Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21.T   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8287
VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21.T (https://dejure.org/2022,8287)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T (https://dejure.org/2022,8287)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. März 2022 - 3 B 214/21.T (https://dejure.org/2022,8287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,8287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UmwRG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 1 Abs 1 S 1 UmwRG, § 2 Abs 1 UmwRG, § 63 BImSchG
    Immissionsschutzrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht

  • rechtsportal.de

    Immissionsschutzrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsbehörde steht naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Windpark Niederasphe bei Münchhausen kann gebaut werden

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Artenschutzrechtliches Tötungsrisiko - gerichtliche Ermittlungstiefe

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Stattdessen wird die Verbotsfolge danach nur aktiviert, wenn das jeweilige Vorhaben das Risiko der Tötung von Individuen geschützter Arten "in signifikanter Weise" erhöht (BVerwG, Urteil vom 06.05.2017 - 4 A 16/16 -, juris Rdnr. 73, 74 m.w.N.; BVerwG Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris Rdnr. 98).

    Nur innerhalb dieses Rahmens greift der Schutz des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (BVerwG, Urteil vom 06.05.2017 - 4 A 16/16 -, juris Rdnr. 73, 74 m.w.N.).

    Für diese fachliche Beurteilung ist der zuständigen Behörde eine Einschätzungsprärogative eingeräumt (BVerwG, Urteil vom 06.04.2017 - 4 A 16/16 -, juris Rdnr. 75 m.w.N.).

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 5.18

    Abschaltung; Addition; Artenschutz; Beteiligungsberechtigung; Brutstätte;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die durchzuführende Prüfung, ob die angefochtenen Genehmigungsbescheide gegen die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen, ist der Erlass der Bescheide (BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris Rdnrn. 41, 42).

    Das Zugriffsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG zielt auf den Schutz der Individuen ab und ist als solches einer populationsbezogenen Relativierung unzugänglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 -, juris Rdnr. 32; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.08.2021 - 1 LB 21/16 -, juris Rdnr. 58).

    Der Senat ändert damit seine bisherige Rechtsprechung (z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 3 B 1209/21 -, juris) und folgt der des Bundesverwaltungsgerichts und der vom Bundesverwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (BVerwG, Beschluss vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2017 - 8 E 928/16 -, juris), wonach jede Windenergieanlage einen eigenständigen Streitgegenstand bildet und von sich aus eine Betroffenheit auslösen kann.

  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Dies folge aus dem Urteil des EuGH vom 25.06.2020 - C-24/19 -, wonach auch Erlasse, Rundschreiben und ähnliche (Steuerungs-)Instrumente der SUP-Richtlinie unterfielen ("Pläne und Programme").

    Der Antragsteller meint weiter unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 25.06.2020 (- C-24/19 -, juris), dass die der Genehmigung zugrunde liegenden Erlasse, Rundschreiben und ähnliche (Steuerungs-)Instrumente der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Richtlinie 2001/42/EG, Abl. der Europäischen Gemeinschaften, L 197 vom 21.07.2001, S. 30-37, im Folgenden: RL 2001/42/EG) unterfielen, die auch der streitgegenständlichen Genehmigung zugrunde lägen.

    "Zunächst ist dem Antragsteller beizupflichten, dass der EuGH mit der zitierten Entscheidung vom 25.06.2020 (C-24/19, juris) den Anwendungsbereich der RL 2001/42/EG erweitert haben dürfte.

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Fehlt es in den einschlägigen Fachkreisen und der einschlägigen Wissenschaft an allgemein anerkannten Maßstäben und Methoden für die fachliche Beurteilung, so ist es dem Gericht erlaubt, seiner Entscheidung insoweit die Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zu Grunde zu legen, wenn diese auch aus gerichtlicher Sicht plausibel ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rdnr. 18 ff).

    Vielmehr ist es dem Gericht in solchen Fällen erlaubt, seiner Entscheidung insoweit die Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zu Grunde zu legen, wenn diese auch aus gerichtlicher Sicht plausibel ist (BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rdnr. 18 ff).

  • VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 27.01.2022 (Hessischer VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 3 B 1209/21 -, juris ab Rdnr. 23 ) wie folgt ausgeführt:.

    Der Senat ändert damit seine bisherige Rechtsprechung (z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 3 B 1209/21 -, juris) und folgt der des Bundesverwaltungsgerichts und der vom Bundesverwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (BVerwG, Beschluss vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2017 - 8 E 928/16 -, juris), wonach jede Windenergieanlage einen eigenständigen Streitgegenstand bildet und von sich aus eine Betroffenheit auslösen kann.

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass der Gesetzgeber selbst einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rdnr. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2021 - 7 B 8/21 -, juris Rdnr. 53).

    Die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, sind regelmäßig nur dann beachtlich, wenn sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, juris Rdnr. 13; BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rdnr. 22).

