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   VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90   

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https://dejure.org/1990,6811
VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90 (https://dejure.org/1990,6811)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31.07.1990 - 10 TH 2027/90 (https://dejure.org/1990,6811)
VGH Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 1990 - 10 TH 2027/90 (https://dejure.org/1990,6811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 5 AsylVfG, § 10 AsylVfG, § 14 AsylVfG, § 21 AsylVfG, § 2 Abs 1 AuslG
    Erneuter Folgeantrag und einstweiliger Rechtsschutz im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Hessen, 17.05.1988 - 10 TG 2000/88

    Fehlender Regelungscharakter einer bloßen Abschiebungsankündigung; vorläufiger

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Daß ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen die bevorstehenden Vollziehungsmaßnahmen nach Ergehen einer Abschiebungsankündigung nach § 14 Abs. 2 AsylVfG statthaft ist, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 6. Oktober 1987 -- 10 TG 2416/87 --, InfAuslR 1988, 172; vom 4. Januar 1988 -- 10 TG 3365/87 --, ESVGH 38, 118 = EZAR 224 Nr. 17; und vom 17. Mai 1988 -- 10 TG 2000/88 -- u.a.).

    Bei zweiten und weiteren Asylfolgeanträgen kann die Ausländerbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 AsylVfG in derzeitiger Fassung (ab 1. Januar 1991 soll dies bereits bei ersten Folgeanträgen möglich sein, vgl. Art. 3 Ziffer 8 des Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990, BGBl. I Seite 1354) unmittelbar die bereits früher angedrohte Abschiebung vollziehen, sofern sich der neuerliche Asylfolgeantrag als unbeachtlich erweist und nicht gemäß § 8 Abs. 5 AsylVfG an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weitergeleitet werden muß (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 17. Mai 1988 -- 10 TG 2000/88 u.a. --).

  • OVG Berlin, 27.06.1989 - 5 S 23.89
    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Zum anderen besteht eine der erneuten Beurteilung der Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts entgegenstehende Bindungswirkung von Beschlüssen nach § 80 Abs. 5 VwGO nach herrschender Ansicht nur dann, wenn die Entscheidung des Gerichts aufgrund einer Interessenabwägung in bezug auf Verwaltungsakte mit Doppelwirkung ergangen ist (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluß vom 27. Juni 1989 -- 5 S 23/89 --, NVwZ 1990, 681; OVG Koblenz, Beschluß vom 17. Oktober 1986 -- 1 B 59/86 --, NVwZ 1987, 426), wobei teilweise bei baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten auch solchen Beschlüssen, die Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO ablehnen, materielle Rechtskraft beigemessen wird (OVG Berlin und OVG Koblenz a.a.O. m.w.N.; anderer Auffassung Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage 1986, Rdnr. 718).
  • VGH Hessen, 15.02.1990 - 10 TH 427/90

    Feststellung der Unbeachtlichkeit des Folgeantrags durch Ausländerbehörde - Keine

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Im letzteren Fall ist der feststellende Verwaltungsakt mit Widerspruch und Anfechtungsklage angreifbar, wobei § 10 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG (Widerspruchsausschluß) keine Anwendung findet und den Rechtsbehelfen Suspensiveffekt nach § 80 Abs. 1 VwGO zukommt (Hess. VGH, Beschluß vom 15. Februar 1990 -- 10 TH 427/90 --).
  • BVerfG, 30.06.1981 - 1 BvR 561/81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Grundsätzlich hat ein Asylbewerber ein unmittelbar aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG folgendes Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet während des Anerkennungsverfahrens (BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1981 -- 1 BvR 413/80 u.a. --, BVerfGE 56, 216 = NJW 1981, 1436, für Folgeantragsteller eingeschränkt durch BVerfG -- Richter-Ausschuß --, Beschluß vom 30. Juni 1981 -- 1 BvR 561/81 u.a. --, NJW 1981, 1896 = EZAR 221 Nr. 10; vgl. ferner Hailbronner, AuslR, 2. Auflage 1989, Rdnr. 50 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 06.10.1987 - 10 TG 2416/87

    Vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz bei unmittelbar bevorstehender

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Daß ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen die bevorstehenden Vollziehungsmaßnahmen nach Ergehen einer Abschiebungsankündigung nach § 14 Abs. 2 AsylVfG statthaft ist, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 6. Oktober 1987 -- 10 TG 2416/87 --, InfAuslR 1988, 172; vom 4. Januar 1988 -- 10 TG 3365/87 --, ESVGH 38, 118 = EZAR 224 Nr. 17; und vom 17. Mai 1988 -- 10 TG 2000/88 -- u.a.).
  • VGH Hessen, 19.04.1989 - 10 TH 898/89

    Zur Abschiebung von Sikhs nach bestandskräftiger Ablehnung ihrer Asylanträge

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Im übrigen hat der Antragsteller offenkundig auch keinen Anspruch auf Erteilung der beantragten Aufenthaltserlaubnis, und zwar ungeachtet der Frage, ob sein weiterer Aufenthalt Belange der Bundesrepublik Deutschland aus den vom Antragsgegner geltend gemachten Gründen oder deswegen beeinträchtigt, weil der weiteren Anwesenheit ehemaliger Asylbewerber im Bundesgebiet jedenfalls nach bestandskräftiger Ablehnung ihrer Asylanträge die sogenannte Negativschranke gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG entgegenstehen dürfte (Hess. VGH, Beschluß vom 19. April 1989 -- 10 TH 898/89 --, Hess. VGRspr. 1989, 89).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Grundsätzlich hat ein Asylbewerber ein unmittelbar aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG folgendes Recht zum Aufenthalt im Bundesgebiet während des Anerkennungsverfahrens (BVerfG, Beschluß vom 25. Februar 1981 -- 1 BvR 413/80 u.a. --, BVerfGE 56, 216 = NJW 1981, 1436, für Folgeantragsteller eingeschränkt durch BVerfG -- Richter-Ausschuß --, Beschluß vom 30. Juni 1981 -- 1 BvR 561/81 u.a. --, NJW 1981, 1896 = EZAR 221 Nr. 10; vgl. ferner Hailbronner, AuslR, 2. Auflage 1989, Rdnr. 50 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.1982 - 1 S 746/82
    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Ob die in der Beschwerdeschrift vorgenommene Klarstellung des Antrags als nach § 91 VwGO in entsprechender Anwendung zu beurteilende Antragsänderung anzusehen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 21. Juli 1982 -- 1 S 746/82 --, NJW 1984, 251; Kopp, VwGO, 8. Auflage 1989, Rdnr. 1 zu § 91 VwGO), bleibt dahingestellt.
  • VGH Hessen, 04.01.1988 - 10 TG 3365/87

    Rechtsschutzinteresse an der Verpflichtung zur Weiterleitung des

    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Daß ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen die bevorstehenden Vollziehungsmaßnahmen nach Ergehen einer Abschiebungsankündigung nach § 14 Abs. 2 AsylVfG statthaft ist, hat der Senat bereits mehrfach entschieden (Beschlüsse vom 6. Oktober 1987 -- 10 TG 2416/87 --, InfAuslR 1988, 172; vom 4. Januar 1988 -- 10 TG 3365/87 --, ESVGH 38, 118 = EZAR 224 Nr. 17; und vom 17. Mai 1988 -- 10 TG 2000/88 -- u.a.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.1986 - 1 B 59/86
    Auszug aus VGH Hessen, 31.07.1990 - 10 TH 2027/90
    Zum anderen besteht eine der erneuten Beurteilung der Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts entgegenstehende Bindungswirkung von Beschlüssen nach § 80 Abs. 5 VwGO nach herrschender Ansicht nur dann, wenn die Entscheidung des Gerichts aufgrund einer Interessenabwägung in bezug auf Verwaltungsakte mit Doppelwirkung ergangen ist (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluß vom 27. Juni 1989 -- 5 S 23/89 --, NVwZ 1990, 681; OVG Koblenz, Beschluß vom 17. Oktober 1986 -- 1 B 59/86 --, NVwZ 1987, 426), wobei teilweise bei baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten auch solchen Beschlüssen, die Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO ablehnen, materielle Rechtskraft beigemessen wird (OVG Berlin und OVG Koblenz a.a.O. m.w.N.; anderer Auffassung Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 3. Auflage 1986, Rdnr. 718).
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