Rechtsprechung
VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Abschleppkosten (Taxenstand)
- verkehrslexikon.de
Zum Abschleppen eines an einem Taxenstand parkenden Fahrzeugs
- ra-skwar.de
Abschleppen - Taxistand - Abschleppkosten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzung für die Anordnung der Ersatzvornahme in Form des Abschleppens eines verbotswidrig an einem Taxenstand (Anlage 2, Zeichen 229 zu § 41 StVO) parkenden Kraftfahrzeugs; Befugnis zur Ersatzvornahme in Form des Abschleppens bei fehlender Erwartung der Rückkehr des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzung für die Anordnung der Ersatzvornahme in Form des Abschleppens eines verbotswidrig an einem Taxenstand (Anlage 2, Zeichen 229 zu § 41 StVO ) parkenden Kraftfahrzeugs; Befugnis zur Ersatzvornahme in Form des Abschleppens bei fehlender Erwartung der Rückkehr des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Abschleppen am Taxenstand frühestens nach 30 Minuten
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 14.05.2012 - 5 K 1325/12
- VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1667/12
- BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
Papierfundstellen
- DÖV 2013, 442
Wird zitiert von ... (3)
- VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16
Abschleppen eines Kraftfahrzeuges bei mobilen Haltverbotszeichen
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass durch die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ebenfalls geklärt ist, dass eine Wartezeit von in der Regel einer Stunde seit Feststellung der Ordnungswidrigkeit (nur) dann eingehalten werden muss, wenn das Abschleppen eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeugs von einem gegen - nicht entrichtetes - Entgelt (Parkuhr, Parkautomat) zur Verfügung gestellten Parkplatz veranlasst werden soll (Hess. VGH, Urteil vom 31.01.2013 - 8 A 1667/12 -, ESVGH 63, 251, unter Hinweis auf: Urteil vom 11.11.1997 - 11 UE 3450/95 -, NVwZ-RR 1999, 23). - VGH Bayern, 10.04.2014 - 10 ZB 14.79
Abschleppmaßnahme; Taxenstandplatz; Verhältnismäßigkeit; allgemeine Wartezeit vor …
Zur Begründung bezieht sie sich auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 31. Januar 2013 (Az. 8 A 1667/12), in der dieser davon ausgeht, dass zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eine Wartezeit von einer halben Stunde einzuhalten sei, bevor ein auf einem Taxenstand verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abgeschleppt werden dürfe. - VG Düsseldorf, 26.11.2013 - 14 K 3550/13
Zur Kfz-Umsetzung vom Taxihalteplatz
Denn auch nach der seitens des Klägers zitierten Rechtsprechung (VGH Hessen, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 A 1667/12) können verbotswidrig an einem Taxenstand parkende Kfz dann abgeschleppt werden, wenn nach den Umständen nicht zu erwarten ist, dass Fahrer oder Halter alsbald zum Fahrzeug zurückkehren und selbst wegfahren.