  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Das Vorbringen einschließlich der Vorlage zahlreicher Unterlagen zu durch den Betrieb von Windenergieanlagen verursachten Infraschall oder anderen Schallereignissen und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit veranlasst den Senat nicht, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die bisher von der Rechtsprechung vertretene Auffassung in Frage zu stellen, wonach Infraschall - wie auch tieffrequenter Schall - durch Windenergieanlagen im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt und nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt (z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2020 - 8 A 894/17 -, juris Rdnr. 238 m.w.N. aus der Rechtsprechung; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.11.2018 - 9 B 765/18 -, juris Rdnr. 58 ).".
  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Stattdessen wird die Verbotsfolge danach nur aktiviert, wenn das jeweilige Vorhaben das Risiko der Tötung von Individuen geschützter Arten "in signifikanter Weise" erhöht (BVerwG, Urteil vom 06.05.2017 - 4 A 16/16 -, juris Rdnr. 73, 74 m.w.N.; BVerwG Urteil vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, juris Rdnr. 98).
  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gilt die Bestimmung nicht nur, wenn eine Person in der vollen Absicht handelt, ein Exemplar einer geschützten Art zu fangen oder zu töten, sondern auch dann, wenn eine Person hinreichend informiert ist und sich der Folgen bewusst ist, die ihre Handlung höchstwahrscheinlich haben wird, und die Handlung, die zum Fang oder Töten von Exemplaren führt (z.B. als unerwünschter, aber in Kauf genommener Nebeneffekt, dennoch ausführt (bedingter Vorsatz) (vgl. EuGH, Urteil vom 30.01.2002 - C-103/00 -, juris Rdnr. 34 ff.; EuGH, Urteil vom 18.05.2006 - C-221/04 -, juris Rdnr. 70 ff.; EuGH, Urteil vom 15.03.2012 - C-340/10 -, juris Rdnr. 43 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2017 - 8 E 928/16

    Festsetzung des Streitwerts für den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21
    Der Senat ändert damit seine bisherige Rechtsprechung (z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 3 B 1209/21 -, juris) und folgt der des Bundesverwaltungsgerichts und der vom Bundesverwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (BVerwG, Beschluss vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2017 - 8 E 928/16 -, juris), wonach jede Windenergieanlage einen eigenständigen Streitgegenstand bildet und von sich aus eine Betroffenheit auslösen kann.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.08.2021 - 1 LB 21/16

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • EuGH, 07.06.2018 - C-160/17

    Thybaut u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG -

  • EuGH, 15.03.2012 - C-340/10

    Kommission / Zypern - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 04.03.2021 - C-473/19

    Föreningen Skydda Skogen - Wildlebende Tiere und Pflanzen, Lebensräume

  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

  • VGH Hessen, 21.10.2020 - 6 B 2381/20

    Kein vorläufiger Stopp der Genehmigung zur Aufbewahrung sog. Castor-Behälter im

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    Das Tötungsverbot ist vielmehr (erst) dann erfüllt, wenn das zur Genehmigung gestellte Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko signifikant erhöht und dies (auch) bei Anwendung der gebotenen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann (vgl. § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG; siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 99; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.08.2021 - 1 LB 21/16 - NordÖR 2022, 38 = juris Rn. 58; HessVGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T - NuR 2022, 337 = juris Rn. 34 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 05.07.2022 - 12 KS 121/21 - ZNER 2022, 396 = juris Rn. 54 f.).

    Beruhen solche auf fachlich vertretbaren Maßstäben, bedarf es im gerichtlichen Verfahren insoweit auch keiner weiteren Sachaufklärung (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T - NuR 2022, 337 = juris Rn. 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Das Tötungsverbot ist selbst bei in Anhang IV Buchst. a der Richtlinie 92/43/EWG ("FFH-Richtlinie") aufgeführten Tierarten wie den Fledermäusen (Microchiroptera) vielmehr (erst) dann erfüllt, wenn das zur Genehmigung gestellte Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko signifikant erhöht und dies (auch) bei Anwendung der gebotenen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG; siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 99; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.08.2021 - 1 LB 21/16 - NordÖR 2022, 38 = juris Rn. 58; HessVGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T - NuR 2022, 337 = juris Rn. 34 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 05.07.2022 - 12 KS 121/21 - ZNER 2022, 396 = juris Rn. 54 f.).

    Beruhen solche auf fachlich vertretbaren Maßstäben, bedarf es im gerichtlichen Verfahren insoweit auch keiner weiteren Sachaufklärung (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T - a. a. O. Rn. 37).

  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Davon gehe auch die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 31. März 2022 aus (- 3 B 214/21.T -, juris) aus.

