Rechtsprechung
   VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7645
VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05 (https://dejure.org/2006,7645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.05.2006 - 6 UE 3256/05 (https://dejure.org/2006,7645)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - 6 UE 3256/05 (https://dejure.org/2006,7645)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7645) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25a Abs 1 KredWG, § 36 Abs 2 KredWG, § 44 Abs 1 KredWG, § 114 S 1 VwGO
    Bankenaufsichtliche Verwarnung ist Verwaltungsakt - Ermessensausübung - Abberufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwarnung als Verwaltungsakt; Voraussetzungen für eine Verwanung nach § 36 Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG); Nachhaltige Störung einer angeordneten Prüfung als erheblicher Verstoß gegen die Duldungspflicht ; Formlose Missbilligung als mildere Maßnahme gegenüber der ...

  • Judicialis

    KWG § 25a Abs. 1; ; KWG § 36 Abs. 2; ; KWG § 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWG § 25a Abs. 1; KWG § 36 Abs. 2; KWG § 44 Abs. 1
    Wirtschaftsverwaltungsrecht: Verwarnung eines Geschäftsleiters - Abberufung, Duldungspflicht, interne Revision, Missbilligung, Prüfung, Verwarnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG §§ 36, 25a Abs. 1, § 44 Abs. 1
    Unzureichende Ermessensausübung der Bankenaufsicht bei Verwarnung eines Bankvorstands wegen nachhaltiger Störung einer angeordneten Prüfung ohne Erwägung einer formlosen Missbilligung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 392
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 06.12.1999 - 1 A 5.98

    Klage gegen Verbot von Lebensversicherungsverträgen nach dem "Optima-Modell" als

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05
    Die von der Beklagten hierfür in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 06.12.1999 - 1 A 5.98 - GewArch 2000, 191) ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig.
  • VG Berlin, 27.01.1992 - 25 A 68.91

    Anspruch auf Aufhebung einer bankaufsichtsrechtlichen Verwarnung;

    Auszug aus VGH Hessen, 31.05.2006 - 6 UE 3256/05
    Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin (Urteil v. 27.01.1992, WM 1992, 1059) ist eine hier ausgesprochene Verwarnung nach § 36 Abs. 2 KWG als Verwaltungsakt zu qualifizieren, da sie nicht nur an einen bestimmten Adressaten gerichtet ist, sondern letztlich auch ein Gebot zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens enthält und belastende Rechtswirkungen in Form der Erfüllung einer Voraussetzung für ein späteres Abberufungsverlangen nach § 36 Abs. 2 KWG begründet (so auch: Fischer in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kreditwesengesetz, Kommentar, 2. Aufl., § 36 Rdnr. 57).
  • VGH Hessen, 22.05.2013 - 6 A 2016/11

    Verwarnung des Geschäftsleiters einer Sparkasse

    Der Senat hat bereits im Urteil vom 31. Mai 2006 - 6 UE 3256/05 - (WM 2007, 392 [juris Rdz. 62]) ausgeführt, dass eine von der Beklagten unter Berufung auf § 36 Abs. 2 KWG ausgesprochene Verwarnung als Verwaltungsakt zu qualifizieren sei, da sie an einen bestimmten Adressaten gerichtet sei, ein Gebot zur Unterlassung eines bestimmten Verhaltens zum Inhalt habe und belastende Rechtswirkungen in Form der Erfüllung einer Voraussetzung für ein späteres Abberufungsverlangen nach § 36 Abs. 2 KWG nach sich ziehen könne.

    49 Danach ist eine Verwarnung Voraussetzung für die Abberufung eines Geschäftsleiters und setzt damit notwendig ihrerseits voraus, dass der Geschäftsleiter vorsätzlich oder leichtfertig gegen Bestimmungen der in der Vorschrift genannten Gesetze oder auf Grund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen oder gegen Anordnungen der Bundesanstalt verstoßen hat (so bereits: Hess. VGH, Urteil vom 31. Mai 2006 - 6 UE 3256/05 -, a.a.O. [juris Rdz. 64]; Fischer in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kreditwesengesetz, Kommentar, 4. Aufl., 2012, § 36 KWG Rdnr. 56).

  • OLG Düsseldorf, 22.07.2020 - 9 W 42/20
    Es handelt sich insoweit lediglich um die Rechtsauffassung der BaFin, der weder gegenüber den Adressaten noch gegenüber den Gerichten eine wie auch immer geartete Rechtsverbindlichkeit zukommen kann (vgl. VGH, Kassel Urt. v. 31. Mai 2006, 6 UE 3256/05, BeckRS 2006, 24464 Rn. 67).
  • VG Frankfurt/Main, 01.07.2013 - 9 K 4956/12

    Zuwendungs und Verwendungsverzeichnis für Wertpapierprovisionen

    Es enthalte keine Rechtswirkung gegenüber den Adressaten wie z. B. der Klägerin oder den Gerichten, wie der HessVGH entschieden habe (U. v. 31..2006 - 6 UE 3256/05 - WM 2007, 392, 393).

    Die Kammer folgt insoweit insbesondere dem Verständnis, das der HessVGH hinsichtlich vergleichbarer Rundschreiben der Beklagten bereits geäußert hat (HessVGH U. v. 31..2006 - 6 UE 3256/05 - WM 2007, 392, 393).

  • VG Frankfurt/Main, 08.05.2013 - 9 K 2570/11

    Bankaufsichtliche Verwarnung

    Die Klage ist als Anfechtungsklage zulässig, da die Verwarnung einen Verwaltungsakt darstellt (Kammer, Urteil vom 20. April 2011 - 9 K 1429/10.F, HessVGH, Urteil vom 31. Mai 2006 - 6 UE 3256/05 - Juris, Rdn. 62 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht