (OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. Februar 2008 - 11 LA 7/07 -, juris, Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 11.04.2024 - 13 LA 61/23

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einbürgerung; Identität; Klärung;

    Die identitätsbildenden Kriterien, wie etwa die Namensvergabe und der Familienstand, hängen vom anwendbaren Recht desjenigen Staates ab, dem der Einbürgerungsbewerber angehört (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 30.12.2021 - 5 A 692/21.Z -, juris Rn. 6; Senatsurt. v. 3.5.2018 - 13 LB 107/16 -, juris Rn. 36).

    Solche Zweifel sind für den Senat auch nicht offensichtlich (vgl. zur Anwendung des Stufenmodells bei der Klärung der Staatsangehörigkeit eines Einbürgerungsbewerbers: OVG B-Stadt, Beschl. v. 9.2.2024 - 2 LA 51/22 -, juris Rn. 11 Hessischer VGH, Beschl. v. 30.12.2021 - 5 A 692/21.Z -, juris Rn. 6; VG Braunschweig, Urt. v. 6.6.2023 - 4 A 469/17 -, juris Rn. 34; Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/9044 -, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), BT-Drs.

  • VG Braunschweig, 06.06.2023 - 4 A 469/17

    Einbürgerung; Identitätsfeststellung; Maktumin; Staatenlos; Staatenlose;

    Denn die identitätsbildenden Kriterien wie etwa die Namensvergabe (vgl. zur Namensführung Art. 10 EGBGB ), Familienstand oder Titel hängen vom anwendbaren Recht desjenigen Staates ab, dem der Betroffene angehört ( VGH Hessen, Beschluss v. 30.12.2021 - 5 A 692/21.Z - juris Rn.6).
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