    Bei dem Schutzkonzept aus Abschaltalgorithmus und Gondelmonitoring handelt es sich um eine standardmäßige und in der Rechtsprechung anerkannte Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahme zur wirkungsvollen Reduzierung des Tötungsrisikos für Fledermäuse durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf ein zur Vermeidung der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände hinreichendes Maß (VGH Kassel, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15 - vgl. auch Beschluss vom 31. Februar 2022 - 3 B 214/21.T -, in dem das Konzept ebenfalls bestätigt wird; VG Kassel, Urteil vom 17. Februar 2020 - 7 K 6271/17.KS - VG Darmstadt, Urteil vom 4. November 2021 - 6 K 826/17.DA -).

    Davon, dass der Schwellenwert von weniger als zwei Fledermäusen pro Anlage und Jahr nicht zu beanstanden ist, geht auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seiner aktuellen Entscheidung vom 31. März 2022 (- 3 B 214/21.T -, juris) aus.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 10 S 1312/22

    Antrag auf Regelung der Vollziehung; Rechtsschutzbedürfnis bei später

    Das Tötungsverbot ist vielmehr (erst) dann erfüllt, wenn das zur Genehmigung gestellte Vorhaben das Tötungs- und Verletzungsrisiko signifikant erhöht und dies (auch) bei Anwendung der gebotenen fachlich anerkannten Schutzmaßnahmen nicht vermieden werden kann (§ 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG; siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 08.01.2014 - 9 A 4.13 - BVerwGE 149, 31 Rn. 99; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24.08.2021 - 1 LB 21/16 - NordÖR 2022, 38 = juris Rn. 58; HessVGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T - NuR 2022, 337 = juris Rn. 34 ff.; NdsOVG, Beschluss vom 05.07.2022 - 12 KS 121/21 - ZNER 2022, 396 = juris Rn. 54 f.).

    Beruhen solche auf fachlich vertretbaren Maßstäben, bedarf es im gerichtlichen Verfahren insoweit auch keiner weiteren Sachaufklärung (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T - a. a. O. Rn. 37).

  • VG Braunschweig, 11.05.2022 - 2 A 100/19

    Außenbereich; Flächennutzungsplan; Höhenbegrenzung; Klimaschutz; Spruchreife;

    Die (beabsichtigte) Festsetzung eines Ersatzgeldes zeigt vielmehr, dass die Beklagte selbst den Eingriff in das Landschaftsbild nicht als ein den Ausbau der Windenergie überwiegenden Belang angesehen hat (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T -, juris Rn. 67).

    Unter bestimmten, in Nr. 5.1.3.1 des Artenschutzleitfadens dargestellten Voraussetzungen ist darüber hinaus eine vertiefte Raumnutzungsanalyse erforderlich (vgl. zu allem - insbesondere im Hinblick auf Rotmilan und Feldlerche - z.B. auch Hess. VGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T -, juris Rn. 46 ff. und 37 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2023 - 14 S 2140/22

    Anwendung des individuenbezogenen Zugriffsverbots im Rahmen der habitatbezogenen

    Zwar ist ihm zuzugeben, dass der Gerichtshof der Europäischen Union unter anderem in der vom Kläger zitierten Entscheidung festgestellt hat, dass es für die tatbestandliche Anwendbarkeit der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote nicht darauf ankommt, ob die in Rede stehenden Arten auf irgendeiner Ebene bedroht sind, und dass Populationserwägungen erst auf der Ebene der Ausnahmeerteilung eine Rolle spielen (vgl. EuGH, Urteil vom 04.03.2021 - C-437/19 u. a. - NVwZ 2021, 545, juris Rn. 36 und 58; vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T - NuR 2022, 301, juris Rn. 34 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 12.07.2022 - 9 E 279/22

    Anfechtung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für Windenergieanlagen,

    Diese Ansicht steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Streitwertbeschluss vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, ZNER 2020, 43, 47; Beschluss vom 08.10.2021 - 7 B 1.21 -, juris Rdnr. 11), des 3. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 31.03.2022 - 3 B 214/21.T -, juris Rdnr. 83) sowie des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 09.06.2022 - 8 B 407/22 -, juris Rdnr. 132; Beschluss vom 24.01.2019 - 8 E 1075/18 -, juris Rdnr. 8, 19, 22, 27; Beschluss vom 28.03.2017 - 8 E 928/16 -, juris Rdnr. 7, 13).
  • VG Minden, 16.11.2022 - 9 K 5579/21
    Dies hat der Beklagte, dem als zuständiger Behörde eine Einschätzungsprärogative hinsichtlich der fachlichen Beurteilung der Signifikanz des Tötungsrisikos eingeräumt ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 -, juris, Rn. 75; HessVGH, Beschluss vom 31. März 2022 - 3 B 214/21.T -, juris, Rn. 37, und dessen fachliche Einschätzung, sofern sie plausibel ist, das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen kann, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris, Rn. 18; HessVGH, Beschluss vom 31. März 2022 - 3 B 214/21.T -, juris, Rn. 37, bereits ausführlich und nachvollziehbar in seinem angefochtenen Bescheid vom 00.00.0000 (S. 2 unten bis S. 4 oben) dargelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht